Bank macht Probleme
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Bank macht Probleme
Hey Community,
ich brauche euren Rat. Seid Juli ´18 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Heute war ich bei der Bank, weil ich Geld haben wollte, wurde mir das Verweigert mit der Begründung das eine Pfändung auf meinem Konto liegt.
Soweit ich weiß, ist während der Inso ein Pfändungsverbot §89InsO.
Ich verdiene weit über diesen Freibetrag den man als einzel Person mindest haben darf, auch ein P-Konto ist vorhanden.
Mein IV hat das Konto auch schon frei gegeben.
Wie würdet ihr mir Empfehlen weiter zu agieren um das Problem zu lösen ?
In meinem Kopf dreht sich grade das Karussell.
Ich wünsche euch ein schönen Abend.
LG
ich brauche euren Rat. Seid Juli ´18 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Heute war ich bei der Bank, weil ich Geld haben wollte, wurde mir das Verweigert mit der Begründung das eine Pfändung auf meinem Konto liegt.
Soweit ich weiß, ist während der Inso ein Pfändungsverbot §89InsO.
Ich verdiene weit über diesen Freibetrag den man als einzel Person mindest haben darf, auch ein P-Konto ist vorhanden.
Mein IV hat das Konto auch schon frei gegeben.
Wie würdet ihr mir Empfehlen weiter zu agieren um das Problem zu lösen ?
In meinem Kopf dreht sich grade das Karussell.
Ich wünsche euch ein schönen Abend.
LG
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Re: Bank macht Probleme
Ruf morgen direkt deinen IV an und sage ihm was los ist. Er wird dir dann schon sagen ob du was unternehmen musst oder er sich drum kümmert.
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Re: Bank macht Probleme
Ja, ich glaube ich habe überreagiert :/Lieschenmüller hat geschrieben: ↑8. Apr 2019, 20:01 Ruf morgen direkt deinen IV an und sage ihm was los ist. Er wird dir dann schon sagen ob du was unternehmen musst oder er sich drum kümmert.
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Re: Bank macht Probleme
Ist doch auch logisch, da denkt man alles läuft und dann wird einem wiederbeib Knüppel zwischen die Beine geschmissen.
Ist es denn einer deiner Gläubiger, der mit in die Inso genommen wurde?
Ist es denn einer deiner Gläubiger, der mit in die Inso genommen wurde?
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Re: Bank macht Probleme
Mit an Sicherheit grenzender Sicherheit hat hier niemand jemandem einen Knüppel in die Beine geschmissen, sondern es handelt sich um ein ganz typisches Problem mit Altpfändungen.
Die bei Insolvenzeröffnung bestehenden Konotpfändungen verschwinden nicht einfach sondern rutschen vereinfacht gesagt hinter die mächtigere der Insolvenz zurück und ruhen da so vor sich hin.
Wenn der Verwalter das Konto dann freigibt sind die halt noch genauso da wie zuvor. Der einzige der sie zu diesem Zeitpunkt entfernen kann ist der Gläubiger selbst - das machen die aber in aller Regel nicht. An diesem Punkt kann man dann ganz normal einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen um das bereits an der Quelle abgetretene Einkommen auf dem Konto zu schützen.
Oder aber man geht einen ganz pragmatischen Weg und wechselt in Absprache mit dem Verwalter die Bank. Einen neuen Pfändungsbeschluss bei einer neuen Bank können Insolvenzgläubiger während des Verfahrens nämlich wirklich auf keinen Fall in die Welt setzen.
Auf gar keinen Fall aber sollte man in dieser Lage sein P-Konto in ein "normales" Konto rückabwickeln. Dann wirds richtig kompliziert.
Die bei Insolvenzeröffnung bestehenden Konotpfändungen verschwinden nicht einfach sondern rutschen vereinfacht gesagt hinter die mächtigere der Insolvenz zurück und ruhen da so vor sich hin.
Wenn der Verwalter das Konto dann freigibt sind die halt noch genauso da wie zuvor. Der einzige der sie zu diesem Zeitpunkt entfernen kann ist der Gläubiger selbst - das machen die aber in aller Regel nicht. An diesem Punkt kann man dann ganz normal einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen um das bereits an der Quelle abgetretene Einkommen auf dem Konto zu schützen.
