Verfahren aufgehoben

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Lieschenmüller
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Verfahren aufgehoben

Beitrag von Lieschenmüller »

Yes!
Nach 3 Jahren, 4 Monaten und 14 Tagen wurde nun endlich mein Verfahren aufgehoben und ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Beschluß ist schon kopiert, Begleitschreiben für die Bank wird sofort geschrieben und geht morgen zur Post, damit das Elend mit der Freigabe meines Einkommens endlich ein Ende hat.

Muss da eigentlich noch mehr rein als Angaben zur Person, Kontodaten und die Bitte zur Rückumwandlung in ein Girokonto?
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Re: Verfahren aufgehoben

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Hi Lieschenmüller,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verfahren aufgehoben" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Verfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Mega, endlich! Ich freu mich für dich! :)

Nein, prinzipiell braucht die Bank nur deine Anweisung das Konto zurück zu wandeln. Der Insolvenzbeschlag müsste automatisch entfallen sein, rein theoretisch brauchst du also auch keinen Aufhebungsbeschluss mitzuschicken. Mach es aber der Vollständigkeit :)
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Verfahren aufgehoben

Beitrag von Witwe Bolte »

Glückwunsch!!

Ja, kenn ich auch so, wie tidus82 schreibt, steht auch so im Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Zitat:
(5) 1Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird. 2Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
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Lieschenmüller
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Re: Verfahren aufgehoben

Beitrag von Lieschenmüller »

Super danke.
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Lieschenmüller
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Re: Verfahren aufgehoben

Beitrag von Lieschenmüller »

Heute Post von meiner jetzt TH bekommen.
Nicht etwa ein nettes, HerzlichenGlückwunsch, Sie befinden sich in der Wohlverhaltensphase.😁
Nee......Ihre Steuererklärung für 2021 muss bis zum 31.08.2022 bei uns vorliegen. Ich hab die bis jetzt über den Lohnsteuerhilfeverein gemacht, da das wirklich zu kompliziert für mich ist und die vom IV haben da immer die Hälfte vergessen, was dann für mich zum Nachteil war. Zudem habe ich die Steuererklärung von 2020 noch nicht vom FA zurück.
Die sind echt witzig. Ich weiß noch nichtmal ob ich bis dahin überhaupt einen Termin bei der Steuerberatung kriege.
Ich dachte der Streß hat jetzt ein Ende...Pustekuchen.

Ja ich weiß, die wollen da noch was rausholen, könnte ja sein, das ich durch meine Steuervorauszahlung im letzten Jahr etwas zurück bekomme. So 2,50€ oder so.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Verfahren aufgehoben

Beitrag von Witwe Bolte »

Wieder mal ein schönes Beispiel für ein raffgieriges Exemplar der Gattung IV/TH ...

Was gibt es denn für einen Grund für diese kurzfristige Terminierung ?

Das Finanzamt wartet doch gern noch ein Weilchen auf die Steuererklärung 2021.

Im Grunde kann Dir Dein TH ja nix, also höflich antworten, etwa so:
"Ja, ich bemühe mich gern um einen kurzfristigen Termin bei meinem Lohnsteuerhilfeverein
und werde mich umgehend melden, sobald dieser meine Steuererklärung erstellt hat."
Punkt. Fertig.
Und wenn das nicht bis binnen 14 Tagen klappt, dann klappt das eben nicht,
dann muss Herr/Frau Raffgier sich eben gedulden.
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Lieschenmüller
Wissender
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Re: Verfahren aufgehoben

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich verstehe es auch nicht, zumal ja im Beschluss steht, dass bis 04.08. etwaige Rückerstattungen vom Finanzamt noch zur Masse gehören.
Ich versuche am Montag erstmal einen Termin zu machen und den werde ich ihr dann mitteilen. Wenn sie dann darauf drängt, dass ich die Unterlagen zu ihr schicke, damit sie die Steuererklärung machen kann, werde ich ihr wohl sagen, dass sie mich mal gerne haben kann. Zum einen ist das zu ihrem Nachteil, weil sie die Hälfte nicht angeben und zum anderen, haben sie mich eigentlich mit der Steuererklärung die sie gemacht haben zur Steuerhinterzieherin gemacht, weil sie zu viele KM angegebenhaben. Ich werde berichten.
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