Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
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Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
Ich bin in Insolvenz und unsicher, wie die Berechnung der Freigrenzen für Girokonten aussieht.
Bei einem normalen P-Konto ohne Limiterhöhung läge der Pfändungsfreibetrag bei 1260 Euro pro Monat.
Das bedeutet, dass der Kontoinhaber ohne Angst vor Pfändung 1260 € pro Monat erhalten kann.
Der Kontoinhaber erhält im April 2022 1000 € und gibt keinen Cent aus. Am 1. Mai 2022 erhält der Kontoinhaber weitere 1000 €. Am 2. Mai hat der Kontoinhaber 2.000 € und will davon 1.500 € überweisen.
Die Bank verweigert die Überweisung und begründet dies damit, dass dem Kontoinhaber nur 1260 € pro Monat für Geldausgänge zur Verfügung stehen. Der Kontoinhaber darf nur maximal 1.260 € pro Monat ausgeben.
Der Kontoinhaber entgegnet, die Bank habe missverstanden, der Pfändungsfreibetrag von 1260 Euro beziehe sich auf die maximale Höhe der monatlichen Einnahmen.
Bezieht sich der Pfändungsfreibetrag von 1260 € auf monatlich ein- oder ausgehende Gelder?
Bei einem normalen P-Konto ohne Limiterhöhung läge der Pfändungsfreibetrag bei 1260 Euro pro Monat.
Das bedeutet, dass der Kontoinhaber ohne Angst vor Pfändung 1260 € pro Monat erhalten kann.
Der Kontoinhaber erhält im April 2022 1000 € und gibt keinen Cent aus. Am 1. Mai 2022 erhält der Kontoinhaber weitere 1000 €. Am 2. Mai hat der Kontoinhaber 2.000 € und will davon 1.500 € überweisen.
Die Bank verweigert die Überweisung und begründet dies damit, dass dem Kontoinhaber nur 1260 € pro Monat für Geldausgänge zur Verfügung stehen. Der Kontoinhaber darf nur maximal 1.260 € pro Monat ausgeben.
Der Kontoinhaber entgegnet, die Bank habe missverstanden, der Pfändungsfreibetrag von 1260 Euro beziehe sich auf die maximale Höhe der monatlichen Einnahmen.
Bezieht sich der Pfändungsfreibetrag von 1260 € auf monatlich ein- oder ausgehende Gelder?
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
Hi Neuanfang,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen" geschaut?
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
Ausgehend. Man kann über den maximalen Pfändungsfreibetrag verfügen
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
zu dem Thema bitte die Beiträge auf
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
insbesondere
"Sparen ..."
lesen und dann gehts weiter ...
was die Bank sagt, stimmt nur dann, wenn aus den Vormonaten über die Freibeträge vollständig verfügt wurde
wurde nichts "verfügt" .... Verbraucherzentrale lesen
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
insbesondere
"Sparen ..."
lesen und dann gehts weiter ...
was die Bank sagt, stimmt nur dann, wenn aus den Vormonaten über die Freibeträge vollständig verfügt wurde
wurde nichts "verfügt" .... Verbraucherzentrale lesen
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
Wenn ich jeden Monat nur über max 1000€ verfüge / max 1000 € Geldausgänge habe.
Ist die Bank oder ich im Recht?
Ist die Bank oder ich im Recht?
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
Was steht denn im vom Imker geposteten Artikel? Ich bräuchte mal jemanden, der mir das kurz vorliest bitte.
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
"Vorlese-Service" für tidus82:
Zum Thema "Kann man auf dem P-Konto sparen?" steht da:
Ja, das ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich gewünscht. Über die Einkäufe des täglichen Bedarfs hinaus soll das P-Konto ermöglichen, z.B. für größere Anschaffungen zu sparen.
Und zum Thema "Wie viel und wie lange kann ich auf dem P-Konto sparen?":
Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag kann auf dem P-Konto grundsätzlich in die nächsten drei Monate übertragen werden.
Außerdem gilt das sog. "First In – First Out"-Prinzip, s.u.
So kann man auf dem P-Konto inkl. des laufenden Monats insgesamt maximal geschütztes Guthaben in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags ansparen.
Zitat Ende.
Ist ja eigentlich einfach ... eigentlich.
Aber man muss schon genau aufpassen und nachrechnen, denn es gilt ja:
"First in - first out!"
Deswegen an Dich, Neuanfang, die Frage:
Wann ist wieviel auf Deinem Konto eingegegangen ?
Erst dann kann man Deine Frage beantworten.
