Autokauf bei Regelinsolvenz
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Autokauf bei Regelinsolvenz
Im Internet bin ich nicht fündig geworden und hoffe jemand kennt sich mit dem Thema Autokauf und Regelinsolvenz aus.
Vor ein paar Monaten hat das Gericht meinem Antrag auf Regelinsolvenz stattgegeben und einem Insolvenzverwalter zugewiesen. Ich möchte von einem Bekannten ein 18-jähriges Kfz im Wert von 2.000 € kaufen. Der Preis ist gerechtfertigt, auf dem freien Markt ist das Kfz nicht mehr als diese 2.000 € Wert.
Im Internet habe ich gelesen dass das Kfz in die Insolvenzmasse fällt und ich warten muss bis die Insolvenz vorbei ist, ansonsten riskiere ich die Restschuldbeffreiung.
Was sagt ihr?
Vor ein paar Monaten hat das Gericht meinem Antrag auf Regelinsolvenz stattgegeben und einem Insolvenzverwalter zugewiesen. Ich möchte von einem Bekannten ein 18-jähriges Kfz im Wert von 2.000 € kaufen. Der Preis ist gerechtfertigt, auf dem freien Markt ist das Kfz nicht mehr als diese 2.000 € Wert.
Im Internet habe ich gelesen dass das Kfz in die Insolvenzmasse fällt und ich warten muss bis die Insolvenz vorbei ist, ansonsten riskiere ich die Restschuldbeffreiung.
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Hallo.
Benötigst du das Auto für Fahrten zur Arbeit? Dann könntest du deinen IV fragen, ob du das Auto kaufen kannst, um Erwerbsfähig zu bleiben. Allerdings ist mir nicht klar, woher die 2000 Euro kommen werden. Hast du das Geld bar zu Hause rum liegen? Oder auf einem Sparbuch oder Girokonto? Dann hättest du das melden müssen und es wäre ggf. zur Masse gezogen worden. Weil Sparen und Geld ansammeln darfst du m.E. erst wieder in der Wohlverhaltensphase.
Benötigst du das Auto für Fahrten zur Arbeit? Dann könntest du deinen IV fragen, ob du das Auto kaufen kannst, um Erwerbsfähig zu bleiben. Allerdings ist mir nicht klar, woher die 2000 Euro kommen werden. Hast du das Geld bar zu Hause rum liegen? Oder auf einem Sparbuch oder Girokonto? Dann hättest du das melden müssen und es wäre ggf. zur Masse gezogen worden. Weil Sparen und Geld ansammeln darfst du m.E. erst wieder in der Wohlverhaltensphase.
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Du schreibst "Regelinsolvenz", also hast Du ein IN-Aktenzeichen ? Nicht IK ?
Bist Du weiterhin selbständig ?
Falls "ja": Hat Dein IV Deine selbständige Tätigkeit freigegeben ?
- gem. § 35 (2) -
Wenn Du weiterhin selbständig tätig bist und wenn der IV Deine Selbständigkeit freigegeben hat,
dann kannst Du das Kfz m.E. kaufen.
Brauchst Du es geschäftlich oder privat ?
Hast Du aber doch ein IK-Aktenzeichen, dann ist Dein Inso-Verfahren kein 'Regel-',
sondern ein Verbraucherinsolvenzverfahren, und dann wird m.E. folgendes passieren,
wenn Du das Auto kaufst:
1. der IV wird es "zur Masse" ziehen, s. § 35 (1) und
2. von Dir wissen wollen, woher das Geld dafür kam (wie AdiDana schon schrieb)
Also besser nicht sofort einfach so kaufen ...
Bist Du weiterhin selbständig ?
Falls "ja": Hat Dein IV Deine selbständige Tätigkeit freigegeben ?
- gem. § 35 (2) -
Wenn Du weiterhin selbständig tätig bist und wenn der IV Deine Selbständigkeit freigegeben hat,
dann kannst Du das Kfz m.E. kaufen.
