ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

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woelfchen1970
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ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von woelfchen1970 »

Hallo zusammen...

ich weiß nicht wie es Euch dabei geht momentan. Aber ich habe immer mehr das Gefühl, dass wir vergessen werden.

Kurz:
Ich habe im Feb das Insolvenzverfahren eröffnen müssen. KK und FA haben sich auf Vereibarungsvorschläge nicht eingelassen. Also blieb mir nichts anderes übrig. Ich habe meine Firma abgemeldet und mir einen Job gesucht.
Ich verdiene 3.000,-- brutto. Dazu kommen 525,-- Sachbezug für den Firmenwagen, den ich im Aussendienst brauche. Das macht ein Netto von 2.400-525 = 1875,00. Gepfändet wird aber mein Gehalt auf die 2400, also vor Sachbezugsabzug. Mir bleiben also 1.075,--/ Monat.
Miete, Strom, Internet (benötige ich für den Job) usw abgezogen bleiben mir 250€ zum Leben...

Das neue "Bürgergeld" soll knapp 500,00€ betragen. Heizung und Miete kommen dazu...
Ich möchte arbeiten. Ich möchte auch möglichst meine Schulden bezahlen... Aber so kann ich mir arbeiten gehen ja kaum leisten...

Wie ist es bei Euch???

LG
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

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Hi woelfchen1970,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft..." geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du im Inso-Verfahren bist, dann wird Dein Gehalt ja nicht 'gepfändet', sondern Du hast es (an den Insolvenzverwalter) 'abgetreten' (damit Du nach drei Jahren die Restschuldbefreiung bekommst).
Dies nur zur korrekten Beschreibung der Situation
(im Ergebnis ist es ja quasi das gleiche).

Es stellt sich also die Frage, ob Dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil Deines Lohns/Gehaltes korrekt berechnet und korrekt an den IV abführt ?
So, wie Du es rechnest, kommt es einem in der Tat recht wenig - oder zu wenig - vor.
Ist Dein AG eine große oder kleine Firma ?
(je größer, um so mehr Erfahrung haben sie vermutlich mit AN im Inso-Verfahren).

Allerdings muss ein Arbeitnehmer ohne Firmenwagen und ohne 1%-Regelung seine Kfz-Kosten ja aus seinem Nichtpfändbaren komplett selbst bezahlen.

Das müsstest Du gedanklich Deinen "1.075,- Netto/Monat" also quasi wieder hinzurechnen.
Oder habe ich da einen Denkfehler ?

Aber die Profis hier wissen sicher mehr dazu, wie der pfändbare Teil korrekt berechnet wird,
warte einfach mal ein bisschen.
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Witwe Bolte
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von Witwe Bolte »

Eine kurze Suche bei Tante Gugl ergibt: Ein Arbeitnehmer im Inso-Verfahren sollte sich das mit dem Firmenwagen und der 1%-Regelung genau durchrechnen, oftmals ist ein Fahrtenbuch die finanziell bessere Lösung.

Du wirst also nicht fürs Arbeiten 'bestraft', sondern ggfs. dafür, dass Du einen Firmenwagen mit 1%-Regelung nutzt, anstatt ein Fahrtenbuch zu führen und detailliert (statt pauschal) abzurechnen.
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Witwe Bolte
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von Witwe Bolte »

Lies dies hier dazu:
https://www.hrm.de/lohn-oder-gehaltspfa ... n-duerfen/

Da wir ganz unten auf eine BAG-Entscheidung verwiesen:
Zitat:
"Wie das BAG entschieden hat, darf die Vereinbarung eines Sachbezuges nicht dazu führen, dass der Auszahlbetrag nach Verrechnung des Sachbezuges unter die Pfändungsfreigrenze des Arbeitsnehmers rutscht (BAG vom 24.3.2009, Az.: 9 AZR 733/1907). Das ergibt sich auch aus § 107 Absatz 2 Satz 5 GewO. Hiernach darf der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung auf das Arbeitsentgelt die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen."
Zitat Ende
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Nie_mehr_Schulden
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Für mich ist ein Dienstwagen in naher Zukunft durch eine Beförderung auch eine realistische Option. Mir hat folgender Artikel sehr geholfen: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/die ... insolvenz/

Der Dienstwagen kann einem natürlich im übertragenen Sinne das Genick brechen und ist nicht gerade förderlich für das eigene Gehalt während einer Privatinsolvenz.

