Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

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janwilland23
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Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

Nehmen wir an, jemand (Privatperson) würde einen Schuldenbereinigungsplan (Bsp. mit einer Quote von 19 % über 6 Jahre, im Jahr 2019), Gegenstandswert 2000,-€) an seine Gläubiger schicken, aber da nicht alle zustimmen, versucht er es über das Gericht und das Gericht entscheidet den Plan anzunehmen (Bsp. Im Jahre 2019), da die Kopf- und Stimmenmehrheit vorhanden ist.

Somit wird ja das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung automatisch zurückgenommen.

Nehmen wir weiter an, dass es nun fast 32 Monate vergangen sind und alles ordnungsgemäß gezahlt wurde.

Die Idee ist schnellstmöglich die Schulden abzuzahlen.

Fragen:

1.) Könnte man bei so einem Fall nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung mit 35 % auch beantragen? Kann das eine Privatperson selbst machen `?

2.) Gibt es auch eine bessere Alternative?

3.) Darf man die Gläubiger (allen zusammen das gleiche Angebot) nochmals ein Angebot machen, Bspw. das man das Geld aufeinmal zahlen möchte (also die Quote von 19%), da jemand der Person Geld leiht.

4.) Darf eine externe Person die Forderung abkaufen von den Gläubigern und dann auf die Schuld verzichten?

Bin gespannt auf eure Rückmeldung,


Vielen Dank.
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

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Hi janwilland23,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen" geschaut?
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janwilland23
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

janwilland23 hat geschrieben: 20. Jul 2022, 00:34 Nehmen wir an, jemand (Privatperson) würde einen Schuldenbereinigungsplan (Bsp. mit einer Quote von 19 % über 6 Jahre, im Jahr 2019), Gegenstandswert 2000,-€) an seine Gläubiger schicken, aber da nicht alle zustimmen, versucht er es über das Gericht und das Gericht entscheidet den Plan anzunehmen (Bsp. Im Jahre 2019), da die Kopf- und Stimmenmehrheit vorhanden ist.

Somit wird ja das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung automatisch zurückgenommen.

Nehmen wir weiter an, dass es nun fast 32 Monate vergangen sind und alles ordnungsgemäß gezahlt wurde.

Die Idee ist schnellstmöglich die Schulden abzuzahlen.

Fragen:

1.) Könnte man bei so einem Fall nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung mit 35 % auch beantragen? Kann das eine Privatperson selbst machen `?

2.) Gibt es auch eine bessere Alternative?

3.) Darf man die Gläubiger (allen zusammen das gleiche Angebot) nochmals ein Angebot machen, Bspw. das man das Geld aufeinmal zahlen möchte (also die Quote von 19%), da jemand der Person Geld leiht.

4.) Darf eine externe Person die Forderung abkaufen von den Gläubigern und dann auf die Schuld verzichten?

5.) Kann man die Quote von 19% gleichmäßig an alle Schuldner sofort zurückzahlen ? Und somit von der Restschuld befreit werden oder muss es über die 6 Jahre gemacht werden .

Bin gespannt auf eure Rückmeldung,


Vielen Dank.
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Graf Wadula
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von Graf Wadula »

Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkungen eines Vergleichs mit den Gläubigern. Das Insolvenzverfahren ist beendet und eine Überwachung etc. findet nicht statt, es sei denn, es ist vereinbart worden. Und wie bei jedem Vertrag oder Vergleich oder ä. können Sie sich mit den Beteiligten anderweitig einigen.
Aber wie gesagt: das Insoverfahren ist beendet also auch keine Forderungserledigung per RSB, Sie müssen sich halt einigen mit den Gläubigern. Insofern:

1.) Könnte man bei so einem Fall nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung mit 35 % auch beantragen? Kann das eine Privatperson selbst machen `?
Es ist kein Insoverfahren mehr, also gelten auch nicht die Vorschriften der InsO. Sie haben sich mit dem Plan anderweitig geeinigt.

2.) Gibt es auch eine bessere Alternative?
Sie können einen neuen Insolvenzantrag stellen, das dürfte aber nicht besser sein. Einigen sie sich einfach mit den Gläubigern.

