ich werde wahrscheinlich zukünftig meinen Arbeitsplatz wecheln, da mein Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen meines Arbeitgebers nicht gesichert ist und dieser neue Arbeitsplatz würde mir eine permanente Nachtschicht bescheren.
Ich habe dazu mir bereits folgende Informationen eingeholt.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... pfaendbar/
Jetzt kommt es natürlich zur Auslegungssache "mit dem üblichen Rahmen".Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht dürfen nicht gepfändet werden. Jedenfalls solange sie einen üblichen Rahmen nicht übersteigen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Hat jemand Erfahrungen, was im üblichen Rahmen bedeutet?!
Was würde es bedeuten, wenn es bei mir nicht der übliche Rahmen wäre?! Würde der gesamte Zuschlag gepfändet werden oder vielleicht nur zur Hälfte?!
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.