Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
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Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Bin in der Insolvenz und muss Vollzeit arbeiten. Wenn ich nicht Vollzeit arbeite muss ich den Betrag der dem IV entgeht bezuschussen sonst kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden.
Problem: Das Begriff "Vollzeit" ist juristisch nicht definiert.
- Definition Öffentlicher Dienst: Vollzeit ist ab 40 Arbeitsstunden pro Woche
- Weitläufige Meinung: Vollzeit ist ab 37,5 Arbeitsstunden pro Woche
- Definition laut meinem Arbeitgeber: Vollzeit ist ab 35 Arbeitsstunden pro Woche
Meine Gehaltstabelle und der pfändbare Betrag.
Ich möchte zukünftig nur noch 32 Stunden pro Woche Arbeiten und den Betrag der dem IV entgeht bezuschussen, so dass er den selben Betrag erhält als würde ich Vollzeitarbeiten.
Szenario A: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 37,5 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.351 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 768,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 768,15 € minus 572,15 € ist gleich 196 €.
Den Betrag 196 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 37,5 Stunden arbeiten.
Szenario B: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 35 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.224 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 677,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 677,15 € minus 572,15 € ist gleich 105 €.
Den Betrag 105 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 35 Stunden arbeiten.
Folglich wäre es für mich besser, wenn 35 Wochenstunden als Vollzeit anerkannt werden, dann müsste ich bei Reduzierung auf nur noch 32 Wochenstunden nur 105 € zusätzlich an den IV zahlen.
Dazu müsste der Begriff Vollzeit geklärt werden. Ist Vollzeit 37,5 Stunden oder 35 Stunden?
In 2 Jahren wird das Insolvenzgericht meine Restschuldbefreiung versagen mit der Begründung ich habe den IV zu wenig bezuschusst.
Problem: Das Begriff "Vollzeit" ist juristisch nicht definiert.
- Definition Öffentlicher Dienst: Vollzeit ist ab 40 Arbeitsstunden pro Woche
- Weitläufige Meinung: Vollzeit ist ab 37,5 Arbeitsstunden pro Woche
- Definition laut meinem Arbeitgeber: Vollzeit ist ab 35 Arbeitsstunden pro Woche
Meine Gehaltstabelle und der pfändbare Betrag.
Ich möchte zukünftig nur noch 32 Stunden pro Woche Arbeiten und den Betrag der dem IV entgeht bezuschussen, so dass er den selben Betrag erhält als würde ich Vollzeitarbeiten.
Szenario A: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 37,5 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.351 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 768,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 768,15 € minus 572,15 € ist gleich 196 €.
Den Betrag 196 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 37,5 Stunden arbeiten.
Szenario B: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 35 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.224 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 677,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 677,15 € minus 572,15 € ist gleich 105 €.
Den Betrag 105 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 35 Stunden arbeiten.
Folglich wäre es für mich besser, wenn 35 Wochenstunden als Vollzeit anerkannt werden, dann müsste ich bei Reduzierung auf nur noch 32 Wochenstunden nur 105 € zusätzlich an den IV zahlen.
Dazu müsste der Begriff Vollzeit geklärt werden. Ist Vollzeit 37,5 Stunden oder 35 Stunden?
In 2 Jahren wird das Insolvenzgericht meine Restschuldbefreiung versagen mit der Begründung ich habe den IV zu wenig bezuschusst.
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Hi Neuanfang,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen" geschaut?
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Wie viele Stunden arbeitest du jetzt und was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag? Darin sollte der Begriff "Vollzeit" definiert sein.
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- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Ich kann dir als Hinweis ein Beispiel bei meinem Arbeitgeber geben. Ich arbeite 40 Stunden in der Woche. Ich habe eine Kollegin, die arbeitet 35 Stunden in der Woche und auf ihrem Arbeitsvertrag steht das Wörtchen "Teilzeitvertrag". Wenn du also nicht in einer Branche arbeitest, wo es explizit eine 35-Stunden-Woche als Vollzeitarbeit gibt, dann würde ich eher von einer 40-Stunden-Woche ausgehen.
Wenn dein Arbeitgeber 35-Stunden-Verträge als Vollzeit ausgibt, dann sollte es keine Probleme geben. Dies würde ich nur im Vorfeld mit dem IV abklären und schriftlich bestätigen lassen, damit es nachher kein Konfliktpotential gibt.
Wenn dein Arbeitgeber 35-Stunden-Verträge als Vollzeit ausgibt, dann sollte es keine Probleme geben. Dies würde ich nur im Vorfeld mit dem IV abklären und schriftlich bestätigen lassen, damit es nachher kein Konfliktpotential gibt.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Formal bist Du mit "Vollzeit" und wenn nicht, droht Versagungsantrag, ein wenig auf dem Holzweg.
Das Gesetz wünscht sich eine angemessene Erwerbstätigkeit. Das könnte so in 287 b InsO stehen.
Und wenn das, was Du jetzt machst, angemessen war oder ist, dann wird das so bleiben müssen.
