Beschluss Wvp

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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RubyGloom
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Beschluss Wvp

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

in den Insolvenzbekanntmachungen steht folgender Eintrag:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der xyz geb. abc, geb. am 01.01.1901, wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Vorbehalten bleibt die Nachtragsverteilung hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 bis .

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1. Frage: beim Datum für die Nachtragsverteilung der Einkommensteuer steht nur 2022 und das bis ist leer so wie oben zitiert. Fehler oder was hat das zu bedeuten?

2. Frage: Bekomme ich diesen Beschluss auf Papier nach Hause oder muss ich das extra anfordern für z.B. die Rückumwandlung des P-Kontos?

3. Bis zum Schlusstermin hatte nur ein Gläubiger angemeldet, wenn das Verfahren jetzt aufgehoben ist und niemand weiter im Schlussverzeichnis steht, dann war es das auch und es kann niemand mehr nachmelden?

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
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Re: Beschluss Wvp

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Hi RubyGloom,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beschluss Wvp" geschaut?
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tidus82
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Re: Beschluss Wvp

Beitrag von tidus82 »

1. das wird einfach ein Fehler sein, dass das „bis“ nicht gelöscht wurde. Wenn du möchtest ruf im Insolvenzgericht an, dann wird der Beschluss unmissverständlich neu gefasst. Für die Zukunft kann man keine Nachtragsverteilungen erlassen - nur für eventuell vorhandene Guthaben aus vergangenen Zeiten, die in der Zukunft ausgezahlt werden.

2. der Beschluss geht dir per Post zu. Den brauchst du aber für die Rückumwandlung nicht. Das müssen die einfach auf Antrag machen.

3. das ist korrekt - wenn keiner mehr angemeldet hat bis zum Tag des Beschlusses, dann kann auch niemand mehr nachmelden.

Das kann ein ziemlicher Vorteil sein, weil so vielleicht nur eine Forderung von z.Bsp. 200 Euro angemeldet wurde die ggf einfach so bezahlt werden kann und man damit die RSB deutlich früher bekommen kann.
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RubyGloom
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Re: Beschluss Wvp

Beitrag von RubyGloom »

Danke Tidus :-)

Dann warten wir mal den postalischen Beschluss ab ob da ein Datum drin steht. Geht bei der Einkommensteuer bei uns nämlich um ein paar hundert Euro. Sollte auch im Beschluss nix stehen, fragen wir mal im Gericht nach.

Bin nur irritiert, da der Beschluss vom 1.9.2022 ist und bisher keine Post kam. Sowas hat man ja doch lieber in seinen Unterlagen. Für die Bank dachten wir, braucht es den Beschluss zwecks Freibetrag und Auskehrung/Insolvenzbeschlag? Oder wird die Bank automatisch informiert?

Auch wenn es nicht explizit in dem Beschluss steht, dass ist doch die Aufhebung, dass meine Frau nun in der Wohlverhaltensperiode ist oder ?

Das Schlussverzeichnis werden wir uns anschauen und wenn es bei der einen Forderung geblieben ist, würde es sich lohnen, das zu bezahlen zzgl. Kosten, da ein neuer Job ansteht. Restlaufzeit der Inso * pfändbarer Betrag würden die Forderungen + IVkosten + Gericht aufwiegen. Durch Drittmittel könnte das bestritten werden.

Gruß
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RubyGloom
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Re: Beschluss Wvp

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

der Beschluß ist da und im schriftlichen Beschluß steht einfach nur
Vorbehalten bleibt die Nachtragsverteilung hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung der Einkommensteuer für das Jahr 2022.
Heißt das, dass die Einkommensteuerrückzahlung für 2022 komplett dem Treuhänder zufällt oder ist das standard und es wird "nur" bis zur Aufhebung des Verfahrens abkassiert?

Danke schön :-)
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tidus82
Admin
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Re: Beschluss Wvp

Beitrag von tidus82 »

Anteilig bis zur Aufhebung.
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