? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

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Wayne1337
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? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

Beitrag von Wayne1337 »

Hallo,

ich war im Umzugsstress und hatte vergessen eine Schlussrate zu bezahlen, die Situation sah wie folgt aus:

- Im Januar umgezogen, eine Woche später umgemeldet

- Offene Rechnung gefunden, bzw. Mahnung vom Inkasso

- Zahlung geleistet an den Gläubiger (Nicht Inkasso)

- Mahnbescheid an die alte Adresse geschickt bekommen (Mahnbescheid zugestellt durch Bruder der an der Adresse wohnt aber in einer anderen Wohnung, Name am Briefkasten gleich)

- Beschwere eingelegt gegen den MB weil aus meiner Sicht nicht korrekt zugestellt, Zuständiges Mahngericht sagt Korrekt zugestellt durch Bruder Frist läuft ab Zustellung durch den Bruder

- Nichts weiter unternommen

- Gläubiger sagt dem Inkassobüro nicht bescheid dass 200,00 € gezahlt wurden sind, VB immer noch ohne Berücksichtigung der 200,00€ , erneut Kontakt zum Gläubiger, der kümmert sich um Korrektur, Frist zum Widerspruch abgelaufen.

Nun hatte ich Post vom Gerichtsvollzieher erhalten, dass hier noch 220€ offen sind, und einen Tag später erneut Post erhalten es sind noch 60,00€ offen.

Wie verhalte ich mich hier? Die 60,00€ bezahlen oder irgendwie Einspruch einlegen? Natürlich hätte ich auch früher bezahlen können, jedoch hat sich der MB überschnitten mit der zahlung an den Gläubiger und der VB hätte nicht erlassen werden müsse wen Gläubiger und Inkasso kommuniziert hätten.

Einnfach die 60,00€ zahlen und Ruhe haben oder irgendwie gegen vorgehen?

Danke für Eure antworten.
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Re: ? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

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Hi Wayne1337,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: ? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

Beitrag von imker »

Dem Getrichtsvollzieher per Mail oder Fax das Schreiben mit den 60 EUR zukommen lassen und die 60 EUR bezahlen und den Zahlungsnachweis über 60 EUR aufbewahren - oder vorher zahlen und auch dem Gerichtsvollzieher schicken - je nach Liquidität.

Dann abwarten, ob der Gerichtsvollzieher noch kommt.

Aus der Schilderung ist für mich nicht klar, ob die Kosten der Vollstreckung schon in den 60 EUR drin sind.
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habwiederwas
Wissender
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Re: ? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

Beitrag von habwiederwas »

Wayne1337 hat geschrieben: 5. Mai 2022, 17:11 Hallo,

ich war im Umzugsstress und hatte vergessen eine Schlussrate zu bezahlen, die Situation sah wie folgt aus:

- Im Januar umgezogen, eine Woche später umgemeldet

- Offene Rechnung gefunden, bzw. Mahnung vom Inkasso

- Zahlung geleistet an den Gläubiger (Nicht Inkasso)

- Mahnbescheid an die alte Adresse geschickt bekommen (Mahnbescheid zugestellt durch Bruder der an der Adresse wohnt aber in einer anderen Wohnung, Name am Briefkasten gleich)

- Beschwere eingelegt gegen den MB weil aus meiner Sicht nicht korrekt zugestellt, Zuständiges Mahngericht sagt Korrekt zugestellt durch Bruder Frist läuft ab Zustellung durch den Bruder

- Nichts weiter unternommen

- Gläubiger sagt dem Inkassobüro nicht bescheid dass 200,00 € gezahlt wurden sind, VB immer noch ohne Berücksichtigung der 200,00€ , erneut Kontakt zum Gläubiger, der kümmert sich um Korrektur, Frist zum Widerspruch abgelaufen.

Nun hatte ich Post vom Gerichtsvollzieher erhalten, dass hier noch 220€ offen sind, und einen Tag später erneut Post erhalten es sind noch 60,00€ offen.

Wie verhalte ich mich hier? Die 60,00€ bezahlen oder irgendwie Einspruch einlegen? Natürlich hätte ich auch früher bezahlen können, jedoch hat sich der MB überschnitten mit der zahlung an den Gläubiger und der VB hätte nicht erlassen werden müsse wen Gläubiger und Inkasso kommuniziert hätten.

Einnfach die 60,00€ zahlen und Ruhe haben oder irgendwie gegen vorgehen?

Danke für Eure antworten.
Spätestens nach Erhalt des VB hättest du Einspruch einlegen müssen.
Nun hast du eine negative Schufa.
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Wayne1337
Fortgeschrittener
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Beiträge: 49
Registriert: 9. Feb 2021, 22:43

Re: ? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

Beitrag von Wayne1337 »

imker hat geschrieben: 5. Mai 2022, 17:30 Dem Getrichtsvollzieher per Mail oder Fax das Schreiben mit den 60 EUR zukommen lassen und die 60 EUR bezahlen und den Zahlungsnachweis über 60 EUR aufbewahren - oder vorher zahlen und auch dem Gerichtsvollzieher schicken - je nach Liquidität.

Dann abwarten, ob der Gerichtsvollzieher noch kommt.
Aus der Schilderung ist für mich nicht klar, ob die Kosten der Vollstreckung schon in den 60 EUR drin sind.

Sind schon mit drin, davon gehe ich fest aus, 370,00 € waren offen, ich hatte 200 und 170 bezahlt.
2 Wochen nach Zahlung der für mich letzten "Rate" kam Post vom GV ich möge irgendwas um die 220 Euro zahlen, dann einen Tag später hat man es wohl geschafft, den GV darüber zu informieren, dass weiteres Geld geflossen ist, somit sind da wohl Zinsen und GV kosten dabei.


Spätestens nach Erhalt des VB hättest du Einspruch einlegen müssen.
Nun hast du eine negative Schufa.

Nein, der Eintrag ist nicht vermerkt und es erfolgte auch vorher keine Einmeldung.
Eine offene Rechnung sowie Inkassoschreiben bedeuten nicht immer gleich dass die Schufa davon wind bekommt.
Hier geht es wohl eher darum wie "Seriös" das Inkassounternehmen ist, die meisten Inkassounternehmen nutzen es als Druckmittel und tragen den Eintrag auf Namen des Inkassounternehmens ein, obwohl hier der Gläubiger eigentlich als eintragender stehen müsste, sofern die Forderung nicht verkauft wurde.
Somit ist es schon angreifbar ;)
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Wayne1337
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Re: ? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

Beitrag von Wayne1337 »

Hier ging wohl alles drunter und drüber.

Hab gerade mal aufs Konto geguckt. jetzt habe ich eine Gutschrift vom Inkassounternehmen mit dem Verwendungszweck Überzahlung, ich gehe davon aus dass hier nun auch der GV überflüssig geworden ist.
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cine
Wissender
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Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: ? Zu Kosten für den Gerichtsvollzieher

Beitrag von cine »

Auf jeden Fall mal die Schufa checken, ob die schon darin rum gefummelt haben. Was ich aber noch nicht ganz verstehe. Du hast bezahlt und wegen der letzten Rate gab es gleich einen Mahnbescheid, wurde der dann gleich zum Vollstreckungsbescheid und der GV wurde sofort tätig?

Der zeitliche Ablauf ist irgendwie weird,
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