Vollzeit und Minijob

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ossle
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Vollzeit und Minijob

Beitrag von ossle »

Hallo Zusammen,

Ich werde zu meinem Vollzeit Job wohl demnächst noch einen Minijob anfangen. Wie wird dann der pfändbare Betrag berechnet und gepfändet? Ich habe ein Kind, mit meinem Vollzeitjob liege ich unter der Pfändungsgrenze. Würde ich nun 400 Euro dazu verdienen und man würde die beiden zusammen rechnen, wäre laut Pfändungstabelle etwas zu holen. Wird dies so berechnet? Müsste ich dann diesen Betrag dem Verwalter selbst überweisen?

Vielen Dank ☺
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Re: Vollzeit und Minijob

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Hi ossle,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollzeit und Minijob" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollzeit und Minijob

Beitrag von Graf Wadula »

Zu diesem Thema gibt es in der Lteratur nur wenig. Im Stöber.Forderungspfämdung wird die Ansicht vertreten, dass in Ihrem Fall der Mini-Job "überobligatorisch" ist und somit entsprechend § 850a ZPO als Überstunden behandelt wird. In Ihrem Fall wäre es also so, dass die Hälfte schon mal als pfandfrei abgezogen wird. Die restliche Hälfte - 200,00 € - wird dem Nettolohn zugerechnet und dann daraus der pfändbare Betrag errechnet.

Klären Sie das lieber vorab mit Ihrem Insolvenzverwalter ab. Ob dieser diese Rechtsauffassung teilt. Falls nicht, könnten Sie das immer noch im Zusammenrechnungsverfahren bei Gericht vortragen. Aber auch da wissen Sie nicht, wie das Gericht sich zu diesem Thema stellt.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollzeit und Minijob

Beitrag von caffery »

*öhm*

Ich würde ja dem kompetenten Grafen (Willkommen hier drüben bei der Gelegenheit!) nicht widersprechen wollen, aber in meiner Wahrnehmung ist die Rechtslage in diesem Punkt sehr eindeutig.

Alles was über eine Vollzeitstelle hinausgeht ist "überobligarorisch" und somit als Mehrarbeit gem. § 850a Abs. 1 ZPO zu werten. Ob bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern ist wurscht.

Mir passiert es auch nicht selten, dass Verwalter soetwas auf dem kurzen Dienstweg "vergessen" und natürlich auch, dass Zusammenrechnungsbeschlüsse den Zusammenhang zunächst nicht auf dem Schirm haben. Bislang hat sowas aber, soweit ich das persönlich mitbekommen hätte, keine rechtlichen Einwände überstanden und die Mehrarbeit wurde dann entsprechend als solche gewertet.

Ist das wirklich noch umstritten? Gibt es wirklich noch Gerichte die das anders sehen? Das würde mich (mal wieder) verblüffen. Zum Glück gehören unsere Gerichte nicht dazu. Auch unsere Verwalter sehen das (spätestens nach entsprechendem Hinweis) meines Wisses alle so.

Es würde mich ja wirklich mal interessieren wie sowas zu begründen wäre. Wo soll denn der Unterschied zwischen Mehrarbeit zzgl. zu einer Vollzeitstelle bei einem Arbeitgeber und einer Vollzeitstelle bei einem und Mehrarbeit bei einem anderen Arbeitgeber sein?

Gabs da nicht zusätzlich zu dem "Rentner+Selbständig-BGH-Urteil" (auf das sich nach meiner Erinnerung das genannte Stöber-Kommentar bezieht) nicht noch das ein oder andere Urteil von kleineren Gerichten, dass eben die (in meinen Augen mehr als offensichtliche) Auffassung gestützt hat?
Wenn ich mal Zeit habe recherchiere ich mal rum. Da war doch was;)
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ossle
Mitglied
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Beiträge: 15
Registriert: 7. Jan 2019, 19:26

Re: Vollzeit und Minijob

Beitrag von ossle »

Vielen Dank für die Antwort. Dies hat mir schon sehr weitergeholfen. Wenn dies als Überstunden berechnet wird, so könnte bei mir nichts gepfändet werden.

Aber ich lasse mich mal überraschen. Eine Sachbearbeiterin meiner Verwalterin schrieb mich heute sehr patzig an, dass Sie mir die Restschuldbefreiuung versagen könnte. Ich wäre umgehend verpflichtet den Arbeitgeberwechsel mitzuteilen. Und ich solle Auskunft geben wann ich den Arbeitgeber gewechselt habe.

.... Mein Arbeitgeber hat im Zuge einer Übernahme, den Namen geändert 😑
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ossle
Mitglied
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Re: Vollzeit und Minijob

Beitrag von ossle »

Hallo Zusammen,

so es gibt Neuigkeiten. Meine neue Verwalterin teilte mir mit dass die beiden Arbeitgeber bei Gericht gemeldet werden und das Gericht dem entsprechenden Arbeitgeber mitteilt was zu pfänden ist. Wie soll das funktionieren, ich verdiene jeden Monat unterschiedlich. Liege meißt zwischen 1630 EUR und 1700 EUR. Wie soll das gepändet werden? Von der Überstunden Regelung war keine Rede. Mich nervt das alles derzeit. Ständig ist es etwas anderes. Leider kann mir niemand helfen, auch nicht was die öffentlich rechtliche Verstrickung angeht. Ich weis nun soviel, dass sich ein Gläubiger weigert die Pfändung vom Konto zu nehmen. Mit diesem Gläubiger hatte ich schon in den letzten 16 Jahre meine Probleme. Offene Summe 500 EUR. Ich denke er wird mir auch nach der Inso Probleme machen. Wie gesagt das ganze nervt mich aktuell sehr. Bis wann muss man die 35% plus Verwalter/Gerichtskosten bezahlt haben um die Inso nach 3 Jahren zu beenden. Habe nun noch 2000 EUR offen und würde am liebsten gerade das ganze beenden.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollzeit und Minijob

Beitrag von imker »

...dann würde ich dem Gericht mal mitteilen, dass der zweite Job überobligatorisch ist und dann darauf achten, dass der Beschluss nur mit einer fristgebundenen Beschwerde "geradegerückt" werden kann

also: Ergebnis hier mitteilen und nachfragen, was davo gehalten wird

pfänden kann man das ganz einfach
es müssen sich die beiden Arbeitgeber jeweils monatlich über die netto-Kohle informieren und Du musst dann kontrollieren, ob Dir die Rechnung passt...
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