Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

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Eierkopp
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Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

Beitrag von Eierkopp »

Hallo zusammen,

Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe seit ein paar Jahren in der Schweiz und habe seit ein paar Monaten bzw. Wochen zwei Forderungen aus Deutschland in Höhe von insgesamt 1.000€. Die erste, ältere Forderung ist mehrere Monate alt, und seit ca. zwei Monaten habe ich von dem Unternehmen nichts mehr gehört (geht um einen Online-Zugang, den ich mir für eine Zeitung geholt, aber eben nicht bezahlt habe). Die neuere Forderung liegt seit ca. einem Monat bei einem Rechtsanwalt, von dem ich seit dem ersten Schreiben per Mail nichts mehr gehört habe.

Vor ein paar Tagen wollte mir ein Freund Geld überweisen. Er hat dies innerhalb von zwei Tagen in zwei Zahlungen getan, insgesamt ca. 600 €. Das ist jetzt ca. neun bzw. acht Tage her. Aus für uns erklärlichen Gründen ist das Geld bei mir nicht angekommen. Die IBAN stimmt definitiv, das haben wir mehrere Male abgeglichen. Und das Geld ist von seinem Konto auch abgegangen.

Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, daß jemand, der eine Forderung hat, bei Gericht o.ä. die Überweisung ins Ausland an diejeweilige Person pauschal unterbinden kann? So daß das gepfändete Geld auf einem Treuhandkonto oder auch beim Gläubiger landet?

Keine Ahnung, ob das eine überzogene Vorstellung ist oder eben legales Vorgehen?

Vielen Dank für Antworten!
Eierkopp
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Re: Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

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Hi Eierkopp,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

Beitrag von Witwe Bolte »

Du schreibst was von "Forderungen", aber nichts von einem "Titel".
Aber selbst dann, wenn diese Forderungen zwischenzeitlich tituliert wären,
selbst dann ist es schwer vorstellbar, dass das Geld einfach so verschwindet.

Der Freund könnte ja bei seiner Bank mal einen Nachforschungsauftrag stellen,
wo sein Geld geblieben ist.

Kennen Deine Gläubiger denn Deine Schweizer Adresse ?
Und Dein Schweizer Bankkonto ?

Recht mysteriös.
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Eierkopp
Neuankömmling
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Registriert: 12. Aug 2022, 20:05

Re: Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

Beitrag von Eierkopp »

Ich muß mich da korrigieren. Das letzte Schreiben, das ich erhalten habe (vor einem halben Jahr per Mail, wie alle anderen Schreiben datiert vom Februar), kündigte das gerichtliche Mahnverfahren an. Von daher dürfte der Titel erwirkt worden sein...

Ich bin aber vor etwas über einem halben Jahr umgezogen, so daß die Post (und nun eben nicht mehr die Mails) mich nicht erreicht hat. Meine Schlampigkeit halt... Meine Kontonummer werden sie wohl nicht haben. Ich habe gerade mal geschaut, welche Angaben man machen muß, wenn man ein Online-Abo für die Zeitung abschließen will. Da käme für mich nur eine Kreditkarte infrage. Aber ob man über die die Zuflüsse aus Deutschland an das Girokonto unterbinden kann, wage ich zu bezweifeln. Zumal ich keinerlei Einschränkungen beim Zahlungsverkehr vorort habe. Und wenn doch, dürfte meine Bank hier davon erfahren und mich benachrichtigt haben. Schätze ich jedenfalls...

Der Nachforschungsauftrag ist gestern oder heute gestellt worden. Mal schauen, was da rauskommt.

Aber Du hast recht: recht mysteriös das Ganze...
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Shopgirl
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Re: Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

Beitrag von Shopgirl »

Eierkopp hat geschrieben: 12. Aug 2022, 20:19

Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, daß jemand, der eine Forderung hat, bei Gericht o.ä. die Überweisung ins Ausland an diejeweilige Person pauschal unterbinden kann? So daß das gepfändete Geld auf einem Treuhandkonto oder auch beim Gläubiger landet?
Schlichte Antwort: nein


Sicher, dass der Freund auch überwiesen hat? Dass 2x nichts ankommt, halte ich für nahezu unmöglich, wenn die Daten stimmen.
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Inso?
Wissender
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Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Re: Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

Beitrag von Inso? »

Das würde nur gehen wenn man wüsste das dein Freund die Geld senden will bzw. wenn man wüsste das er dir Geld schuldet. Allerdings könnte man auch dann keine Überweisung "abfangen" sondern müsste die Forderung bei ihm "sichern". Selbst wenn dein Kto. in der Schweiz gepfändet wäre (unwahrscheinlich) würdest du den Geldeingang sehen können, du könntest nur nicht über dein Geld verfügen. Ich würde an dem Freund zweifeln.
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Eierkopp
Neuankömmling
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Re: Sperrung von Überweisungen aus Deutschland in die Schweiz

Beitrag von Eierkopp »

Hallo zusammen

Vielen Dank erstmal für die Hilfe und Einschätzungen! Hat mir sehr übers Wochenende geholfen. :))

Die Sache mit den Überweisungen durch den Freund hat sich noch nicht geklärt. Ein Auftrag zur Nachforschung wurde abgegeben, aber das Ergebnis wird noch ein paar Tage auf sich warten lassen.

Zumindest hat sich die Frage geklärt, ob Geld, das aus Deutschland an mich überwiesen wird, quasi abgefangen werden kann. Ich habe von einer anderen Person etwas überwiesen bekommen und kann ganz normal darüber verfügen. Von daher liegt der Fehler bzgl. der anderen Überweisungen entweder bei der Bank oder bei dem Freund. Wobei ich nicht glaube, daß er bewußt Mist erzählt, lügt oder so. Ihm kann ich definitiv vertrauen. Zumal er Geld für unseren bald anstehenden Urlaub überweisen wollte, damit ich die Unterkunft bezahle. Er ist zwar (wie ich) etwas irre. Aber solch einen Unfug (mich hier anzulügen) würde er nicht machen.

Wenn ich erfahren habe, wo die Ursache für den ausgebliebenen Zahlungseingang liegt, werde ich das hier posten. Wird sicherlich irgendeine Dummheit sein, über die man im nachhinein wohl nir lachen kann. ;))

Zumindest hat das alles den Vorteil, daß ich mich jetzt endlich um die alten Angelegenheiten (Schulden) kümmere. ;))

Nochmals vielen Dank für den Beistand - Eure Hilfe ist für Leute wie mich sehr viel wert. Das weiß ich zu schätzen! :))

LG
Eierkopp
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