Hallo liebe Community,
angenommen wohnt Beschuldigte (X) in Musterstadt (Hauptwohnung bzw. gewöhnliche Anschrift; fast 400Km von Nebenwohnung entfernt, wo es nur von X bewohnt ist).
Der Gläubiger (Y) zustellt doch die Briefe (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) an die Nebenwohnung, wo es selten gewohnt ist (Beweise: Meldebestätigung als Hauptwohnung sowie fast täglich Corona-Tests in Musterstadt i.d. Zeit von der Zustellung).
Per Email hat der Y (Gläubiger) nach der Erledigung des Mahn- sowie Vollstreckungsbescheids und nach Ablauf der Fristen X informiert. Achten bitte darauf, dass die Fristen in der per Email zugeschickte Kopie von -nur- Vollstreckungsbescheid nicht eingescannt wurden. Also keine eingescannte/schriftliche Fristen bzw. Belehrung beinhaltet (§ 699 Abs. 5 vgl. § 232 ZPO).
Nach dem Erfahren dieser Sache hat sich X mit Y in Verbindung gesetzt. Y zeigte kein Verständnis dafür und verhielt respektlos. Nun X lehnt die entstandenen zusätzlichen Kosten und begleicht nur die Hauptförderung wg der fehlerhaften Zustellung.
Danach erhebt X Klage beim Gericht mit der o.g. Begründung. Das Gericht schickt rechtmäßig die Bestätigung an die Hauptwohnung und gibt den Brief ans zuständige Gericht. Das zuständige Gericht schickt nochmal Abschriften/Urteile/Briefe an die Nebenwohnung, wobei X gar nicht in der Nebenwohnung anzutreffen ist.
Als X wieder in der Nebenwohnung war, sah X viele gelbe Briefe in den Briefkasten und viele Fristen sind nochmal abgelaufen aufgrund der fehlerhaften Zustellung seitens des zuständigen AGs. In den gelben Briefen ging es um:
1. Mahnbescheid vom Amtsgericht (zugestellt am 04.03.22)
2. Vollstreckungsbescheid (den in der eigescannten Kopie per Email bekommen) v. AG (zugestellt am 24.03.22)
3. Abschrift der Verfügung (Einspruch gegen -NUR- Vollstreckungsbescheid abgelehnt; das zuständige AG-Begründung: nicht innerhalb der gez. Frist §339 Abs. 1 ZPO) (zugestellt am 14.05.22)
4. Schlusskostenrechnung vom Landesamt für Finanzen (zugestellt am 03.06)
5. Kostenfestsetzungsantrag v. Gläubiger Y (zugestellt am10.06.22)
6. Kostenfestsetzungsbeschluss vom zuständigen AG (zugestellt am 08.07.22)
7. Mahnung vom Landesamt für Finanzen (zugestellt am 12.07.22)
X schrieb nochmal das zuständige AG und bittet das zuständige AG ausschließlich die Abschriften an die gewöhnliche Adresse zukommen zulassen und erklärt X dem zuständigen AG nochmal per Brief den Fall, da X der Meinung war, dass das zuständige Gericht die Essenz dieses Problems nicht verstanden wurde. Ansonsten hätte doch die Briefe doch an die Hauptwohnung getroffen.
Danach schickt das zuständige AG nochmal Briefe an die Nebenwohnung. Zudem bittet X das zuständige AG zum 3. Mal, die Briefe ausschließlich an die Hauptwohnung zu schicken. Außerdem beantragt X Aufgrund der -fehlerhaften- Zustellung sowie Belehrung zum 3.Mal:
1. Briefe/Abschriften -ausschließlich- an Hauptwohnung zu schicken
2. Aufhebung des Mahnbescheides, Vollstreckungsbescheides mit dem Az. ****** sowie Urteil mit dem Az. ******
3. negative Einträge (Bsp. Schufa-Eintrag) zu löschen bzw. negative Konsequenzen aufzuheben
X fühlt sich diskriminiert wg unfairer Behandlung durch das zuständige AG. Die Begründung von X: die zusätzlichen Kosten könnten doch im Fall einer richtigen Zustellung vermieden werden.
Nun zu Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat X in diesem Fall?
2. X erfährt mündlich vom zuständigen AG, dass eine Wiedervorlage bald gibt; muss das AG das schriftlich mitteilen?
3. Wer muss laut der o.g. Erklärung die zusätzlichen Kosten v. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Urteile übernehmen?
4. Sind doch alle Urteile sowie Bescheide rechtkräftig nach der o.g. Erklärung?
4. Im Fall doch eine noch negative Entscheidung nach der Wiedervorlage, welche Rechte/Wege gibt es noch?
Freue mich, von Euch mal was zu lesen.
Im Voraus danke ich Euch!
Liebe Grüße
Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid
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- Bot
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid
Hi mood12,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid" geschaut?
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- Guru
- Reaktionen: 173
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid
Hallo mood12, Deine Geschichte ist echt schwer zu verstehen und ich fürchte, dieses Forum hier kann Dir dabei auch nicht helfen. Mein Rat: Mach einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle (Awo, Caritas, Diakonie, DPWV - irgendeine caritative = kostenlose, die es bei Dir gibt), nimm Deine ganzen Papiere mit, auch Deinen Perso und Deine Meldebestätigungen, und frag da, ob sie Dir dabei helfen können.
Viel Glück!
Viel Glück!
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