Gehalt doppelt erhalten

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RubyGloom
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Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

meine Frau (eröffnetes Insolvenzverfahren nach neuem Recht) hat heute vom Arbeitgeber das Gehalt für Juni doppelt bekommen. Scheint ein Fehler in der Firma zu sein, gab im Anschluß direkt eine email mit der Bitte der sofortigen Rücküberweisung.

Zwecks eröffnetem Verfahren hat sie in der Personalabteilung angerufen und auf den Hinweis der Insolvenz und dass man das über den IV klären muss nur die lapidare Antwort bekommen, dass sie das tun solle und das nicht das Problem der Firma ist :-(

Natürlich soll das Geld zurückgezahlt werden, aber der IV ruft nicht zurück und bei der Bak ist auch niemand zu erreichen ... nur zu Argumentationszwecken, wie ist denn die rechtliche Lage ?

Muss der IV das Geld freigeben und meldet er das der Bank oder muss die Firma noch irgendetwas machen oder beibringen ?

Danke und Gruss
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Re: Gehalt doppelt erhalten

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Hi RubyGloom,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gehalt doppelt erhalten" geschaut?
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imker
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von imker »

und der AG hat zweimal an den IV und zweimal den Rest an die Bank gezahlt?

wenn das so ist, ist die insolvente Ehefrau hinsichtlich des nicht erhaltenen Geldes "wohl entreichert" bzw. gar nicht bereichert worden.

Praktsich wäre es, wenn das nächste Gehalt bar gezahlt wird, dann ist zumindest bis zur Höhe der Bank-Freibeträge Zugriff auf die Doppelzahlung möglich.

wenn Gewerkschaftmitglied, kann man zur Gewerkschaft wegen Arbeitsrechtsschutz laufen.

das wird keiner TELEFONISCH für sie lösen oder zuvor verstehen - wenn der AG im nächsten Moknat aufrechnet, ist das regelmäßig unzulässig, weil der unüfändbare Lohnanteile nicht durch Aufrechnungen gekürzt werden kann.

ist das Großbetrieb mit mehr als 500 AN?
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RubyGloom
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von RubyGloom »

Danke für die Antwort Imker, aber ich habe leider nichts verstanden :-(

Das Gehalt wurde von der Firma doppelt überwiesen, war ein Fehler in der Firma. Zwei Gutschriften auf dem Konto mit dem Betreff Gehalt Juni. Pfändbar ist nichts bei meiner Frau, deshalb führt der AG auch nichts an den IV ab.

Der AG möchte jetzt aber natürlich den zuviel gezahlten Lohn, also eine der beiden Überweisungen, zurückgebucht haben. Machen wir das, wird aber der Freibetrag des P-Kontos ausgreizt und über das eigentliche Gehalt kann nicht mehr verfügt werden. Eine Barauszahlung im nächsten Monat ist nicht möglich. Wir möchten ohne viel Scherereien die Situation lösen, da meiner Frau ihr Arbeitsplatz lieb ist.

Die Frage ist, ob man für eine solche Situation eine Freigabe des IV bei der Bank bekommt um das Geld zeitnah zurückzuüberweisen oder welche Möglichkeiten man hat ?

Keine Gewerkschaft und +/- 100AN.

Danke und Gruß
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imker
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von imker »

und wenn im nächsten Monat abgerechnet wird, aber vom AG nicht gezahlt wird, was passiert dann mit dem Freibetrag? Welche Nettobeträge wurden vom AG gezahlt und wie hoch ist der Freibetrag bei der Bank? Also die ZAHLEN.

Ist es so, dass der FREIBETRAG dem Gehaltseingang entspricht?

Es gibt eine Möglichkeit, dass das Gericht alle Lohneingänge eines Arbeitgebers bzw. das gesamte Konto freigibt, wennnachgewiesen wird, dass da eh nur unpfändbare Geldeingänge zu verzeichnen sind. Für Fehlüberweisungen kenne ich so etwas, was Du für sie suchst, nicht.

Findest Du die Vorschrift für so einen Antrag allein ??
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imker
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von imker »

ich weiß nun nicht was Du nicht verstanden hast, ich vermute mal mein Ausflug mit den WORTEN Bereicherung

DEINE Frau muss zurückzahlen, weil ....
sie doch bereichert ist durch die Zuvielzahlung
oder hat sie die Rückzahlung auch schon zugesagt??
dann gibt es neben der Bereichung auch einen vertraglichen Anspruch - denke ich

versteht der AG und sein Büro für Personal- und Gehaltssachen von der Pfändung und Insolvenzen etwas oder eher gar nichts??


