Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Prinzipiell bist du mit einem ärztlichen Attest sicherlich besser beraten als ohne und du kannst vielleicht bei irgendwelchen Fragen damit besser argumentieren - jedoch wird dir hier keiner eine rechtliche Beratung anbieten können und dir sagen können: „ist so“ oder „ist nicht so“ dafür müsstest du bitte mal einen Anwalt kontaktieren.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Welche Personengruppe kommt denn schnell an die Grenze zum Burnout?
Ein „Gefälligkeitsattest“ eines von dir ausgewählten Arztes wird zu 99,99% nicht ausreichend sein. Ein Attest eines unabhängigen Amtsarztes dürfte da schon besser sein.
Wirklich auf der sicheren Seite wärst du, wenn dir die Rentenversicherung ein eingeschränktes Leistungsvermögen bescheinigt. Also z.B. eine tägliche Leistungsfähigkeit im Zeitrahmen von 3 bis 6 Stunden. Das zu erreichen ist allerdings nicht so leicht, da mit dieser Feststellung quasi die Bedingungen erfüllt wären, dass dir die Rentenversicherung gleichzeitig eine Teilerwerbsminderungsrente zugesteht.Voraussetzung für das ganze Verfahren wäre allerdings erstmal, dass du einen Reha-Antrag stellst. Dafür braucht es aber Gründe.
Das die von dir gewünschten 30 Stunden Vollzeit sein könnten, könntest du ggf. damit argumentativ unterlegen, dass im Bezug auf die Leistungsfähigkeit im Rentenrecht, alles was mehr als 6 Stunden täglich ist, voll erwerbsfähig ist. Das Vorgehen solltest du allerdings unbedingt mit einem im Insolvenzrecht fitten Anwalt abstimmen und dich dahin gehend begleiten lassen. Das wird dann allerdings „ein bisserl was“ kosten.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Wenn der Richter mir die Restschuldbefreiung verweigert mir der Begründung „Gefälligkeitsattest“ muss der Richter das nicht beweisen?Ein „Gefälligkeitsattest“ eines von dir ausgewählten Arztes wird zu 99,99% nicht ausreichend sein. Ein Attest eines unabhängigen Amtsarztes dürfte da schon besser sein.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Der Richter wird die Restschuldbefreiung nicht „verweigern“ - er wird auf Antrag alle Fakten anschauen, alle teilhabenden Personen befragen und entsprechend darüber urteilen.
Und natürlich muss dir das nachgewiesen werden. Vielleicht noch kurz dazu: du bist in deinem Insolvenzverfahren zur Mithilfe verpflichtet! Also wenn irgendwelche gutachterlichen Untersuchungen notwendig werden sollten, musst du sie über dich ergehen lassen.
Und natürlich muss dir das nachgewiesen werden. Vielleicht noch kurz dazu: du bist in deinem Insolvenzverfahren zur Mithilfe verpflichtet! Also wenn irgendwelche gutachterlichen Untersuchungen notwendig werden sollten, musst du sie über dich ergehen lassen.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Ehrlich gesagt bereue ich jetzt grad, mich an diesem Thread hier überhaupt beteiligt zu haben. Menschen wie du suchen ständig irgendwelche Spitzfindigkeiten mit denen sie doch noch irgendwie einen Vorteil für sich abgreifen können.Neuanfang hat geschrieben: ↑5. Jun 2022, 16:25Wenn der Richter mir die Restschuldbefreiung verweigert mir der Begründung „Gefälligkeitsattest“ muss der Richter das nicht beweisen?Ein „Gefälligkeitsattest“ eines von dir ausgewählten Arztes wird zu 99,99% nicht ausreichend sein. Ein Attest eines unabhängigen Amtsarztes dürfte da schon besser sein.
Und der Richter wird dir die RSB nicht mit der Begründung „Gefälligkeitsattest“ verweigern. Dein Treuhänder bzw. einer der Gläubiger wird ggf. (vielleicht auch mit Sicherheit), dass Attest anzweifeln und dann wird sich das Gericht, falls du auf dem Attest beharrst, einen unabhängigen Gutachter zu Nutzen machen und deine Erwerbsfähigkeit von dieser Stelle beurteilen lassen.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Ich empfinde es als ein Spiel mit dem Feuer, wenn man weniger als mindestens 35 Stunden als Vollzeitarbeitstelle ausweisen möchte. Wenn man ein Attest von seinem Hausarzt bringt, dann schreit dies förmlich nach einer Trickserei.
Ein Gläubiger würde die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Das Risiko ist einfach zu groß, dass die ganzen Jahre für die Katz waren.
Ganz ehrlich, ich würde dieses Risiko nicht eingehen.
Ein Gläubiger würde die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Das Risiko ist einfach zu groß, dass die ganzen Jahre für die Katz waren.
Ganz ehrlich, ich würde dieses Risiko nicht eingehen.
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