Brauchst Du es geschäftlich oder privat ?
Hast Du aber doch ein IK-Aktenzeichen, dann ist Dein Inso-Verfahren kein 'Regel-',
sondern ein Verbraucherinsolvenzverfahren, und dann wird m.E. folgendes passieren,
wenn Du das Auto kaufst:
1. der IV wird es "zur Masse" ziehen, s. § 35 (1) und
2. von Dir wissen wollen, woher das Geld dafür kam (wie AdiDana schon schrieb)
Also besser nicht sofort einfach so kaufen ...
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Ich arbeite und habe Einkommen und kann jeden Kalendermonat 1.000 EUR an meinen Bekannten zahlen bis das Auto abbezahlt ist.Allerdings ist mir nicht klar, woher die 2000 Euro kommen werden. Hast du das Geld bar zu Hause rum liegen? Oder auf einem Sparbuch oder Girokonto? Dann hättest du das melden müssen und es wäre ggf. zur Masse gezogen worden.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat stattgefunden. Ich befinde mich in der dreijährigen Wohlverhaltensphase.Weil Sparen und Geld ansammeln darfst du m.E. erst wieder in der Wohlverhaltensphase.
Ich war selbstständig und bin es nicht mehrBist Du weiterhin selbständig ?
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Da liegt ein kleiner Denkfehler vor, du befindest dich noch nicht in der Wohlverhaltensphase.Erst dann wenn das Inso-Verfahren abgeschlossen ist ,was dir das Gericht mitteilt ,kommst du in die Wohlverhaltensphase.
heri
heri
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Die Frage ist, ob es auch schon einen 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht gibt,
denn erst ab dann befindest Du Dich in der sogenannten Wohlverhaltensphase
(und die dauert dann keine drei Jahre mehr, die drei Jahre gelten ab Inso-Eröffnung).
Solange Du noch im Status 'eröffnetes Verfahren' bist,
gilt der § 35 (1):
"Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse)."
Dann ist Dein Kfz nämlich 'Insolvenzmasse" und Du kannst es Deinem IV möglicherweise abkaufen,
'freikaufen' aus der Masse, nennt sich das, sprich: Du kannst es noch einmal bezahlen.
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Da der TE arbeitet fällt das Kfz grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse.
Der Pkw ist pfändbar, wenn der Pkw nur für Gelegenheitsarbeiten oder für die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen des Arbeitsamts dient oder wenn die Arbeitsstätte mit Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar zu erreichen ist.
Hierfür gibt der Ausgangssachverhalt jedoch zu wenig her.
Der Pkw ist pfändbar, wenn der Pkw nur für Gelegenheitsarbeiten oder für die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen des Arbeitsamts dient oder wenn die Arbeitsstätte mit Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar zu erreichen ist.
Hierfür gibt der Ausgangssachverhalt jedoch zu wenig her.
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Ja, da gehen ein paar verschiedene Aspekte und Fragen durcheinander:
1. Wie INTI schrieb: wenn das Auto dann im Eigentum ist, ist es unter den genannten Bedingungen pfändbar oder nicht
2. Die andere Frage ist die: Wie kommt das Auto ins EIgentum ?
- 2.000 bar bezahlen - könnte die Frage aufwerfen, ob die 2.000 "Vermögen" waren, die ansonsten Masse gewesen wären - das hängt von den EInkommensverhältnissen ab....wenn jemand nach Pfändungsabzug 2.000 Euro nicht pfändbares Einkommen hat, ist dies bis zur nächsten Lohnzahlung "frei"...allerdings dürfte es nicht glaubhaft sein, dass die 2.000,- aus einem einzigen Monat übrig waren
- Auto per neuem Darlehen kaufen, also in Raten abzahlen - man verweist zwar immer auf "keine neuen Schulden machen" aber wenn es angemessen ist, widerspricht dies den Regeln der InsO eigentlich nicht
Am sichersten wäre es natürlich, bis zur Aufhebung des Verfahrens zu warten.