Theoretisch ist es ja so:
WENN jeden Monat nur bis zu 1.260,-€ reinkommen,
dann kann man über diese bis zu 1.260,- € auch jeden Monat komplett verfügen.
Dann wäre Deine Bank im Unrecht und Du im Recht.
WENN aber jeden Monat mehr reinkommen oder wenn Du weniger ausgibst,
dann musst Du genau nachrechnen und die o.g. drei Monate im Auge behalten,
sonst kann es passieren, dass die Bank im Recht ist und Du nicht
(und dass Dein gespartes Geld beim Gläubiger landet).
Alles klar soweit ?
Zum Thema "Kann man auf dem P-Konto sparen?" steht da:
Ja, das ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich gewünscht. Über die Einkäufe des täglichen Bedarfs hinaus soll das P-Konto ermöglichen, z.B. für größere Anschaffungen zu sparen.
Und zum Thema "Wie viel und wie lange kann ich auf dem P-Konto sparen?":
Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag kann auf dem P-Konto grundsätzlich in die nächsten drei Monate übertragen werden.
Außerdem gilt das sog. "First In – First Out"-Prinzip, s.u.
So kann man auf dem P-Konto inkl. des laufenden Monats insgesamt maximal geschütztes Guthaben in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags ansparen.
Zitat Ende.
Ist ja eigentlich einfach ... eigentlich.
Aber man muss schon genau aufpassen und nachrechnen, denn es gilt ja:
"First in - first out!"
Deswegen an Dich, Neuanfang, die Frage:
Wann ist wieviel auf Deinem Konto eingegegangen ?
Erst dann kann man Deine Frage beantworten.
Theoretisch ist es ja so:
WENN jeden Monat nur bis zu 1.260,-€ reinkommen,
dann kann man über diese bis zu 1.260,- € auch jeden Monat komplett verfügen.
Dann wäre Deine Bank im Unrecht und Du im Recht.
WENN aber jeden Monat mehr reinkommen oder wenn Du weniger ausgibst,
dann musst Du genau nachrechnen und die o.g. drei Monate im Auge behalten,
sonst kann es passieren, dass die Bank im Recht ist und Du nicht
(und dass Dein gespartes Geld beim Gläubiger landet).
Alles klar soweit ?
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
@ Neuanfang
Hast Du die Erläuterungen der Verbraucherzentrale lesen können?
Deine Infos in der Frage sind mir nicht klar genug, um die Frage mit "hat Recht" zu beantworten.
Du MUST den Kontostand am 1. eines Monats mit den dann im laufenden Monat erfolgten Veränderungen kennen, um die Frage zu beantworten.
War auf dem Konto nichts drauf, als die 1.000 im April kamen?
Überweis/Verfüge doch den von Dir für richtig gehaltenen Betrag .... was Du schilderst, die Bank weigere die Überweisung, ist mir zu unklar. Hast Du gefragt und die haben Dich weggeschickt. Oder ist die Überweisung nicht ausgeführt worden - dann Chef anzanzen lassen oder zum Anwalt, der klagt oder den Ombudsmann der Banken einschalten, das ist am preiswertesten und ghet meist in 6 Wochen klar ....
Hast Du die Erläuterungen der Verbraucherzentrale lesen können?
Deine Infos in der Frage sind mir nicht klar genug, um die Frage mit "hat Recht" zu beantworten.
Du MUST den Kontostand am 1. eines Monats mit den dann im laufenden Monat erfolgten Veränderungen kennen, um die Frage zu beantworten.
War auf dem Konto nichts drauf, als die 1.000 im April kamen?
Überweis/Verfüge doch den von Dir für richtig gehaltenen Betrag .... was Du schilderst, die Bank weigere die Überweisung, ist mir zu unklar. Hast Du gefragt und die haben Dich weggeschickt. Oder ist die Überweisung nicht ausgeführt worden - dann Chef anzanzen lassen oder zum Anwalt, der klagt oder den Ombudsmann der Banken einschalten, das ist am preiswertesten und ghet meist in 6 Wochen klar ....
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
Haha @witwe Bolte das war eigentlich ironisch gemeint - ich hoffe von dir auch
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Re: Pfändungsfreibetrag 1260 € für Ausgaben oder Einnahmen
*lachwech* @tidus82
Der "Service" für Dich schon - die Antwort an "Neuanfang" natürlich nicht.
Seine/Ihre Angaben reichen nun mal nicht für eine Antwort
(wie Imker ja auch schon schrieb).
Der "Service" für Dich schon - die Antwort an "Neuanfang" natürlich nicht.
Seine/Ihre Angaben reichen nun mal nicht für eine Antwort
(wie Imker ja auch schon schrieb).
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