3.) Darf man die Gläubiger (allen zusammen das gleiche Angebot) nochmals ein Angebot machen, Bspw. das man das Geld aufeinmal zahlen möchte (also die Quote von 19%), da jemand der Person Geld leiht.
Na klar, sie haben Vertragsfreiheit. Und wenn alle Gläubiger mitspielen (warum sollten sie nicht)

4.) Darf eine externe Person die Forderung abkaufen von den Gläubigern und dann auf die Schuld verzichten?
Klar, warum nicht?

5.) Kann man die Quote von 19% gleichmäßig an alle Schuldner sofort zurückzahlen ? Und somit von der Restschuld befreit werden oder muss es über die 6 Jahre gemacht werden .
Siehe oben. Einigen sie sich.
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janwilland23
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

Nehmen wir an das Folgende Vereinbarungen getroffen wurden :

Nehmen wir folgende Vereinbarung wurden zusätzlich gemacht im Plan (Anlage 7b)

Zur Befriedigung der Gesamtforderungen kommt für einen Zeitraum von
fünf Jahren die im Plan für den ersten Monat festgelegte Summe, sodann
die sich gem. § 850 ZPO ergebende Summe quotenmaßig an alle Gläu-
biger zur Auszahlung. Wird die im Plan angegebene Befriedigungsquote
nicht erreicht, verlängert sich die Laufzeit auf bis zu 72 Monate. Die Zah-
lungen werden manattich vorgenommen. Die erste Falligkeit tritt ein am
ersten Tag des Monats, der mit der Frist von einem Monat auf den Ein-
gang der letzten Zustimmung der Gläubiger folgt.


Nach Ablauf der Planlaufzeit werden nach & 286 InsO die Restforderun-
gen erlassen und vorhandene Vollstreckungstitel herausgegeben, eine
Bewilligung zur Löschung bei der Schufa sowie ein Erledigungsschreiben
ausgehändigt.

Mit der Annahme des Plans ruhen stimtliche Zwangsvollstreckungsmaß-
nahmen und Sicherungsverwertungen, soweit sie die in den Plan einbe-
zogen Forderungen und Ansprüche betreffen.
Wahrend der Laufzeit des Schuldenbereinigungsplanes ruhen alle Pián-
dungsmaßnahmen und Abtretungen und fallen nach vollständiger Erfol-
lung des Schuldenbereinigungsplanes weg.

Von dem auBergerichtlichan Schuldenbereinigungsplan sind auch Forde-
rungen der Gläubiger gegen Bürgen und Mitschuldner erfasst—> hier ist die Frage , nehmen wir an es gibt einen Mitschuldner für ein Kredit , aber sobald es bezahlt ist , muss er aufgrund der Klausel nichts mehr zahlen ? ( Kredit wurde von beiden genommen Annahme )

Auch wenn man vorzeitig alles zahlt ?

Könnte es keiner anfechten und sagen woher das Geld jetzt kommt etc ? Weil es ja von einer monatlichen Zahlung die Rede war aufgrund der vielen Schulden etc ..

Man könnte auch nur einige Gläubiger erstmal befriedigen komplett . Damit man aus der Schufa raus kommt ? Und dann die anderen nach und nach ?
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Fib
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von Fib »

Hallo,

also, das ganze ist ziemlich durcheinander formuliert. Wurde eine feste Quote von 19% vereinbart oder wurde "5 Jahre pfändbares Einkommen und mindestens 19%" vereinbart ??

Wenn Du den Schuldenbereinigungsplan vorzeitig erfüllen möchtest, solltest Du alle Gläubiger der Vollständigkeit halber informieren und deren Zustimmung einholen.

War dein Plan so formuliert:
"5 Jahre das pfändbare Einkommen, aber mindestens 19%. Wenn nach 5 Jahren noch keine 19% erreicht, dann 6 Jahre das pfändbare Einkommen" ?
oder so:
"Befriedigungsquote = 19 %, soll gezahlt werden durch 5 Jahre pfändbares Einkommen, Verlängerung auf 6 Jahre, falls nach 5 Jahren noch keine 19%" ?

Bei der ersten Alternative(flexible Quote, mindestens 5 Jahre pfändb. Einkommen und mindestens 19%) hättest Du nicht das Recht der vorzeitigen Ablösung, weil es ja sein kann, dass du mit 5 Jahren pfändbar mehr als 19 % erzielst

Bei der zweiten Variante (fixe Quote) solltest DU das Recht haben, den Restbetrag bis zum Erreichen der 19% als Einmalzahlung zu leisten

Zu der Klausel Mitschuldner / Bürgen:

Seltsam, dass der Gläubiger diesem Plan nicht widersprochen hat. Wenn das wirklich so drin steht und korrekt formuliert war, dann genügt deine Zahlung auch, um die Haftung des Mitschuldners zu erledigen. Gegen eine solche Klausel wehren sich (professionelle) Gläubiger aber normalerweise.