Die Suche nach einem Ausweg idS Vollzeit kann 40 oder weniger Stunden sein - das wird schif gehen können. Ich will weniger arbeiten und "nix Grúnd" dafür, das ist das auch bei einer Viertelstunde wohl nicht mehr die angemesse Erwerbstätigkeit.
Das Gesetz wünscht sich eine angemessene Erwerbstätigkeit. Das könnte so in 287 b InsO stehen.
Und wenn das, was Du jetzt machst, angemessen war oder ist, dann wird das so bleiben müssen.
Die Suche nach einem Ausweg idS Vollzeit kann 40 oder weniger Stunden sein - das wird schif gehen können. Ich will weniger arbeiten und "nix Grúnd" dafür, das ist das auch bei einer Viertelstunde wohl nicht mehr die angemesse Erwerbstätigkeit.
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- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
ist dein Arbeitgeber tarifgebunden ?
Falls ja: Was steht im Tarifvertrag zu "Vollzeit" ?
Hast Du einen guten Grund, Deine AZ zu reduzieren ?
Nicht ganz einfache Situation und Dein Risiko ist m.E. groß,
wenn Du im Fall des Falles keine schriftliche Bestätigung Deines IV dazu hast,
dass Dein Plan iSd des §287b InsO okay ist.
Viel Glück!
Falls ja: Was steht im Tarifvertrag zu "Vollzeit" ?
Hast Du einen guten Grund, Deine AZ zu reduzieren ?
Nicht ganz einfache Situation und Dein Risiko ist m.E. groß,
wenn Du im Fall des Falles keine schriftliche Bestätigung Deines IV dazu hast,
dass Dein Plan iSd des §287b InsO okay ist.
Viel Glück!
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Wir sind nicht an Tarifverträgen gebunden.
Mein Chef ist dabei und wird in meinen Arbeitsvertrag 30 Stunden = Vollzeit reinschreiben.
Die meisten Kollegen arbeiten 40 Stunden. Reicht es aus wenn mein Chef in meinen Vertrag 30 Stunden = Vollzeit schreibt oder soll eine Spanne von 30-40 Stunden im Vertrag stehen was als Vollzeit gilt?
Mein Chef ist dabei und wird in meinen Arbeitsvertrag 30 Stunden = Vollzeit reinschreiben.
Die meisten Kollegen arbeiten 40 Stunden. Reicht es aus wenn mein Chef in meinen Vertrag 30 Stunden = Vollzeit schreibt oder soll eine Spanne von 30-40 Stunden im Vertrag stehen was als Vollzeit gilt?
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Ähm, das wird doch nicht gutgehen. Wer soll denn glauben, dass 30 Std Vollzeit ensprechen?
Damit bescheißen du und dein Chef die Insolvenzgläubiger.
So langsam geht das hier in den strafrechtlich relevanten Bereich.
Damit bescheißen du und dein Chef die Insolvenzgläubiger.
So langsam geht das hier in den strafrechtlich relevanten Bereich.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Ich denke auch nicht dass das klappt - insbesondere weil du ja jetzt schon 35 Stunden arbeitest - dann könnte ja jeder 10 Stunden als Vollzeit bezeichnen.
Wenn du es dir direkt mit dem Insolvenzverwalter verscherzen möchtest, dann Probier es aus - ich würde von sowas dringend abraten.
Wenn du es dir direkt mit dem Insolvenzverwalter verscherzen möchtest, dann Probier es aus - ich würde von sowas dringend abraten.
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Ich sehe hier zwar keinen strafrechtlichen Tatbestand,
schließe mich ansonsten aber shopgirl und tidus82 an.
"Vollzeit = 30 -40 Std" - wer soll das denn bitte glauben ???
So blöd ist doch kein Richter und auch kein Insolvenzverwalter,
das liefert doch eine glatte Steilvorlage für einen Versagungsantrag.
schließe mich ansonsten aber shopgirl und tidus82 an.
"Vollzeit = 30 -40 Std" - wer soll das denn bitte glauben ???
So blöd ist doch kein Richter und auch kein Insolvenzverwalter,
das liefert doch eine glatte Steilvorlage für einen Versagungsantrag.
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Re: Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Schade, dass der Gesetzgeber und die Gerichte Begriffe wie "Vollzeit" nicht richtig definieren können. Letztendlich braucht es nur einen guten, hochpreisigen Anwalt, um den Richter davon zu überzeugen, dass 30 Stunden = Vollzeit sind.So blöd ist doch kein Richter und auch kein Insolvenzverwalter,
das liefert doch eine glatte Steilvorlage für einen Versagungsantrag.
Bei vielen großen deutschen Arbeitgebern sind 35 Stunden Vollzeit.
Vielleicht zählt eine 32-Stunden-Woche in meiner Branche als Vollzeit.
Wo finde ich eine Tabelle, die auflistet, welche Wochenarbeitszeit für die jeweiligen Branchen als Vollzeit gilt?
Ich gehöre zu einer Personengruppe die schnell an die Grenze zum Burnout gelangt. Reicht ein ärztliches Attest um eine 30 Stundenwoche arbeiten zu dürfen, ohne Abzüge an den IV?.
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