Hallo Forum
Kurze Frage zum vorliegenden Fall...
Der Bruder hat es noch immer nicht geschafft, mir eine vernünftige Erbaufstellung zukommen zu lassen, angeblich gibt es noch Probleme beim Verkauf der ETW. Ich hab das - ehrlich gesagt - auch gar nicht "eilig" mit dem Berechnen/der Auszahlung des Pflichtteils (an mich), aber der Treuhänder würde wohl halt gern mal wissen was Phase ist.
Ich habe die Tage ein kleines "Erinnerungsschreiben" bekommen, in dem ich "aufgefordert" werde, den Sachstand mitzuteilen. Die zuständige Mitarbeiterin hat zudem geschrieben, dass sie sich eine Frist bis Ende Mai gesetzt hat.
Nur um sicher zu gehen: Soweit ich das bislang verstanden habe, ist das ganze Ding rund um das Erbe und die Auszahlung quasi meine "persönliche Baustelle" und kann nicht vom Treuhänder irgendwie beeinflusst oder gar "sanktioniert" werden, wenn das ganze Prozedere sehr lange dauert?!
Oder gibt es da tatsächlich doch irgendwo ein Punkt, an dem der Treuhänder ansetzen kann und mir irgendwie bei der Inso "Steine in den Weg legen" kann (Außer das er natürlich vom Gesetz her einen Anspruch auf die Hälfte des Pflichtteils hat)?
(Ja... Eine kurze Mitteilung über den "Sachstand" hat der Treuhänder schon bekommen)
Vorgehen bei anstehenden Erbe (WVP)
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Re: Vorgehen bei anstehenden Erbe (WVP)
Tante Gugl hilft:
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2014-10-d ... r-behalten
Anders ist es meines Wissens aber im Sozialleistungsbezug, weil der Hilfeempfänger sich hier ja quasi auf Kosten des Steuerzahlers "entreichert" ...
Was sagt denn Dein Jobcenter ?
Haben die bisher Ruhe gegeben ?
Oder bist Du nicht mehr im Leistungsbezug ?
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Oder bist Du nicht mehr im Leistungsbezug ?
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