Oder aber man geht einen ganz pragmatischen Weg und wechselt in Absprache mit dem Verwalter die Bank. Einen neuen Pfändungsbeschluss bei einer neuen Bank können Insolvenzgläubiger während des Verfahrens nämlich wirklich auf keinen Fall in die Welt setzen.
Auf gar keinen Fall aber sollte man in dieser Lage sein P-Konto in ein "normales" Konto rückabwickeln. Dann wirds richtig kompliziert.
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Re: Bank macht Probleme
Mit dem Knüppel hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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Re: Bank macht Probleme
Vor Eröffnung hatte ich keine Kontopfändung.
Ich hatte vor x Jahren eine Kontopfändung, die aber komplett beglichen wurde.
In der Insolvenz kann kein Gläubiger eine Kontopfändung beantragen/ machen lassen oder irre ich mich da?
Lg
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Re: Bank macht Probleme
Theoretisch schon, diese wäre aber wie du schon sagtest gemäß § 89 InsO unzulässig. Das Insolvenzgericht würde sie also entsprechend auf Hinweis "schlucken".
Es gibt aber auch einige wenige Pfändungen die während des laufenden Verfahrens zulässig sind. Nämlich jene die Beträge betreffen an die selbst das Insolvenzverfahren nicht kommt - das wären laufende Unterhaltsforderungen oder sogenannte deliktische Forderungen.
Aber ich denke Dir wäre aufgefallen bzw. Du hättest erwähnt wenn derartiges bei Dir ein Thema sein könnte...
Es gibt aber auch einige wenige Pfändungen die während des laufenden Verfahrens zulässig sind. Nämlich jene die Beträge betreffen an die selbst das Insolvenzverfahren nicht kommt - das wären laufende Unterhaltsforderungen oder sogenannte deliktische Forderungen.
Aber ich denke Dir wäre aufgefallen bzw. Du hättest erwähnt wenn derartiges bei Dir ein Thema sein könnte...
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Re: Bank macht Probleme
Jap, ich werde später mein IV mal. Anrufen.caffery hat geschrieben: ↑8. Apr 2019, 22:28 Theoretisch schon, diese wäre aber wie du schon sagtest gemäß § 89 InsO unzulässig. Das Insolvenzgericht würde sie also entsprechend auf Hinweis "schlucken".
Es gibt aber auch einige wenige Pfändungen die während des laufenden Verfahrens zulässig sind. Nämlich jene die Beträge betreffen an die selbst das Insolvenzverfahren nicht kommt - das wären laufende Unterhaltsforderungen oder sogenannte deliktische Forderungen.
Aber ich denke Dir wäre aufgefallen bzw. Du hättest erwähnt wenn derartiges bei Dir ein Thema sein könnte...
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Re: Bank macht Probleme
Habe Heute mit der Sekretärin von meinem IV telefoniert, die Dame wird Morgen versuchen bei der Bank jemanden zu erreichen.
Ich habe bei dem Gespräch erfahren, das grade mal drei Gläubiger (mit je einer Forderung) sich gemeldet haben von über 50 Forderungen. Die Summe liegt unter 5000€, muss ich nun warten bis der erste Teil des Verfahrens vorbei ist, oder kann es auch sein, dass das Verfahren vorher aufgehoben werden kann ?
Ich zahle im Schnitt etwas über 400€ jeden Monat beim IV ein, ich weiß das ich ihn mit 40% + Märchensteuer bezahlen muss und ca 1500€ Gerichtskosten tragen darf.
Sorry das ich euch damit nerve, ich wollte nicht beim IV mit der Tür ins Haus kommen und den unnötig nerven.
Ich habe bei dem Gespräch erfahren, das grade mal drei Gläubiger (mit je einer Forderung) sich gemeldet haben von über 50 Forderungen. Die Summe liegt unter 5000€, muss ich nun warten bis der erste Teil des Verfahrens vorbei ist, oder kann es auch sein, dass das Verfahren vorher aufgehoben werden kann ?
Ich zahle im Schnitt etwas über 400€ jeden Monat beim IV ein, ich weiß das ich ihn mit 40% + Märchensteuer bezahlen muss und ca 1500€ Gerichtskosten tragen darf.
Sorry das ich euch damit nerve, ich wollte nicht beim IV mit der Tür ins Haus kommen und den unnötig nerven.
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