Pfändungstabelle ab Juli 2022

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Lieschenmüller
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich hab gerade gelesen, dass die Erhöhung rückwirkend ab 01.01.22 gilt. Ist dass so oder war das eine falsch Meldung?
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mucel
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von mucel »

Lieschenmüller hat geschrieben: 6. Jun 2022, 13:30 Ich hab gerade gelesen, dass die Erhöhung rückwirkend ab 01.01.22 gilt. Ist dass so oder war das eine falsch Meldung?
Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wurde rückwirkend zum 01.01.2022 nochmals erhöht. Dieser bildet die Grundlage für das steuerliche Existenzminimum bzw. ist das Existenzminimum. Zum 01.07. jeden Jahres werden dann die Pfändungsfreibeträge auf Grundlage des zum 01.01. gültigen Freibetrages angepaßt.

Die (neue) Pfändungstabelle ist somit ab dem 01. Juli gültig. Und bevor du dich jetzt evtl, benachteiligt fühlst, sei froh das die unterjährige nochmalige Anpassung bei der Berechnung der neuen Freibeträge überhaupt berücksichtigt wurde.
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Lieschenmüller
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von Lieschenmüller »

Neeee....ich fühle mich nicht benachteiligt, warum auch? Ich hatte es nur einfach irgendwo gelesen und war etwas verwirrt.
Danke für die Aufklärung.
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insolaner
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von insolaner »

es sind deutsche Gesetze und Verordnungen, da muss der 'normale'Buerger verwirrt sein, sonst stimmt etwas nicht.
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mucel
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Re: Pfändungstabelle ab Juli 2022

Beitrag von mucel »

insolaner hat geschrieben: 6. Jun 2022, 17:27 es sind deutsche Gesetze und Verordnungen, da muss der 'normale'Buerger verwirrt sein, sonst stimmt etwas nicht.
I am a normale one. :-)
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