In meinem Fall wäre der Dienstsitz an meinem Wohnort. Ist dies bei deinem Arbeitgeber auch möglich?
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INTI
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von INTI »

Witwe Bolte hat geschrieben: 6. Sep 2022, 22:16 Wenn Du im Inso-Verfahren bist, dann wird Dein Gehalt ja nicht 'gepfändet', sondern Du hast es (an den Insolvenzverwalter) 'abgetreten' (damit Du nach drei Jahren die Restschuldbefreiung bekommst).
Dies nur zur korrekten Beschreibung der Situation
(im Ergebnis ist es ja quasi das gleiche).
Im eröffneten Verfahren greift die Abtretungserklärung aber noch nicht, sondern erst in der WVP.

Dies nur zur korrekten Beschreibung der Situation :lol:
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woelfchen1970
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von woelfchen1970 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 6. Sep 2022, 23:15
In meinem Fall wäre der Dienstsitz an meinem Wohnort. Ist dies bei deinem Arbeitgeber auch möglich?
Danke für Deine Antwort.
Nun seit Corona und HomeOffice ist das ja seit 2 Jahren faktisch schon so. Ich fahre nur zur Firma (32KM) um Ware für Kunden oder zur Abstimmung. Ansonsten bin ich im Außendienst oder arbeite von zuhause.

Abgesehen nutze ich den Wagen zu 99,9% rein beruflich. Private Fahrten finden quasi max. zum Einkaufen statt.
Und da ich auch am Wochenende oder spät Abends zu Notdiensteinsätzen fahren muss, muss auch das Auto hier bei mir stehen.

LG
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Nie_mehr_Schulden
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Aus deinem anderen Thread weiiß ich, dass die 1 Prozent - Regelung bei dir 282 Euro ausmacht. Sprich mal mit deinem Arbeitgeber, ob er den Dienstsitz an deinen Wohnort verlegen kann. Kostenmäßig machen sich die 32 km zu deiner Arbeitsstelle im Sachbezug sehr negativ bemerkbar. Sollte er zustimmen, wo eigentlich auch nichts gegensprechen würde, dann bliebe dein Sachbezug bei 282 Euro.

Bei der Kalkulation deines frei verfügbaren Einkommens musst du auch berechnen, dass du für jeden Tag, wo du mehr als 8 Stunden von deinem Dienstsitz entfernt bist 14 Euro Spesen täglich bekommst. Diese sind pfändungsfrei.
https://www.privatinsolvenz.net/spesen-pfaendbar/
In deiner aktuellen Situation hast du ca. 21 Arbeitstage. Dieses mit 14 Euro multipliziert würde deine monatliche Liquidität auch erhöhen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Bezahlt dir dein Arbeitgeber Spesen?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: ABSURD.. Wer arbeitet wird bestraft...

Beitrag von imker »

1. Ich habe eine PN geswchickt.
2. Bei 2.400 EUR netto sind 1.651,11 EUR auszuzahlen.
3. Die von Wwe Bolte genannte BAG Entscheidung besagt, dass davon nicht noch der Sachbezúg abgezogen werden darf.
4. Begründung ist irgendwie, dass der unpf. Betrag zur Verfügung stehen muss und der AN nicht erst die Sache zu verwerten hat, um wieder auf diesen Betrag zu kommen.
5. Das Thema kennen auch viele Berater nicht zu wirklich - lies die BAG Entscheidung.
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