Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

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RubyGloom
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Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von RubyGloom »

Hallo,

zum Feiertag haben wir Post zur Schlussverteilung/Schlusstermin und Vergütungsbeschluss des IV bekommen.
Darauf haben wir freundlich beim IV nach einer Kopie des Schlussverzeichnisse gefragt und prompt per email bekommen.

Schlusstermin ist der 11.7.2022.
Im Verzeichnis steht bisher nur 1 von 12 Gläubigern.
Alle hatten im aussergerichtlichen Einigungsversuch abgelehnt.
Es ist nichts pfändbar und Verfahrenskosten wurden gestundet.
Verfahren nach neuem Recht 3 Jahre, begonnen am 22.7.2022.

Wie lange haben die Gläubiger jetzt noch um nachzumelden und auch berücksichtigt zu werden ?
Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren, wenn es bei dem einen Gläubiger bleibt, vorzeitig zu beenden ?

Danke für Euer Schwarmwissen :-)
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

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Hi RubyGloom,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von tidus82 »

Hi :)
Also bis zum Schlusstermin kann noch einiges passieren, daher freu dich bitte nicht zu früh.

Aber sollte es tatsächlich so bleiben und das Verfahren mit nur einer angemeldeten Forderung aufgehoben werden, dann kannst du rein theoretisch das Geld für genau diese Forderung irgendwie aufbringen, bezahlen + Verfahrens- + Verwalterkosten und kannst die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen.
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RubyGloom
Wissender
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von RubyGloom »

Danke tidus, es geht auch nicht um freuen sondern abwägen ob es jobmässig Sinn macht, wenn es so bleibt, das vorzeitig abzulösen.

Kosten + Forderung wären durch Drittmittel bezahlbar und dann könnte man sich beruflich umorientieren, da der aktuelle Job dank Corona gerade unsicher wird.

Wie lange nach dem Schlusstermin werden Forderungen noch berücksichtigt ?

Danke und Grüsse
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imker
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von imker »

Steht nicht explizit im Gesetz und der BGH sagt bis 2018/19 auch nichts Überzeugendes oder Eindeutiges dazu:
BGH Urteil v. 19.12.2019 - IX ZR 53/18
Anmeldung privilegierter Forderungen zur Insolvenztabelle bis Schlusstermin.#
DAHER:
Wie tidus: hoffen ja, schon freuen nein.
Beim neuen Job wird dann doch in Raten eine Zahlung aller Kosten möglich - kostet etwa 5% Zinsen (Vergütung für den Verwalter, wenn er einzieht und nicht andere Lösungen möglich sind)
Sinn macht es, wenn ein Dritter aus dem sozialen Umfeld den Gläubiger anschreibt und fragt, ob bei einer Zahlung des Dritten die Forderung abgetreten wird oder auf die Rechte aus der Forderungsanmeldung verzichtet werden würde.
Geht es um 500 EUR oder um 5.000 EUR bei diesem Gläubiger?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von Graf Wadula »

Ich glaube, da geht einiges durcheinander. Also, der Insolvenzverwalter reicht beim Gericht ein Verzeichnis aller bei einer Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen ein, § 188 InsO. Das hat er hier getan und da steht genau eine Forderung drin. Dann können noch Forderungen, die nicht berücksichtigt worden sind, 2 Wochen Einwendungen gegen eine Nichtberücksichtigung erheben, § 189 InsO. Und der Insolvenzverwalter muss ein möglicherweise geändertes bzw. berichtigtes Schlussverzeichnis binnen dann einer weiteren Woche bei Gericht niederlegen. Sie können also 3 Wochen nach Veröffentlichung des Schlussverzeichnisses davon ausgehen, dass nur diese Forderung zu berücksichtigen ist. Ggfs. können sie beim InsoVerwalter ja mal nachfragen, ob das noch geändert wurde. Wenn nicht, können sie die Forderung und die Kosten befriedigen und vorab die RSB erhalten, § 300 II InsO.
Das mit der Anmeldung privilegierter ist wieder was anderes. Da geht es darum, bis wann man bei einer aber schon angemeldeten Forderung zusätzlich den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung anmelden kann. Aber die Forderung an sich muss ja bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses angemeldet und geprüft sein.
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RubyGloom
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von RubyGloom »

