§97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

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Radfahrer1985
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§97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Radfahrer1985 »

Hallo zu meinem Fall :

Vorweg etwas wilde Story :

Ich bin seit 27.12 im Privatinsolvenzverfahren. Bin Frührentner.

Ich hatte 83 Euro Guthaben auf dem PayPal Konto das meine Insolvenzverwalterin einbehalten wollte für die Insolvensmasse.

Sobald ein Insolvenzkonto eingerichtet ist sollte ich es dort einbezahlen wurde mir Anfang Januar gesagt von der Insolvenzverwalterin.

Nun zu meinem Problem:
Bin generell sehr schlampig und chaotisch...

Nun zum zum Problem :
Ich bin was Briefe angeht generell sehr schusselig:

Habe die Angewohnheit wenn ich mit dem Fahrrad losfahre an den Briefkasten zu gehen und die Post erstmal in meine Fahrradpacktasche zu legen ...wo die Briefe dann oft in Vergessenheit geraten .

Nun habe ich am 25.3 einen Brief bekommen wo mir eine letzte Frist zur Zahlung des Vermögens aufs Verfahrenskonto zu überweisen ...Frist 22.3 .

Ich soll schon vorher 2x angeschrieben worden sein die Briefe habe ich aber nie in den Händen gehabt.

Ich wohne in einer Anliegerwohnung wo der Briefkasten der der sehr klein ist draußen zur Straße hängt . Dort werden auch immer viele kostenlose Werbezeitungen reingequetscht was dazu führt dass der Briefkasten oft voll ist wenn ich am frühen Nachmittag aufstehe ( bin eher einer der nachtaktiven Sorte ) . Oft kommt es auch vor dass ich den Briefkasten länger nicht leere wenn ich bei meinem Freund bin .
Oft waren schon Briefe halb draußen .

Gibt nun 2 Möglichkeiten:
Entweder ich war schusselig und habe die 2 Briefe mit dem Altpapier entsorgt oder sie hingen mal wieder halb draußen und sind weggeweht ( Briefkasten ist draußen an der Wand ).

Der Briefkasten hat zudem kein Namensschild nur meinen Namen mit Eddingstift rauf gekritzelt ( das Fach wo das Namensschild reingeschoben wird ist kaputt ) .

Jedenfalls habe ich nur den dritten und letzten Brief in den Händen gehabt .

Jetzt die Frage an euch :
Habe das Geld ...aber nicht auf dem Konto müsste ich einzahlen...würde dass als Einkommen gelten wenn ich es einzahle ? Geld wäre nur Sekunden auf dem Konto würde es direkt an die Insolvenzverwalterin überweisen .

Die Insolvenzverwalterin hat Meldung ans Amtsgericht weil ich gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen habe gemacht.

Ist dieses Privatinsolvenzverfahren noch zu retten ? Wie sollte ich nun am besten vorgehen ?

Kann mir daraus Strafrechtlich was passieren ?

Wie geht's nun weiter ?

Wenn ich daraus etwas gelernt habe dann ist es dass ich ab sofort gewissenhafter mit Briefen umgehe und die nicht mehr in die Radtaschen stecke und weil ich sie vergessen habe wochenlang spazieren fahre ...ab jetzt öffne ich Briefe immer sofort ...

Wie könnte ich nun am besten aus der Nummer wieder raus kommen ?

Ich traue mich um ehrlich zu sein nicht der Insolvenzverwalterin die Wahrheit zu sagen weil dass einfach unglaubwürdig ist ...Ich bin 36 da sollte man solche normalen Dinge geregelt bekommen , leider bin ich so liderlich und chaotisch...ist auch mit ein Grund warum ich in Frührente bin.
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

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Hi Radfahrer1985,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "§97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Witwe Bolte »

Überweis das Geld sofort, ruf den IV gleich morgen an und entschuldige Dich.
Vielleicht hast Du ja Glück und der IV hat den fehlenden Geldeingang noch gar nicht bemerkt
(oder noch gar nicht reagiert), ist ja alles noch "ganz frisch".

Viel Glück!
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Radfahrer1985
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Radfahrer1985 »

@White Bolte
Doch leider hat die Insolvenzverwalterin mich ja gerade deshalb angeschrieben und mir ja die letzte Frist zum 22.3 gesetzt ...das heißt der erwähnte Brief kommt direkt von ihr.
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habwiederwas
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von habwiederwas »

Ja, und nun?
Mach doch trotzdem einfach das was Witwe Bolte dir geraten hat.
Anrufen, entschuldigen, und vorab überweisen.
Am besten dann noch umgehend den Beleg per Fax oder MAil an den Verwalter schicken.
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Radfahrer1985
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Radfahrer1985 »

Darf ich denn überhaupt Geld auf mein Konto überweisen oder gilt es als Einkommen? Nicht dass ich dann doppelt bezahle ...

Was ist eigentlich die Konsequenz vom Gericht dass ich es so spät bezahle und erst eine Woche nach Ablauf der dritten Frist reagiere?

Wenn's wirklich nicht als Einkommen gilt wenn ich die 83 Euro überweise auf mein Konto würde ich es heute noch machen und zur Postbank fahren und der Insolvenzverwalterin dass Geld überweisen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Einzahlungen werden zwar nicht als Einkommen gewertet, aber du musst abklären, ob du überhaupt diesen Monat noch Geld überweisen darfst. Erreichst du die Pfändungsfreigrenze mit deiner Rente und deinen Ausgaben?!

Um Risiken auszuschließen würde ich eine vertrauenswürdige Person bitten das Geld heute noch zu überweisen. Und morgen auf jeden Fall beim Inso-Menschen anrufen und sich für die Verspätung entschuldigen.
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Radfahrer1985
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Radfahrer1985 »

@Nie_mehr_Schulden
Habe inklusive Wohngeld 935 Euro + 91 Euro Wohngeldnachzahlung .
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Nie_mehr_Schulden
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Okay, dann kannst du es einzahlen und direkt überweisen
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Joki
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von Joki »

Hallo, falls Deine IV dem Amtsgericht mitgeteilt hat , das Du deiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen bist erhältst Du ein Schreiben vom AG . Das AG räumt Dir dann wahrscheinlich eine Frist von 14 Tagen ein die Sache zu klären . So kenne ich es aus eigener Erfahrung.
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habwiederwas
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Re: §97 Inso Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, Verfahren noch zu retten ?

Beitrag von habwiederwas »

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ruf doch heute einfach deinen Insolvenzverwalter an, und erkläre ihm alles, plus Entschuldigung.
Ich wette dann ist alles gut.
Die Fragerei, was soll das bringen?
Das Problem kannst nur du mit einem zb. Telefonat heute lösen.
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