Autokauf bei Regelinsolvenz

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz

Beitrag von imker »

in dem Zusammenhang mit der Frage ist die Antwort: NEIN

und: auch gemeinschaftlich mit einer Freundin Eigentum als Neuerwerb erwerben ist dann Neuerwerb und nicht kein Neuerwerb
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz

Beitrag von Witwe Bolte »

starwa hat geschrieben: 4. Aug 2022, 14:15 ...
Was bedeutet das? Bin ich jetzt in der Wohlverhaltensphase?
...
1. Das bedeutet, was da steht: "Es wird noch geprüft ..."
( gegebenfalls, Forderungen der Gläubiger)

2. Nein, bis Du noch nicht.
Das bist Du erst dann, wenn Du ein Schreiben vom Gericht bekommst,
worin steht: "Das Verfahren ist aufgehoben".
Jetzt bist Du noch im Status "eröffnetes Verfahren".

Also lass das besser noch mit dem "Neuerwerb" (des Kfz).
Oder lass jemand anderen das Kfz erwerben, der es Dir dann überläßt.
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starwa
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz

Beitrag von starwa »

Was würde denn passieren wenn ich das Kfz zusammen mit meiner Freundin erwerbe und jeder 1.000 € bezahlt.
Was kann der Insolvenzverwalter dagegen ausrichten? Das halbe Auto, meinen Anteil, verkaufen?

Was ward ich überhaupt kaufen ohne dass ich nachträglich den selben Betrag an den Insolvenzverwalter abdrücken muss um etwas freizukaufen.

Wenn ich ein iPhone neu für 800 € kaufe muss ich dem Insolvenzverwalter erneut 800 € damit ich das iPhone behalten kann?

Wenn ich eine Pauschalreise 1 Woche Ägypten für 800 € buche und bereits bezahlt habe muss ich dem Insolvenzverwalter erneut 800 € damit ich die Pauschalreise machen darf?

Wenn ich meinem Papa 400 € schenke zum Geburtstag, muss ich erneut 400 € an den Insolvenzverwalter abdrücken, damit mein Geschenk legitim wird?

Ich wusste nicht dass ich meine Handlungen freikaufen muss möchte gerne wissen wo die Grenze ist. Was muss ich freikaufen und was nicht?
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Bernd111
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz

Beitrag von Bernd111 »

Vereinfacht gesagt ist die Sache doch die, dass du (in deinem Fall) mit Abgabe deines Insolvenzantrags die Erklärung abgibst, dass du zu viele Schulden hast, als dass du diese bezahlen kannst, du also zahlungsunfähig bist. Wenn du aber "zeitnah" vor oder direkt während der Insolvenzeröffnung, wo der obige Grund zur Eröffnung ja schon besteht, dein Geld für eine Pauschalreise ausgibst oder ein 800-Euro-Handy kaufst anstatt deine Gläubiger, die ihr Geld zurecht zurück wollen, zu bedienen, dann wird dein IV (sofern ihm dies bekannt ist) womöglich das Geld von dir haben wollen. Aber das wäre deinen Gläubigern gegenüber auch nur fair, oder?

Du gibst mit Antragsstellung auch die Verfügungsgewalt über dein Vermögen ab. Wenn dein IV dich also nach deinem Vermögen fragt und du von deinem 800-Euro-Handy erzählst, könnte er in Versuchung kommen, dies als Vermögen zu sehen und schlussendlich zu Geld zu machen. Keine Sorge, er "gibt" dir sozusagen vom Erlös ein "normales" Handy, denn ein Telefon ist auch einem Insolventen zu gestatten.
Wenn du, trotz Interesse deines IV's, dein IPhone jedoch unbedingt behalten willst, ja dann kannst du das ziemlich sicher. Jedoch musst du deinem IV dann den aktuellen Wert des Handys erstatten (diese Variante wäre dem IV übrigens grundsätzlich auch lieber, weil er sich dann nicht mit einem Verkauf beschäftigen muss). Ein solches "Freikaufen" wird natürlich in Raten (vom Unpfändbaren!) gestattet.

Das gleiche betrifft auch Schenkungen im "übermäßigen" Maß.

NACH Insolvenzeröffnung ist es so, dass du ohnehin nur noch über deinen Pfändungsfreibetrag verfügen kannst, nur dieser steht dir dann noch zu. Diesem Betrag kannst du vom IV aus in eine Pfeile stecken und anzünden oder sonst was damit machen, AUSSER: Vermögen aufbauen. Du darfst im eröffneten Verfahren auch nicht sparen. Du musst also praktisch vereinfacht gesagt jeden Monatsende dein Konto leeren, falls denn überhaupt was übrig war. Niemand wird dich fragen, was du mit diesem Bargeld machst (diesen, letzten Satz solltest du zweimal lesen).
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starwa
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz

Beitrag von starwa »

Ich habe mich noch nicht für die die aufwendigen Antworten bedankt. Danke vielmals.

Ich wollte kein neues Thema öffnen für das Schreiben was ich jetzt wieder erhalten habe.

Das Amtsgericht hat einen Beschluss erlassen:

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Werde ich nach dem 02.11.2022 in die Wohlverhaltensphase übergehen?
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tidus82
Admin
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Nein, erst wenn die Aufhebung des Verfahrens bekommen hast. Und das wird auch erst nach der Schlussverteilung passieren. Also im Grunde genommen ist das nur die Information, dass alle bis zum 02.11. sich zu den o.g. Punkten äußern können. Heißt aber nicht dass da irgendwas gemacht wird. :)
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