Ansonsten kann die Variante über ein Darlehen, das aus plausiblen Raten aus dem unpfändbaren Einkommen gezahlt werden kann, möglich sein, allerdings nur, wenn sicher, dass der PKW nicht pfändbar ist
1. Wie INTI schrieb: wenn das Auto dann im Eigentum ist, ist es unter den genannten Bedingungen pfändbar oder nicht
2. Die andere Frage ist die: Wie kommt das Auto ins EIgentum ?
- 2.000 bar bezahlen - könnte die Frage aufwerfen, ob die 2.000 "Vermögen" waren, die ansonsten Masse gewesen wären - das hängt von den EInkommensverhältnissen ab....wenn jemand nach Pfändungsabzug 2.000 Euro nicht pfändbares Einkommen hat, ist dies bis zur nächsten Lohnzahlung "frei"...allerdings dürfte es nicht glaubhaft sein, dass die 2.000,- aus einem einzigen Monat übrig waren
- Auto per neuem Darlehen kaufen, also in Raten abzahlen - man verweist zwar immer auf "keine neuen Schulden machen" aber wenn es angemessen ist, widerspricht dies den Regeln der InsO eigentlich nicht
Am sichersten wäre es natürlich, bis zur Aufhebung des Verfahrens zu warten.
Ansonsten kann die Variante über ein Darlehen, das aus plausiblen Raten aus dem unpfändbaren Einkommen gezahlt werden kann, möglich sein, allerdings nur, wenn sicher, dass der PKW nicht pfändbar ist
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Wenn ich das Auto zusammen mit meiner Freundin kaufe und jeder die Hälfte bezahlt. Meine Freundin wird als Halterin eingetragen.
Das Auto ist zur Hälfte in der Insolvenzmasse und ich nicht nochmal Geld an den Insolvenzverwalter abzudrücken kann um das Auto freizukaufen.
Was kann der Insolvenzverwalter dagegen machen?
Das Auto zur Hälfte durchschneiden um mit meinen Anteil wegzunehmen geht ja schlecht.
Denkbar wäre, dass meiner Freundin das komplette Auto entzogen wird, das Auto für nur noch 1500 EUR weiterverkauft wird und meine Freundin ihre ursprüngliche Investition von 1000 EUR zurück bekommt. Dann hat der Insolvenzverwalter maximal 500 EUR gewonnen und richtig viel Energie investiert damit es allen Beteiligten schlechter geht.
Was wäre ein realistisches Szenario, wenn das Auto zur Hälfte in der Insolvenzmasse ist, also mein Teil, und ich mich nochmal an den Insolvenzverwalter Geld abzudrücken kann um das Auto freizukaufen.
Das Auto ist zur Hälfte in der Insolvenzmasse und ich nicht nochmal Geld an den Insolvenzverwalter abzudrücken kann um das Auto freizukaufen.
Was kann der Insolvenzverwalter dagegen machen?
Das Auto zur Hälfte durchschneiden um mit meinen Anteil wegzunehmen geht ja schlecht.
Denkbar wäre, dass meiner Freundin das komplette Auto entzogen wird, das Auto für nur noch 1500 EUR weiterverkauft wird und meine Freundin ihre ursprüngliche Investition von 1000 EUR zurück bekommt. Dann hat der Insolvenzverwalter maximal 500 EUR gewonnen und richtig viel Energie investiert damit es allen Beteiligten schlechter geht.
Was wäre ein realistisches Szenario, wenn das Auto zur Hälfte in der Insolvenzmasse ist, also mein Teil, und ich mich nochmal an den Insolvenzverwalter Geld abzudrücken kann um das Auto freizukaufen.
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Re: Autokauf bei Regelinsolvenz
Hab vor 10 Minuten dieses verwirrende Schreiben vom Gericht erhalten.
Was bedeutet das? Bin ich jetzt in der Wohlverhaltensphase?
Was bedeutet das? Bin ich jetzt in der Wohlverhaltensphase?
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