Inkassogebühren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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gurami
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Inkassogebühren

Beitrag von gurami »

Hallo Leute,

diesmal geht es Gott sei Dank nicht mehr und auch nicht wieder um mich sondern um meinen Sohnemann, der sich trotz meiner Warnungen, grade nicht ordentlich benommen hat.

Er hat in einem Veranstaltungs Unternehmen ( Freizeitparkt ) im August 2021 einen Snack gekauft und mit Karte gezahlt. Dieser kleine Betrag wurde zurück gebucht weil er meinte er könne von 1400 Euro die ganze Welt kaufen.

Heute helfe ich ihm aus der Nummer oder besser gesagt aus den Nummern ;-) wieder mit einem blauen Auge heraus zu kommen.

Er hat soviel ich weiß keine Mahnungen bekommen und jetzt kommt ein Inkassobrief von Intrum.
Hauptforderung 5,20
Rücklastschriftgebühren 11,56 Euro
Ermittlungskosten 11,00 Euro
Zinsen 0,10

Geschäftsgebühr 27.00
Auslagenpauschale 5,40

Gesamt 60,26

was meint Ihr?

Gruß
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Re: Inkassogebühren

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Hi gurami,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkassogebühren" geschaut?
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insolaner
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Re: Inkassogebühren

Beitrag von insolaner »

gurami hat geschrieben: 7. Mär 2022, 17:21 was meint Ihr?
teurer Snack ;)

Von wem kommt denn die Forderung, iA des Freizeitparks, Kartenfirma oder sonstwer? Angekauft haben duerfte das Inkasso es ja noch nicht...

Die Ruecklastschriftkosten sind natuerlich nur in angefallener Hoehe erstattungsfaehig - leider gibt es so 'spezielle' Kontomodelle, wo die extrem ueberhoeht bepreist werden, um in solchen Faellen 'viel' weiterberechnen zu koennen. Doof, aber im Rahmen legitim.

Gab's da nicht mal was zu "Ermittlungskosten"? Zinsen sehe ich als gerechtfertigt an, die Auslagenpauschale auch, wenn die Geschaeftsgebuehr so stimmt (weiss ich gerade nicht). Auch dieses "direkt Inkasso" wurde mal gerichtlich geklaert, finde es aber gerade nicht.

Die Nummer mit "Inkassokosten duerfen Hauptforderung nicht uebersteigen" ist wohl nur ein frommer Wunsch geblieben?!

Klugshicer-Nachschuss Marke "hinterher ist man immer schlauer": Wenn Junior die Ruecklastschrift direkt ueberwiesen haette, waere ihm wohl einiges an Kosten erspart geblieben.
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Shopgirl
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Re: Inkassogebühren

Beitrag von Shopgirl »

Eine Mahnung braucht es nicht bei Rücklastschriften. Die Forderung ist sofort fällig.

Das ist sicher kein Schnäppchen, aber vollkommen überzogen finde ich die Kosten auch nicht.
Rücklastschriftgebühren 11,56 Euro
Ermittlungskosten 11,00 Euro
Da könnte man jetzt streiten, ob es wirklich 11 Euro sein müssen, aber wenn man es am Ende auf 9 Euro drückt, hat man auch nicht viel gewonnen. Rücklastschriftgebühren finde ich auch recht hoch, aber auch da: man gewinnt maximal 1-2 Euro. Ist die Mühe (und das Porto) vermutlich nicht wert.

Auch wenn hier sicher gleich jemand aufschreit, aber ich würde es zahlen.
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habwiederwas
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Re: Inkassogebühren

Beitrag von habwiederwas »

Shopgirl hat Recht.
Zahlen und Ruhe ist.
Soll dein Sohn unter Lehrgeld verbuchen.
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gurami
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Re: Inkassogebühren

Beitrag von gurami »

Okay, dann wird es so sein. Ich werde es nicht zahlen. Meinen Sohn würde ich zwar mein letztes Hemd geben, aber der hat so viele Löcher gegraben das es ihm nicht wirklich hilft wenn ich das Loch tu mache. Leider ist es so das ich hier Löcher schon zugegraben habe und er auf der anderen Seite wieder welche aufgemacht hat. Leider. Danke für Eure Tipps
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