uralte Forderung

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Witwe Bolte
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Re: uralte Forderung

Beitrag von Witwe Bolte »

Hast Du Deine Schulden zurückgezahlt ?
Nein.
Also kann der Gläubiger Zinsen fordern.
Für jedes Jahr immer wieder neu.
Aber dieser Zinsanspruch verjährt bereits nach drei Jahren
(anders als die Forderung, die im VU festgeschrieben wurde, die erst nach dreissig Jahren).

Die Zinsen für die Jahre bis 2018 sind inzwischen also verjährt
( wenn keine 'Hemmung' eingetreten ist).
Der Zinsanspruch für 2019 wird nach drei Jahren, also nach dem 31.12.2022 verjährt sein
(wenn keine 'Hemmung' ...).
Der Zinsanspruch für das Jahr 2020 wird nach dem 31.12.2023 verjährt sein
(wenn keine 'Hemmung' ...).
usw usw usw

Deswegen bezieht Imker sich auf 2020 (zum Beispiel).

Alles klar jetzt ?

Wenn Du glaubst, ALLE Zinsen nach dem 31.12.2010 seien inzwischen verjährt,
dann glaubst Du falsch, denn der Zinsanspruch entsteht ja immer wieder neu,
und jeder 'neue' Zinsanspruch verjährt eben erst nach drei Jahren.
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imker
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Re: uralte Forderung

Beitrag von imker »

Locke75 hat geschrieben: 17. Jul 2022, 17:36 Warum beziehst Du dich auf das Jahr 2020?
Weil damit auch ungeübte Menschen die drei Jahre der Verjährung ab ULTIMO verstehen können.

Warum fragts Du? Hast Du das Beispiel verstanden?
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Locke75
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Re: uralte Forderung

Beitrag von Locke75 »

Der Gläubiger hat sich heute morgen schriftlich gemeldet, und die Forderung ist um ziemlich genau 30% korrigiert. Aufgrund der Verjährung. Danke "Tidus" der mich hier anfangs auf die Möglichkeit hingewiesen hat. Ich werde mit dem Gläubiger jetzt noch mal über einen möglichen "Vergleich" sprechen.

Edit: Imker & Witwe Bolte - Tonfall und(vermeintliche) Omnipotenz haben hier für Heiterkeit gesorgt. Bitte weitermachen!
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Witwe Bolte
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Re: uralte Forderung

Beitrag von Witwe Bolte »

Locke75 hat geschrieben: 17. Jul 2022, 15:27 Alle Zinsen nach dem 31.12.2010 sind imo verjährt.
...
Ich dachte, wer so infantil denkt/schreibt, der freut sich vielleicht über eine Antwort/Erklärung
in einfachen Worten.
Da hab ich wohl falsch gedacht.
Kommt vor.

Aber wenn Du Dich jetzt über den 30%-Nachlass (auf verjährte Zinsen? Oder worauf ?) freust,
dann ist doch alles gut.

Viel Glück beim Verhandeln mit dem Gläubiger !
(wirst Du wohl brauchen)
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tidus82
Admin
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Re: uralte Forderung

Beitrag von tidus82 »

Ich vermute auch, dass 30% noch nicht das Ende der Fahnenstange sind. Da wird noch mehr verjährt sein. Du kannst ja mal spaßeshalber die neue forderungsaufstellung hier rein stellen, dann könnten wir mal drüber schauen.
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Locke75
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Re: uralte Forderung

Beitrag von Locke75 »

Um das abzuschließen, weil ich es heute morgen überwiesen habe: Am Ende musste ich ich nur 54,50% der ursprünglich geforderten Summe bezahlen. Bedingt durch Verjährung(der Zinsen) und zwei Telefonaten in denen wir eine "Vergleichssumme" besprochen und dann vereinbart haben.
Das ist schon eine erhebliche Erleichterung für mich, und ich freue mich sehr.
Vielen Dank noch mal @ Tidus für deinen Hinweis.
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