Hallo, wenn X (Verbraucher) schuldet Y.... Y schickt eine Rechnung ohne Frist.... X ignoriert die Rechnung aufgrund der fehelenden gez. Information. Nach ein paar Monate schickt Z an X Brief und schrieb ihm, dass X seit der letzten Rechnung doch in Verzug ist. Stimmt das? Ist X wirklich in Verzug, obwohl weder rechtmäßige Frist mit Rechtsfolge in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung noch einen Hinweis gegeben wurde i.V.m § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB...
Kann man § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB in diesem Fall verwenden?
Vielen Dank im Voraus
LG
Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
Hi mood12,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB" geschaut?
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
Spätestens mit einer Mahnung ist man im Verzug. Wenn auf der Rechnung kein Zahlungsziel drauf steht und X auch nicht die Begleichung der Rechnung zugesagt hat, dann tritt soweit ich weiß, auch kein Verzug ein.
Mich würde persönlich interessieren, warum man sich darüber streiten möchte ob man im Verzug ist oder nicht - also welchen Sinn ergibt das? Und warum bezahlt X nicht einfach die Rechnung, spätestens nach dem Brief?
P.S.: ich würde den Brief als „Mahnung“ ansehen und damit wäre ich spätestens ab sofort in Verzug.
Mich würde persönlich interessieren, warum man sich darüber streiten möchte ob man im Verzug ist oder nicht - also welchen Sinn ergibt das? Und warum bezahlt X nicht einfach die Rechnung, spätestens nach dem Brief?
P.S.: ich würde den Brief als „Mahnung“ ansehen und damit wäre ich spätestens ab sofort in Verzug.
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
Wer suchet, der findet, z.B das hier:
Zitat:
"Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde."
https://mahnung-online.de/mahnverzug.html
Und hier der Gesetzestext dazu:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0899903616
Heutzutage bedarf es keiner gesonderten Mahnung mehr.
Und der Gläubiger darf mW pauschal 40,- € Verzugskosten berechnen
(wenn man nicht innerhalb der 30 Tage gezahlt hat),
Zitat:
"Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde."
https://mahnung-online.de/mahnverzug.html
Und hier der Gesetzestext dazu:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0899903616
Heutzutage bedarf es keiner gesonderten Mahnung mehr.
Und der Gläubiger darf mW pauschal 40,- € Verzugskosten berechnen
(wenn man nicht innerhalb der 30 Tage gezahlt hat),
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
Vielen Dank für die schnelle Reaktion sowie Erklärung! Zählt die Zahlerinnerung als Mahnung, wenn die gleiche Rechnung (ohne Zahlungsziel) mit keinem besonderen Hinweis bzgl. Verzugs o.ä.?tidus82 hat geschrieben: ↑19. Aug 2022, 10:57 Spätestens mit einer Mahnung ist man im Verzug. Wenn auf der Rechnung kein Zahlungsziel drauf steht und X auch nicht die Begleichung der Rechnung zugesagt hat, dann tritt soweit ich weiß, auch kein Verzug ein.
Mich würde persönlich interessieren, warum man sich darüber streiten möchte ob man im Verzug ist oder nicht - also welchen Sinn ergibt das? Und warum bezahlt X nicht einfach die Rechnung, spätestens nach dem Brief?
P.S.: ich würde den Brief als „Mahnung“ ansehen und damit wäre ich spätestens ab sofort in Verzug.
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
Vielen Dank! Aber bzgl. 40 Euro sind die, glaube ich, nur zw. Unternehmen zu verwenden...Witwe Bolte hat geschrieben: ↑19. Aug 2022, 11:03 Wer suchet, der findet, z.B das hier:
Zitat:
"Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde."
https://mahnung-online.de/mahnverzug.html
Und hier der Gesetzestext dazu:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0899903616
Heutzutage bedarf es keiner gesonderten Mahnung mehr.
Und der Gläubiger darf mW pauschal 40,- € Verzugskosten berechnen
(wenn man nicht innerhalb der 30 Tage gezahlt hat),
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
Du weißt also Bescheid, glaubst Du, dann weißt Du doch auch, dass Du längst im Verzug bist - oder ?
Bezahl die Rechnung jetzt, und zwar subito, leg noch was oben drauf - und warte ab, was Dein Gläubiger macht.
Das wäre meine Empfehlung an Dich.
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Re: Verzug oder nicht? § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB
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Vielen Dank! Aber bzgl. 40 Euro sind die, glaube ich, nur zw. Unternehmen zu verwenden...
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Nein die 40€ darf jeder verlangen, auch z.B. Arbeitnehmer, wenn der AG im Verzug ist.
Vielen Dank! Aber bzgl. 40 Euro sind die, glaube ich, nur zw. Unternehmen zu verwenden...
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Nein die 40€ darf jeder verlangen, auch z.B. Arbeitnehmer, wenn der AG im Verzug ist.
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