Danke für Eure Antworten. Hab imkers Antwort leider nur zur Hälfte verstanden :-(

Der aktuelle Job ist gut und auch anständig für die Branche bezahlt, aber eine Schließung des Standortes ist bis Jahresende im Gespräch. Es könnte aber schwer werden mit laufender Inso eine gleichwertige Stellung zu finden.

Es geht um gut 1000€ von knapp 20000€, die angemeldet sind.
Alle Forderungen und dazugehörigen Titel sind älter als 12 Jahre.
Vergütung des Insolvenzverwalters ist gut 1500€.
Zusatz vbuH ist nicht zu erwarten aufgrund der Zeit und des bisherigen Schriftverkehrs und weil es einfach nichts in der Richtung gibt.

Okay, dann warten wir bis nach dem Schlusstermin und fragen nochmal freundlich beim IV nach dem aktualisierten Schlussverzeichnis.

Was käme denn an Kosten noch dazu ? Gericht, weitere IV/TH Kosten oder welche Zinsen ?

Danke nochmal für Input und viele Grüße
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RubyGloom
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

hole nochmals dieses Thema hoch, da der Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens da ist und auch eine Kopie des Schlussverzeichnisses.

Also es steht nur ein Gläubiger im Schlussverzeichnis.

Gläubiger 1: 1000€
Insoverwalter Vergütung 1500€

Da ab 1.10. ein neuer Job mit höherem Einkommen und pfändbarem Teil angefangen wird, würden wir gerne durch Drittmittel Forderung und Kosten begleichen, damit die Insolvenz vorzeitig beendet werden kann.

Welche Gerichtskosten kommen ungefähr dazu? Gibt es eine Berechnungsformel?
Geht dies nach den zu googelnden Gerichtsgebührentabellen und welcher Wert wird dann zugrunde gelegt?

Dazu kommen auf jeden Fall nochmals 5% für den Treuhänder wenn das Geld bezahlt wird, richtig?

Wie läuft das dann ab, zeitlich und formal?
Kosten erfragen, Geld beim Treuhänder bezahlen ...
Welche Anträge wohin oder geht das dann von alleine und dauert sowas dann eher 3 Monate oder 1 Jahr ?

Viele Fragen aber wir sind dankbar für jede Antwort ;-)
Viele Grüße
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tidus82
Admin
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von tidus82 »

Frag den Treuhänder einfach was zu bezahlen ist um vorzeitig die RSB zu bekommen - eigentlich zeigen die das einem inkl. der 5% auf. Ist ja auch in seinem Sinne :) schreib nur dazu, dass du die finanziellen Mittel eines Dritten in Aussicht hast. :)
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RubyGloom
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von RubyGloom »

tidus82 hat geschrieben: 14. Sep 2022, 16:51 Frag den Treuhänder einfach was zu bezahlen ist um vorzeitig die RSB zu bekommen - eigentlich zeigen die das einem inkl. der 5% auf. Ist ja auch in seinem Sinne :) schreib nur dazu, dass du die finanziellen Mittel eines Dritten in Aussicht hast. :)
Leider ist der Treuhänder bzw. die Sachbearbeiterin nicht sehr auskunftsfreudig und reagiert auf solche emails gar nicht :-(
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Schlußverzeichnis - nur 1 Gläubiger

Beitrag von imker »

Frag den Gläubiger aus dem Verzeichnis, ob er gegen Zahlung aus dem Vermögens des Onkels in Höhe von 5% der angemeldeten Forderung auf die angemeldete Forderung verzichtet.
Wenn im Verfahren schon "viel" gepändet wurde, wird das mit den 5% nichts. Wenn nichts gepfändet wird, sieht es besser aus.
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