Die anderen Fragen sind eigentlich wenig relevant.
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janwilland23
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

Feste Quote mit 19%.

Zu den Zusatz wurde es genau so angenommen , danke


Vielen Dank .
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janwilland23
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

Nehmen wir an jemand würde seinen Gläubiger nun folgendes Angebot unterbieten bzw. auch so formulieren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf den Schuldenbereinigungsplan vom XXXX wo wir uns auf fest monatliche Zahlungen mit einer Gesamtregulierungsquote von 18,7751 % geeinigt haben.

Da es wirtschaftlich sehr schwierig ist, mit nicht abgeschlossenen bzw. offenen Forderungen zu leben , will jemand aus der Familie finanziell helfen, um die ausstehenden monatlichen Raten mit der Gesamtregulierungsquote von 18,7751 % auf einmal zu zahlen.

Somit würde ich zum 01.12.2022 den offenen Betrag X der Gesamtregulierungsquote von 18,7751 % ( 25 Monate * y) mit der Unterstützung der Familie zahlen wollen.

Wichtig wäre natürlich, dass alles aus dem Schuldenbereinigungsplan vom XXXX und den damit verbundenen Anlage 7B alles Bestand hat.

Im Anhang sende ich Ihnen nochmals den Beschluss vom Schuldenbereinigungsplan zu.


Ich bitte sie mir dies zu bestätigen und den Betrag gegenzuprüfen.

Ich freue mich sehr auf eine positive Nachricht und einer endlich absehbaren Erledigung.

Vielen lieben Dank.

Freundliche Grüße


Könnte man das so an die Gläubiger senden? eventuell 1-2 Gläubiger weiterhin monatlich Zahlen und die anderen wie oben beschrieben?
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Shopgirl
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von Shopgirl »

Wichtig wäre natürlich, dass alles aus dem Schuldenbereinigungsplan vom XXXX und den damit verbundenen Anlage 7B alles Bestand hat.
Was ist denn ALLES? Das finde ich definitiv zu schwammig formuliert. Du willst eine Einmalzahlung und den Verzicht des Gläubigers auf den Rest der Forderung. Dann müsste das da so auch stehen.
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janwilland23
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

Damit ist die Anlage 7B gemeint wo bspw folgendes steht :

Nehmen wir folgende Vereinbarung wurden zusätzlich gemacht im Plan (Anlage 7b)

Zur Befriedigung der Gesamtforderungen kommt für einen Zeitraum von
fünf Jahren die im Plan für den ersten Monat festgelegte Summe, sodann
die sich gem. § 850 ZPO ergebende Summe quotenmaßig an alle Gläu-
biger zur Auszahlung. Wird die im Plan angegebene Befriedigungsquote
nicht erreicht, verlängert sich die Laufzeit auf bis zu 72 Monate. Die Zah-
lungen werden manattich vorgenommen. Die erste Falligkeit tritt ein am
ersten Tag des Monats, der mit der Frist von einem Monat auf den Ein-
gang der letzten Zustimmung der Gläubiger folgt.


Nach Ablauf der Planlaufzeit werden nach & 286 InsO die Restforderun-
gen erlassen und vorhandene Vollstreckungstitel herausgegeben, eine
Bewilligung zur Löschung bei der Schufa sowie ein Erledigungsschreiben
ausgehändigt.

Mit der Annahme des Plans ruhen stimtliche Zwangsvollstreckungsmaß-
nahmen und Sicherungsverwertungen, soweit sie die in den Plan einbe-
zogen Forderungen und Ansprüche betreffen.
Wahrend der Laufzeit des Schuldenbereinigungsplanes ruhen alle Pián-
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Von dem auBergerichtlichan Schuldenbereinigungsplan sind auch Forde-
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janwilland23
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Re: Schuldenbereinigungsplan 2019 Gerichtlich durch Mehrheit etc. angenommen - verkürzen

Beitrag von janwilland23 »

Der Verzicht der RF etc. Ist ja in Anlage7b
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