Hallo liebe Community,
ich meine irgendwo gelesen zu haben, wenn jemand dauerhaft unterhalb der Pfändungsgrenze lebt, kann sich dieser bei Gericht so eine dauerhafte Sache ausstellen lassen?
Mein Pfändungsbetrag liegt bei ca 2k, Sozialhilfe, Mehrbedarf und Pflege.
Normalerweise muss ich das alle zwei jähre oder so immer bei der Schuldnerberatung neu machen. Das kostet auch Geld. Gibt es da für seit der Geburt behinderte nicht etwas dauerhaftes bei Gericht? Ich meine da etwas gehört zu haben. Über eure Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. =)
P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?
Hi PCKB,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?" geschaut?
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Re: P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?
Hi und willkommen,
Leider habe ich noch nichts gehört, was dauerhafte Erhöhungen des Pfändungsfreibetrages rechtfertigen würde. Immerhin kann sich ja, trotz aller Einschränkungen, die Lebenssituation ändern, weswegen es alle 2 Jahre neu bescheinigt werden muss.
Aber dass diese Bescheinigung etwas kostet habe ich auch noch nicht gehört.
Leider habe ich noch nichts gehört, was dauerhafte Erhöhungen des Pfändungsfreibetrages rechtfertigen würde. Immerhin kann sich ja, trotz aller Einschränkungen, die Lebenssituation ändern, weswegen es alle 2 Jahre neu bescheinigt werden muss.
Aber dass diese Bescheinigung etwas kostet habe ich auch noch nicht gehört.
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Re: P Konto Bescheinigung bei Gericht dauerhaft möglich?
dauerhaft pfändungsfrei ... wie tidus: NEIN
praktische Erleichterung dadurch, dass Nachzahlungen etc keinen Arbeitsaufwand machen: § 907 ZPO
guckste Du für Erklärung hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
ob das bei Gericht kostenfrei ist? Ich weiß es nicht. Was kostet die Bescheinigung? Ich weiss es auch nicht, aber schreib das doch bitte hier einmal ...
praktische Erleichterung dadurch, dass Nachzahlungen etc keinen Arbeitsaufwand machen: § 907 ZPO
guckste Du für Erklärung hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
ob das bei Gericht kostenfrei ist? Ich weiß es nicht. Was kostet die Bescheinigung? Ich weiss es auch nicht, aber schreib das doch bitte hier einmal ...
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