Mal eben aufwärmen. Ich habe irgendwo gelesen, dass Zuwendungen, die für die Gesundheit sind...also Zahnzusatz, Brillenversicherung unpfändbar sind.
Also wenn ich jetzt dringend meine Zähne machen lassen muss und die Zahnzusatzversicherung zahlt das ganze, dürfte der IV das nicht zur Masse zuziehen, genauso bei einer neuen Brille. Wenn mir doch gerade nur einfallen würde wo das stand. Ich schau nochmal ob ich das finde.
Gutschrift aus Zusatzversicherung
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
verstehe ich das jetzt richtig? Wenn bei mir eingebrochen würde, und die Hausratversicherung den Schaden begliche, dann bekäme ich von dem Geld gar nichts, weil es der IV kassiert, und ich habe weder eine kaputte Wohnungstür ersetzt noch einen Fernseher, Laptop, Mikrowelle und/oder wasweissichnochalles, weil ich selber ja kein Geld habe um den Schaden zu beheben (genau deswegen hat man doch eine Versicherung).
Oder als anderen, hier auch schon genannten, Fall: die Zähne können nicht "gemacht" werden, weil ich es mir selber nicht leisten kann, und die eigentlich genau für diesen Fall vorgesehene Versicherung ihre Leistung "in den Inso-Pott" schmeissen muss?
Sorry aber das ist dem finde ich, zumindest für die oben genannten Fälle, schlichtweg pervers.
Was wäre denn dann mit dem (freigegebenen, da zur Berufsausübung zwingend erforderlichen) PKW, der mir kaputt gefahren wird, einen Totalschaden erleidet und die gegnerische Versicherung mir den Zeitwert bezahlt? Oder kann/muss ich mir diesen Betrag dann gesondert vom Gericht (bzw. IV?) freigeben lassen? Wenn ja, ginge das dann bei o.g. Hausrat auch?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ich rede nicht von irgendwelchen Luxussachen oder so, sondern lediglich von normalen zum Leben erforderlichen Gegenständen.
Oder als anderen, hier auch schon genannten, Fall: die Zähne können nicht "gemacht" werden, weil ich es mir selber nicht leisten kann, und die eigentlich genau für diesen Fall vorgesehene Versicherung ihre Leistung "in den Inso-Pott" schmeissen muss?
Sorry aber das ist dem finde ich, zumindest für die oben genannten Fälle, schlichtweg pervers.
Was wäre denn dann mit dem (freigegebenen, da zur Berufsausübung zwingend erforderlichen) PKW, der mir kaputt gefahren wird, einen Totalschaden erleidet und die gegnerische Versicherung mir den Zeitwert bezahlt? Oder kann/muss ich mir diesen Betrag dann gesondert vom Gericht (bzw. IV?) freigeben lassen? Wenn ja, ginge das dann bei o.g. Hausrat auch?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ich rede nicht von irgendwelchen Luxussachen oder so, sondern lediglich von normalen zum Leben erforderlichen Gegenständen.
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
Ich denke, in den von Dir beschriebenen Fällen wird es sicherlich eine Möglichkeit geben. Letzendlich ist ja auch für einen IV nicht das Ziel, dass der Schuldner auf der Straße landet und gar nix mehr fürs Verfahren tun kann...
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Zu dem konkreten Fall meinerseits...
Nachdem ich die Gutschrift gemeldet habe, hat sich bislang nichts getan. Die Sachbearbeiterin wollte nur eine Kopie vom Schreiben der Versicherung und den entsprechenden Kontoauszug auf dem der Eingang ersichtlich war. Bis Dato wurde der Betrag weder von der Bank, noch vom IV in irgendeiner Form "gesperrt" und ist somit inzwischen im täglichen Zahlungsverkehr "untergegangen". Ob da noch was kommt?! Fraglich... Und selbst wenn, drücke ich die den Betrag eben noch ab...
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Zu dem konkreten Fall meinerseits...
Nachdem ich die Gutschrift gemeldet habe, hat sich bislang nichts getan. Die Sachbearbeiterin wollte nur eine Kopie vom Schreiben der Versicherung und den entsprechenden Kontoauszug auf dem der Eingang ersichtlich war. Bis Dato wurde der Betrag weder von der Bank, noch vom IV in irgendeiner Form "gesperrt" und ist somit inzwischen im täglichen Zahlungsverkehr "untergegangen". Ob da noch was kommt?! Fraglich... Und selbst wenn, drücke ich die den Betrag eben noch ab...
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
Warum, bzw. mit welchem Recht, sollte eine Bank den Betrag sperren, sofern das Konto freigegeben ist?
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
Vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt...
Ich gehe davon aus, wenn ein IV einen gewissen Betrag fordert, wird er das an mich als Schuldner richten bzw. eventuell auch direkt an die Bank (?). Die Bank müsste den Betrag ja dann in irgendeiner Form dem IV zuführen. Das war mit "Sperren" gemeint...
Ich gehe davon aus, wenn ein IV einen gewissen Betrag fordert, wird er das an mich als Schuldner richten bzw. eventuell auch direkt an die Bank (?). Die Bank müsste den Betrag ja dann in irgendeiner Form dem IV zuführen. Das war mit "Sperren" gemeint...
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
Ok, verstanden.
Kann denn der IV trotzdem nochmal auf das Konto zugreifen, obwohl er es freigegeben hat, oder bleibt ihm dies dann verwehrt?
Kann denn der IV trotzdem nochmal auf das Konto zugreifen, obwohl er es freigegeben hat, oder bleibt ihm dies dann verwehrt?
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
Freigegeben ist freigegeben. Schließt jedoch nicht aus, dass er nicht ggf eine Forderung gegen dich hat.
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Re: Gutschrift aus Zusatzversicherung
Ich habe auch mal eine Frage zum Thema, PHV.
Ich habe eine Privathaftpflicht abgeschlossen jährl.35 Euro.
Da gibt es ja nichts zu pfänden weil diese nur zahlt wenn ich anderen einen schaden zufüge.
Muss ich den Abschluss der Versicherung meiner insoverwalterin mitteilen?
LG itak 65
Ich habe eine Privathaftpflicht abgeschlossen jährl.35 Euro.
Da gibt es ja nichts zu pfänden weil diese nur zahlt wenn ich anderen einen schaden zufüge.
Muss ich den Abschluss der Versicherung meiner insoverwalterin mitteilen?
LG itak 65
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