Ich habe ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz?

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Maximilian
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Ich habe ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz?

Beitrag von Maximilian »

Hallo Community,

ich hoffen mir kann jemand helfen, ich versuche mich kurz zu fassen. Zur aktuellen Situation, ich gehe Vollzeit arbeiten und verdiene rund 1350€ netto. Seit 01.06 zahle ich 177€ Unterhalt für mein Kind.

Bisher zahle ich über Ratenzahlungsvereinbarungen Schulden ab:

Gläubiger 1 = 25€
Gläubiger 2 = 25€
Gläubiger 3 = 56,64€

Jetzt kam neue Post, erste Forderung 3113,25€, zweite Forderung 2435€ (Unterhaltsschulden). Mir ist es nicht möglich weiteren Schulden über Ratenzahlungsvereinbarungen abzuzahlen. Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Ich habe auch noch weitere Schulden, von den Gläubigern habe ich aber lange Zeit nichts gehört. Die Schulden sollten sich auf weitere, rund 2500€ belaufen.

Ich überlege nun in die Privatinsolvenz zu gehen. Dazu habe ich einige Fragen:

1. In der Privatinsolvenz bleibt mir der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO ab 01.07.2022 in Höhe von 1.330,16 Euro?

2. Werden Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz berücksichtigt?

3. Was kostet eine Privatinsolvenz?

4. Nehmen wir an, ich gehe in die Privatinsolvenz, es gibt Schulden die ich derzeit nicht nachweisen kann. Werden innerhalb der Privatinsolvenz diese Schulden berücksichtigt, wenn die Gläubiger mich in der Privatinsolvenz anschreiben? Ich habe zu den Schulden keinerlei Unterlagen mehr.

5. Die Privatinsolvenz dauert nur noch 3 Jahre?

Ich bedanke mich schon mal für eine Hilfestellung.

MfG
Max
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Re: Ich habe ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz?

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Hi Maximilian,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ich habe ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Ich habe ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz?

Beitrag von Witwe Bolte »

zu 1. hier findest Du die neue Tabelle (ab 1.7.22):
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
danach kannst Du Deine 1.350,- € netto bei 1 Unterhaltsberechtigten komplett behalten
(wenn ich das richtig ablese)

zu 2: keine Ahnung.
Meines Wissens gelten dann jedenfalls andere (deutlich schlechtere) Zahlen bez. Selbstbehalt, resp. unpfändbare Einkünfte.

zu 3. wie so oft im Leben: kommt darauf an ...
hier: Wenn Du einen Anwalt beauftragen möchtest, dann musst Du den natürlich bezahlen.
Ein Anwalt ist aber nur selten nötig (meines Erachtens).

Wenn für Dich das 'Verbraucherinsolvenzverfahren' zutrifft,
lies dazu die InsO § 304 ff, zB hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html
dann brauchst Du jedenfalls eine 'anerkannte Stelle', die für Dich einen 'aussergerichtlichen Einigungsversuch' mit Deinen Gläubigern macht und ggf. dessen Scheitern bestätigt.

Diese Bescheinigung über das Scheitern des AEV gehört zwingend zu einem 'Verbraucherinsolvenzverfahren'. Das kann natürlich auch ein Anwalt machen, der kostet aber Geld.
Und das Risiko ist m.E, groß, dass Du für Dein Geld wenig bekommst.

Deswegen raten hier wohl fast alle fast immer: Geh lieber zu einer caritativen Beratungsstelle.
AWO, Caritas, Diakonie usw. bieten kostenlose Schuldnerberatung an.
Und die Menschen, die da arbeiten, machen den ganzen Tag nichts anderes als eben Schuldner zu beraten.
Im Gegensatz zu einem 'Feld, Wald und Wiesenanwalt!, der meint, er könne alles: Nachbarschaftsstreit, Verkehrsunfall, Familienrecht, Schadensersatz und was weiß ich alles.

Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens solltest Du dann zugleich einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung abgeben, denn das ist ja in aller Regel Sinn und Ziel des Inso-Verfahrens.
Und Du kannst zugleich auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten abgeben, wenn Du zZt nicht genug Einkommen hast, um die Verfahrenskosten zu bezahlen.
(ist es wirklich 'Zufall', dass Du so ziemlich genau nur unpfändbares Einkommen hast ?)

Wenn für Dich allerdings ein sogenanntes 'Regelinsolvenzverfahren' infrage kommt (weil aktuell noch selbständig tätig oder die Schulden aus einer früheren Selbständigkeit stammen), dann brauchst Du die Bescheinung über das Scheitern eines AEV nicht. Dann kannst Du Dir die Formulare besorgen, ausfüllen und den Antrag abgeben. Fertig.

zu 4. Du musst Deine Schulden nicht "nachweisen".
Du musst eine Liste machen von allen Dir bekannten Schulden. Lies dazu auch hier:
https://schuldner-community.de/insolven ... ulden-hat/

zu 5. Richtig.

Alles klar ? Sonst frag weiter.
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Maximilian
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Re: Ich habe ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz?

Beitrag von Maximilian »

Hallo Witwe Bolte,

vielen Dank für deine Ausführungen. Ich werde mich mal belesen.
Witwe Bolte hat geschrieben: 14. Jun 2022, 20:05(ist es wirklich 'Zufall', dass Du so ziemlich genau nur unpfändbares Einkommen hast ?)
Ja.

MfG
Max
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