Jährlicher Bericht beim TH

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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blueeye25wb
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Jährlicher Bericht beim TH

Beitrag von blueeye25wb »

Hallo zusammen.
Mal eine kurze Frage...
Mein Verfahren wurde am 02.08.2018 eröffnet. Nov. 2020 wurde das Verfahren aufgehoben und seit dem bin ich in der WVP. Ich lese ja immer das man beim IV bzw. TH jährlich ein Bericht abgeben muß, bzw. dieser schickt ein Fragebogen zu.
Nur bei mir ist es so das ich brav jeden Monat mein pfänbaren Teil vom Lohn abführe, ich jeden Monat mein Kontoauszug und Lohnschein per Mail schicke aber ich von meinem TH nichts, aber auch wirklich NICHTS höre.
Ist das normal :?:

P.S. ich hatte kurz nach Eröffnung von einem (gemeldeten) Gläubiger eine Zahlungsaufforderung bekommen. Die habe ich damals an mein noch IV geschickt. Da kam wenigstens noch die Antwort "Ich kümmer mich drum".
Das selbe Spiel Anfang diesen Jahres nochmal (gleiche Forderung, gleicher Gläubiger). Wieder hin geschickt. Diesmal keine Antwort.
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Re: Jährlicher Bericht beim TH

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Hi blueeye25wb,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jährlicher Bericht beim TH" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Jährlicher Bericht beim TH

Beitrag von Graf Wadula »

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Treuhänders, jährlich ein Bericht an das Gericht zur Akte zu schreiben. Das machen alle Gerichte anders. Bei Ihnen läuft alles (wahrscheinlich) gesetzlich; der TH sammelt die pfändbaren Beträge ein und verteilt diese (wenn genug zusammen kommt) einmal im Jahr an die Gläubiger. Meist wird diese Verteilung dem Gericht über dokumentiert. Erst am Ende der WVP, wenn Ihre Erteilung der RSB ansteht, muss er gesetzlich den Rechenschaftsbericht (Schlussbericht) einreichen. Auch ihre (einzigen) Verpflichtungen ergeben sich aus § 295 InsO.
Ihr Fall ist als überhaupt nicht ungewöhnlich und oft der Regelfall.
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blueeye25wb
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Re: Jährlicher Bericht beim TH

Beitrag von blueeye25wb »

Graf Wadula hat geschrieben: 9. Jul 2022, 13:19 Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Treuhänders, jährlich ein Bericht an das Gericht zur Akte zu schreiben. Das machen alle Gerichte anders. Bei Ihnen läuft alles (wahrscheinlich) gesetzlich; der TH sammelt die pfändbaren Beträge ein und verteilt diese (wenn genug zusammen kommt) einmal im Jahr an die Gläubiger. Meist wird diese Verteilung dem Gericht über dokumentiert. Erst am Ende der WVP, wenn Ihre Erteilung der RSB ansteht, muss er gesetzlich den Rechenschaftsbericht (Schlussbericht) einreichen. Auch ihre (einzigen) Verpflichtungen ergeben sich aus § 295 InsO.
Ihr Fall ist als überhaupt nicht ungewöhnlich und oft der Regelfall.
Danke Graf.
Dann bin ich schon etwas beruhigter und hoffe in einem Jahr alles überstanden zu haben ;)
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