:idea: :idea:

:o :o

ANTRAG AUF FESTSETZUNG DER UNPFÄNDBARKEIT DES ...
https://www.verbraucherzentrale.nrw › sites › files
PDF
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imker
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von imker »

die Hilfestellung aus ausfüllbarer pdf-Antrag ist schon prima nur muss man da das Insolvenz-Az und kein Pfändungsaktenzeichen angeben und der Beteiligte Gläubiger sollte der IV sein und evt auch jemand, der vor der Inso mal dort gepfändet hatte
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RubyGloom
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von RubyGloom »

Danke nochmal dass Du dir die Zeit nimmst ... mich haben die Sachen mit Bereicherung, Gewerkschaft und co. verwirrt, weil wir das ja einfach nur lösen wollen und dazu nichts gefunden haben. Wir dachten nicht, dass ein Rumrechnen mit dem Freibetrag etwas bringt. Deshalb hab ich glaube ich die ganze Zeit in eine andere Richtung gedacht und war überzeugt, dass das Geld irgendwie freigegeben werden muss. Bisher hat meine Frau noch nie den Freibetrag ausgeschöpft.

Zahlungseingang auf dem Konto monatlich:
Gehalt 1500€
Kindergeld 438€

Freibetrag gibt es zwei Beschlüsse, weshalb wir diesen nicht genau kennen.
1. Bescheinigung der SB über knapp 3000€ (4 Unterhaltspflichten)
2. Beschluss vom Gericht, dass das eingehend Arbeitseinkommen pfändungsfrei bleiben soll, da bereits an der Quelle gepfändet wird ohne Betrag. (Quellenfreigabe?)

Im Online-Banking ist auch plötzlich ein verfügbarer Betrag von 3200€ (entspricht dem Kontostand) zu sehen.

Variante 1: Zurücküberweisen

Variante 2: In Absprache mit dem AG behalten und nächsten Monat kein Gehalt (Vorschlag von der HR)

Danke und Gruß
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imker
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von imker »

oh ja - wie schön - wenn es einen Beschluss gibt, wonach sämtliche Lohnzahlungen des AG pfändungsfrei sein sollen, ist der Freibetrag jeden Monat grundsätzlich der überwiesene Betrag.

Jetzt ist aber zu beachten, wie mit dem zusätzlichen Kindergeld umgegangen werden soll und muss.

Richtig und gut wäre es, wenn der Beschluss des InsoGerichts die Eingänge des AG zusätzlich zum bescheinigten Kindergeld freigegeben hat.

Da musst Du mal in den Beschluss schauen oder die Stelle kontaktieren, die den Antrag gestellt hat.

wenn der AG 10 mal die 1.500 in einem Monat überweist, dann beträgt der Freibetrag halt 15.000 und das Kindergeld müsste zusätzlich frei sein - aber klären

sonst den praktischen Weg: Ausgleich in der nächsten Abrechnung mit einer Buchung der Zuvielüberweisung als "Abschlag" - dann hat der AG auch sein Geld und ihr kein Wühlenin Unterlagen und telefonieren .....

wenn 3.200 verfügbar sein sollen, kann auch der Fehler durch eine Rücküberweisung ausgeglichen werden - aber ich wäre da nicht mutig genug, da es eine sichere Lösung mitder Verrchnung/Abschlagsbuchung gibt
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tidus82
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von tidus82 »

Ich würde mich auch dem Vorschlag 2 anschließen - du solltest aber alles ab nachweisen aufbewahren - also telefonnotizen, wann / wo / mit wem du telefoniert hast. Emails, Briefe, Abrechnung etc. - damit du im Fall des Falles deinem IV nachweisen kannst, dass das eine Überzahlung ist und die mit dem Folgemonat verrechnet wurde.
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Witwe Bolte
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Re: Gehalt doppelt erhalten

Beitrag von Witwe Bolte »

RubyGloom hat geschrieben: 29. Jun 2022, 20:39 ...
Variante 1: Zurücküberweisen

Variante 2: In Absprache mit dem AG behalten und nächsten Monat kein Gehalt (Vorschlag von der HR)
...
Wer oder was ist "HR" ?

Was spricht denn gegen die sofortige Rücküberweisung ?
- Der AG (Arbeitgeber) hat bereits darum gebeten.
- Die Ehefrau möchte das Arbeitsverhältnis nicht belasten.
- Der monatliche Freibetrag übersteigt die monatlichen Eingänge deutlich.
Also zurück mit dem Geld.

Manchmal sind 'Praktiker' so einfach ... (s. Imker: Beschwerde beim Ombudsmann)
und manchmal sooo kompliziert ... ("Bereichert", "Entreichert", "Aufrechnung", "Vertraglicher Anspruch" usw)

Da ist irrtümlich Geld geflossen und das sollte umgehend zurücküberwiesen werden.
Ist doch eine Frage des Anstandes, nicht ?
Eigentlich ganz einfach.
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