RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Herzlichen Dank liebe Witwe für diesen tollen Text der sich sicherlich niemals aus meinen Gehirnwindungen herausgequetscht hätte.
Eine Frage hätte ich nochbevor ich die Tasten greife:
Start 10.03.2017
Antrag aus RSB Nov 2021
RSB Erteilt 27.04.2022
Somit wäre ja die Abtretung vom März Gehalt und vom April Gehalt zurückzufordern da mein Gehalt ja immer am 25. eines Monats überwiesen wird. Richtig?
2 (März und April) x 355,15 = 710,30 minus die Rückzahung der TH von 35,51€
Also fordere ich 674,79 €
Eine Frage hätte ich nochbevor ich die Tasten greife:
Start 10.03.2017
Antrag aus RSB Nov 2021
RSB Erteilt 27.04.2022
Somit wäre ja die Abtretung vom März Gehalt und vom April Gehalt zurückzufordern da mein Gehalt ja immer am 25. eines Monats überwiesen wird. Richtig?
2 (März und April) x 355,15 = 710,30 minus die Rückzahung der TH von 35,51€
Also fordere ich 674,79 €
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
von FORDERN habe ICH nichts geschrieben
also keinen Betrag zusätzlich nennen
der Betrag steht Dir zu - das stimmt wohl, wenn die 35,15 denn schon bezahlt worden sind
sei FROH, dass das mehr als 600 EUR sind, sonst würde und könnte das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden und eine Berufung wäre weder für Dich noch den TH möglich
und noch einmal zur ABKLÄRUNG: was ist START?? Abgabe des Antrages oder Eröffnung des Verfahrens?? Das habe ich bisher nicht verstanden.
also keinen Betrag zusätzlich nennen
der Betrag steht Dir zu - das stimmt wohl, wenn die 35,15 denn schon bezahlt worden sind
sei FROH, dass das mehr als 600 EUR sind, sonst würde und könnte das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden und eine Berufung wäre weder für Dich noch den TH möglich
und noch einmal zur ABKLÄRUNG: was ist START?? Abgabe des Antrages oder Eröffnung des Verfahrens?? Das habe ich bisher nicht verstanden.
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Hallo najala, nimm den Text von Imker (so oder so ähnlich):
Es trifft ja genau Deinen Sachverhalt.
Viel Glück!
Einfach nur der Verweis auf das Urteil.imker hat geschrieben: ↑30. Mai 2022, 20:52 Schreiben:
Liebe Frau xyz, mein Nachbar hat mich auf die Entscheidung LG Bochum, Urteil vom 23. April 2021 – I-9 S 115/20 –, juris , aufmerksam gemacht. Danach steht mir und nicht dem Treuhänder der pfändbare Betrag für den gesamten Monat zu. Warum sehen Sie das anders? Liebe Grüße
Es trifft ja genau Deinen Sachverhalt.
Viel Glück!
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Heißt das, dass der IV mir dass volle Gehalt hätte zurückzahlen müssen? Mei PI endete am 14.11.2021 und ich habe nur das halbe Gehalt bekommen. Da werde ich schnell mal ein Schreiben aufsetzen, ich hoffe das ist nicht zu spät.
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Nö @paddy, da ist nichts zu spät - die Verjährungsfristen müsstest du ja inzwischen kennen
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
War ja klar, das der IV nicht einfach zahlt. Er interpretiert folgenden Satz in der Urteilsbegründung
"..endet die mit dem Insolvenzantrag erklärte Abtretung Tag genau.." (LG Bochum, Urteil vom 23.04.2021 - 9 S 115/20) so, dass er Tag genau abrechnen darf. Ich suche mir schon mal einen Anwalt für Insolvenzrecht raus
"..endet die mit dem Insolvenzantrag erklärte Abtretung Tag genau.." (LG Bochum, Urteil vom 23.04.2021 - 9 S 115/20) so, dass er Tag genau abrechnen darf. Ich suche mir schon mal einen Anwalt für Insolvenzrecht raus
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Nachtrag: ich habe die Frage auch bei einer online-Schuldnerhilfe gestellt, Antwort:
"Aber wenn es so wäre, dass beispielsweise die 5 Jahre am 15. November herum gewesen sind, dann hätte man tatsächlich die Vergütung, die für die ersten 15 Tage gezahlt worden ist noch pfändungstechnisch berücksichtigen können, weil es nicht auf den Eingang ankommt sondern darauf, für welchen Zeitraum die Bezahlung erfolgt."
