Das du, als „erfahrener“ Schuldnerberater einem vermutlich bzw. fast schon offensichtlich völlig unerfahrenen Foristen den Rat gibst, ein Inkassobüro telefonisch zu kontaktieren, finde ich ehrlich gesagt sehr kritisch. Was soll dabei rauskommen, wenn jemand der sich bis vor kurzem wohl nie mit dem Thema befaßt hat, dementsprechend von der Sach- und Rechtslage keine Kenntnisse hat, eine „Hotline“ kontaktiert, bei der er auf für die Situation geschulte Gegenüber trifft?
Brief von VR Inkasso bekommen.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
@ imker,
ich war nicht mal hier und da gemeldet, ich war von 1991 bis 2008 in einer Stadt und einem Wohnsitz gemeldet, da haette ja die VR sich schonmal melden koennen.
ich war nicht mal hier und da gemeldet, ich war von 1991 bis 2008 in einer Stadt und einem Wohnsitz gemeldet, da haette ja die VR sich schonmal melden koennen.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Wenn vollstreckt wurde, kommst Du mit der Verjährung nur schwer "durch" - es kommt in der Praxis auch vor, dass Post verloren geht
Was wirst Du denn jetzt machen?
Was wirst Du denn jetzt machen?
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
@ imker,
ich habe ja dem Inkasso einen Brief mit Einrede der Verjaehrung geschickt und warte jetzt ab was passiert, sollte es nicht verjaehrt sein, wird das Inkasso sich ja melden. Ich habe ja mit der Schuldnerberatung telefoniert, die Dame sagte mir ich soll das so machen, sollte es nicht verjaehrt sein, mach ich einen Termin bei der Schuldnerberatung und es wird Privatinsolvenz gemacht. Ich lebe ja nur von einer kleinen Rente und bekomme noch Grundsicherung im Alter.
ich habe ja dem Inkasso einen Brief mit Einrede der Verjaehrung geschickt und warte jetzt ab was passiert, sollte es nicht verjaehrt sein, wird das Inkasso sich ja melden. Ich habe ja mit der Schuldnerberatung telefoniert, die Dame sagte mir ich soll das so machen, sollte es nicht verjaehrt sein, mach ich einen Termin bei der Schuldnerberatung und es wird Privatinsolvenz gemacht. Ich lebe ja nur von einer kleinen Rente und bekomme noch Grundsicherung im Alter.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Ich hätte meinem Bruder diesen Rat "abwarten, denn es ist verjährt" nicht gegeben.
Du "meckerst" gegen zwei "Dinge": 1. die titulierte Forderung und 2. die nicht titulierten/die nicht durch Vollstreckungsversuche gesicherten Zinsen.
Wenn Du Zeit und Nerven zum Lesen und Verstehen von Juristendeutsch hast:
https://www.iww.de/ve/archiv/klage-gege ... nen-f35183
Wegen der titulierten Forderung würde ich empfehlen, eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben. Auf dem "ich hab nichts, bei mir ist nichts zu holen" würde ich mich nicht ausruhen wollen - hast Du spätere Erben - sollen die sich damitr rumschlagen?? Geh' zum Gericht, hol Dir einen Beratungshilfeschein und such einen Anwalt auf, der Dich beraten kann.
Du "meckerst" gegen zwei "Dinge": 1. die titulierte Forderung und 2. die nicht titulierten/die nicht durch Vollstreckungsversuche gesicherten Zinsen.
Wenn Du Zeit und Nerven zum Lesen und Verstehen von Juristendeutsch hast:
https://www.iww.de/ve/archiv/klage-gege ... nen-f35183
Wegen der titulierten Forderung würde ich empfehlen, eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben. Auf dem "ich hab nichts, bei mir ist nichts zu holen" würde ich mich nicht ausruhen wollen - hast Du spätere Erben - sollen die sich damitr rumschlagen?? Geh' zum Gericht, hol Dir einen Beratungshilfeschein und such einen Anwalt auf, der Dich beraten kann.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Ich habe vor knapp 2 Wochen die " Einrede der Verjaehrung" per Einschreiben Einwurf an das Inkasso geschickt, die haben sich bisher noch nicht gemeldet. Ist es besser wenn ich mein Konto jetzt auf P-Konto umstelle, nicht das das Inkasso das Konto pfaendet. Wenn da eine Kontopfaendung kommen sollte, gibt mir da die Bank Bescheid oder komme ich dann nicht mehr an mein Geld, wie laeuft das ab, habe keine Ahnung davon, hatte ja noch nie eine Kontopfaendung. Wird wohl besser sein nur das Noetigste auf dem Konto zu lassen.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Eine Kontopfändung kannst Du nicht verhindern
(wenn ein Gläubiger einen "Titel" hat und das Geld für die Pfändung ausgeben will).
Verhindern kannst Du nur (falls eine Kontopfändung kommt),
dass die Bank Dein Geld an den Gläubiger überweist
(indem Du ein P-Konto einrichtest).
Wenn bei der Bank tatsächlich eine Pfändung eingeht,
dann sperrt die Bank erstmal Dein Konto - und teilt Dir das dann umgehend mit.
