neue Wohnung gefunden
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
neue Wohnung gefunden
Hallo,
ich habe eine neue Wohnung gefunden und der neue Vermieter möchte an mich vermieten und hat allen anderen bewerber erstmal abgesagt.
Nun zu mir.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und Er hat auch in der Richtung nichts gefragt.
( Privatvermieter im Zweifamilienhaus )
Ich habe Ihm eine neue Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom meinem jetzigen Vermieter und meinen Arbeitsvertrag gegeben.
Falls ich den neuen Mietvertrag Unterschrieben tue,muss ich das mit der Wohlverhaltensphase ansprechen?
Über eure Antworten würde ich mich freuen.
ich habe eine neue Wohnung gefunden und der neue Vermieter möchte an mich vermieten und hat allen anderen bewerber erstmal abgesagt.
Nun zu mir.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und Er hat auch in der Richtung nichts gefragt.
( Privatvermieter im Zweifamilienhaus )
Ich habe Ihm eine neue Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom meinem jetzigen Vermieter und meinen Arbeitsvertrag gegeben.
Falls ich den neuen Mietvertrag Unterschrieben tue,muss ich das mit der Wohlverhaltensphase ansprechen?
Über eure Antworten würde ich mich freuen.
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: neue Wohnung gefunden
Nö
nur wenn er fragt ‚musst’ du Leider ehrlich sein, sonst kann das Mietverhältnis wegen falschen Angaben später fristlos gekündigt werden.
Viel Glück

Viel Glück
0
Re: neue Wohnung gefunden
Wie kann Er denn, das irgendwann Beweisen wenn er nicht das schriftlich hat.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 64
- Beiträge: 460
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: neue Wohnung gefunden
Brauchtest du keine Selbstauskunft auszufüllen?
Aber Glückwunsch zur neuen Wohnung.
Aber Glückwunsch zur neuen Wohnung.
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: neue Wohnung gefunden
Ich kenne es wie tidus82:
Du musst es nicht von Dir aus sagen, aber wenn er fragt, musst Du ehrlich antworten.
Und dazu:
dann ist das Verhältnis doch schon zerrüttet und dann wird ein Privatvermieter
in einem Zweifamilienhaus auch einen Grund finden,
Dich wieder loszuwerden, wenn er das will,
z.B. "Eigenbedarf" wg. was-weiss-ich.
Ich würde es mir gut überlegen, ob ich es dem Vermieter erzählen würde.
Kann gut gehen, kann schief gehen.
Kommt auf den Vermieter an und auf Euer zukünftiges Verhältnis.
Viel Glück!
Du musst es nicht von Dir aus sagen, aber wenn er fragt, musst Du ehrlich antworten.
Und dazu:
Wenn es so weit erstmal ist, dass der Vermieter einen "Beweis" benötigen würde,
dann ist das Verhältnis doch schon zerrüttet und dann wird ein Privatvermieter
in einem Zweifamilienhaus auch einen Grund finden,
Dich wieder loszuwerden, wenn er das will,
z.B. "Eigenbedarf" wg. was-weiss-ich.
Ich würde es mir gut überlegen, ob ich es dem Vermieter erzählen würde.
Kann gut gehen, kann schief gehen.
Kommt auf den Vermieter an und auf Euer zukünftiges Verhältnis.
Viel Glück!
0
Re: neue Wohnung gefunden
Wann muß man eigentlich, dem Treuhänder und das Insolvengericht die neue Anschrift mitteilen.
Einzug bei mir, wäre der 01.September
Ich gehe mal davon aus,erst bei Ummeldung im September.
Einzug bei mir, wäre der 01.September
Ich gehe mal davon aus,erst bei Ummeldung im September.
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: neue Wohnung gefunden
Das reicht vermutlich. Wenn Du bei der Post einen Nachsendeantrag stellst.
Ansonsten würde ich es einige Tage vorher noch im August machen:
"Neue Anschrift ab 1.9. ...", nicht, dass IV oder Gericht Dir gerade um die Zeit Ende August, Anfang September etwas schicken, was dann nicht bei Dir ankommt und mit "unbekannt verzogen" zurück geht.
Ansonsten würde ich es einige Tage vorher noch im August machen:
"Neue Anschrift ab 1.9. ...", nicht, dass IV oder Gericht Dir gerade um die Zeit Ende August, Anfang September etwas schicken, was dann nicht bei Dir ankommt und mit "unbekannt verzogen" zurück geht.
0
Re: neue Wohnung gefunden
Ich würde es auch Ende Juli / Anfang august mitteilen mit der Info, dass du ab dem 01.09. dort wohnst.
0