"Aber wenn es so wäre, dass beispielsweise die 5 Jahre am 15. November herum gewesen sind, dann hätte man tatsächlich die Vergütung, die für die ersten 15 Tage gezahlt worden ist noch pfändungstechnisch berücksichtigen können, weil es nicht auf den Eingang ankommt sondern darauf, für welchen Zeitraum die Bezahlung erfolgt."
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Das ist Halbwissen falsch übertragen von einem anderen Problembereich in die Beurteilung des Endes einer Abtretung zu einem Stichtag.
Das verspätete "Zahlen für einen abgeklaufenen Zeitraum" kommt bei Lohnsachen oft vor und ist dann im Sozialrecht eine Frage der liquiden Mittel und bei der Pfändungstabelle "Monat" eine Frage der Verteilung auf die jeweiligen Monate, wenn Lohn gepfändet sein sollte - anders wieder, wenn eine Kontenpfändung vorliegt...
Die Abtretung endete am Tax x, wird 10 Tage später gezahlt, weil der Lohnzahlungszeitpunkt 10 Tage später vereinbart wurde, ist im Zeitpunkt der Zahlung keine Abtretung mehr zu beachten.
W"as erwartest Du bloß für eine Qualität von einer online-Schuldnerhilfe - Niveau des Bundesarbeitsgerichts oder Umfrage im Bus während des Feierabendverkehrs. Der Laden hier ist da mindestens gleichauf und keinesfalls qualitativ schlechter als andere online-Schlauberger.
Frag doch malnach, wo das so steht, was die als "richtig" von sich gegeben haben.
Das verspätete "Zahlen für einen abgeklaufenen Zeitraum" kommt bei Lohnsachen oft vor und ist dann im Sozialrecht eine Frage der liquiden Mittel und bei der Pfändungstabelle "Monat" eine Frage der Verteilung auf die jeweiligen Monate, wenn Lohn gepfändet sein sollte - anders wieder, wenn eine Kontenpfändung vorliegt...
Die Abtretung endete am Tax x, wird 10 Tage später gezahlt, weil der Lohnzahlungszeitpunkt 10 Tage später vereinbart wurde, ist im Zeitpunkt der Zahlung keine Abtretung mehr zu beachten.
W"as erwartest Du bloß für eine Qualität von einer online-Schuldnerhilfe - Niveau des Bundesarbeitsgerichts oder Umfrage im Bus während des Feierabendverkehrs. Der Laden hier ist da mindestens gleichauf und keinesfalls qualitativ schlechter als andere online-Schlauberger.
Frag doch malnach, wo das so steht, was die als "richtig" von sich gegeben haben.
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
Das ist so auch mein Verständnis, in §300a InsO steht ja eindeutig "alles" und nicht "anteilig". Da bleibt mir wohl nur, eine "offizielle" Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und das ganze über einen Anwalt zu regeln. Bei der Summe, um die es bei mir geht, ist es das wert.
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Re: RSB nach 5 Jahren, noch Fragen
... "man" kann auch zum Amtsgericht gehen (bis 5.000 EUR incl) und in der Rechtsantreagstelle eine Klage aufnewhmen lassen
die Tatschen erzählen
den Beschluss und die Abrechnung mitnehmen
und wichtig ist die ablehnung der Zahlung dd IV
Wenn es wirklich mdl Verhandlung kommt, kann immer noch ein Anwalt gesucht werden - ist aber völlig unnötig
NUR für die Berufungsinstanz .... ist das zwingend
die Tatschen erzählen
den Beschluss und die Abrechnung mitnehmen
und wichtig ist die ablehnung der Zahlung dd IV
Wenn es wirklich mdl Verhandlung kommt, kann immer noch ein Anwalt gesucht werden - ist aber völlig unnötig
NUR für die Berufungsinstanz .... ist das zwingend
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