Dann solltest Du der Bank umgehend den Auftrag erteilen, Dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln,
dass muss die Bank dann auch rückwirkend machen, so dass Du dann trotz Pfändung wieder an Dein Geld kommst. Jedenfalls an den sogen. "Grundfreibetrag" von zZt 1.252,64 €/Monat.
Mehr solltest Du also nicht auf dem Konto liegen lassen,
wenn eine Pfändung kommen könnte,
besser wäre, Du holst alles ab, was Du brauchst, denn es könnte eben sein,
dass Du ein paar Tage nicht an Dein Geld kommst.
Ich würde der Bank nicht im Voraus mitteilen:
"Achtung Leute, hier kommt demnächst vielleicht eine Pfändung!",
denn dann rutscht Du bei denen sofort in die Kategorie "Displaced Person" ...
(auf deutsch: "unerwünschter Kunde" ...)
und wenn Du dort zB einen Dispo hast, dann wird der vermutlich sofort gestrichen
(aber kündigen dürfen sie Dir Dein Konto nicht).
... und die 'Vollstreckungsabwehrklage" (oder wie das Ding auch heisst, was Imker da empfiehlt) würde ich erst dann angehen, wenn tatsächlich eine Pfändung kommt.
Ein/Dein Gläubiger kennt ja manchmal die Verhältnisse des Schuldners ("kein pfändbares Einkommen ...").
Warum sollte der dann seinem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen ?
Viel Glück !
(wenn ein Gläubiger einen "Titel" hat und das Geld für die Pfändung ausgeben will).
Verhindern kannst Du nur (falls eine Kontopfändung kommt),
dass die Bank Dein Geld an den Gläubiger überweist
(indem Du ein P-Konto einrichtest).
Wenn bei der Bank tatsächlich eine Pfändung eingeht,
dann sperrt die Bank erstmal Dein Konto - und teilt Dir das dann umgehend mit.
Dann solltest Du der Bank umgehend den Auftrag erteilen, Dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln,
dass muss die Bank dann auch rückwirkend machen, so dass Du dann trotz Pfändung wieder an Dein Geld kommst. Jedenfalls an den sogen. "Grundfreibetrag" von zZt 1.252,64 €/Monat.
Mehr solltest Du also nicht auf dem Konto liegen lassen,
wenn eine Pfändung kommen könnte,
besser wäre, Du holst alles ab, was Du brauchst, denn es könnte eben sein,
dass Du ein paar Tage nicht an Dein Geld kommst.
Ich würde der Bank nicht im Voraus mitteilen:
"Achtung Leute, hier kommt demnächst vielleicht eine Pfändung!",
denn dann rutscht Du bei denen sofort in die Kategorie "Displaced Person" ...
(auf deutsch: "unerwünschter Kunde" ...)
und wenn Du dort zB einen Dispo hast, dann wird der vermutlich sofort gestrichen
(aber kündigen dürfen sie Dir Dein Konto nicht).
... und die 'Vollstreckungsabwehrklage" (oder wie das Ding auch heisst, was Imker da empfiehlt) würde ich erst dann angehen, wenn tatsächlich eine Pfändung kommt.
Ein/Dein Gläubiger kennt ja manchmal die Verhältnisse des Schuldners ("kein pfändbares Einkommen ...").
Warum sollte der dann seinem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen ?
Viel Glück !
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Ich will hierzu einmal aus persönlicher Erfahrung ergänzen, dass MIR meine Bank gar nichts mitgeteilt hatte. Dieses Vorgehen mag ein Einzelfall gewesen sein, womöglich ist da sogar seitens der Bank etwas nicht rechtens gewesen, aber es war so. Zunächst dachte ich an einen technischen Fehler, als ich an der Supermarktkasse (mit vollem Einkaufswagen) nicht mit Karte zahlen konnte. Erst als ich meine Bank kontaktierte, was bei einer Internetbank leider ein paar Tage dauert, erfuhr ich von einer Pfändung. Von denen kam gar nix. Worauf ich hinaus will ist, dass es enorm Sinn macht, stets über ausreichend Bargeld fürs Nötigste für die kommenden zwei Wochen zu verfügen.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑26. Jul 2022, 11:25 Wenn bei der Bank tatsächlich eine Pfändung eingeht,
dann sperrt die Bank erstmal Dein Konto - und teilt Dir das dann umgehend mit.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Einige Banken teilen eine eingehende Pfändung mit, andere nicht. Aber selbst wenn deine Bank zu denen gehört, die dich darüber informieren, kann man nicht von umgehend sprechen. Es sei denn, man empfindet 14 Tage aufwärts als umgehend.
Allerdings würde ich das Konto jetzt auch noch nicht in ein P-Konto umwandeln. Dafür gibt es keine Veranlassung. Sobald eine Pfändung vorliegt, hast du 30 Tage Zeit für die Umwandlung.
Allerdings würde ich das Konto jetzt auch noch nicht in ein P-Konto umwandeln. Dafür gibt es keine Veranlassung. Sobald eine Pfändung vorliegt, hast du 30 Tage Zeit für die Umwandlung.
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Re: Brief von VR Inkasso bekommen.
Vielen Dank fuer die hilfreichen Antworten, ich kenne mich mit diesen Dingen ueberhauptnicht aus.
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