Hallo zusammen,
ich benötige mal Euer Wissen.
mein Mann und ich haben ein gemeinsames Haus, welches derzeit noch abbezahlt wird. Die Restschuld beträgt aktuell 84.000€. Grundschuld beträgt 105.000€. Aufgrund eines Rechtsstreites mit einer Versicherung gibt es nächste Woche eine Güteverhandlung die hoffentlich mit einem Vergleich enden wird. Der Vergleich wird so um die 8000€ liegen. Aufgrund meines geringen Einkommens werde ich diese nicht zahlen können. Wenn der Gläubiger dann von mir die Vermögensauskunft verlangt, erhält er natürlich auch Wissen über das Eigenheim. Kann er dann meinen Teil zwangsvollstrecken lassen? Und wie sieht es mit unserer Bank aus über die die Finanzierung des Hauses läuft? Bisher wurden alle Raten immer pünktlich bzeahlt.
mfg
Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 1
- Registriert: 15. Feb 2022, 11:51
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
Hi Nadine1811,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung" geschaut?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
Schwierige Situation.
Eigentlich sollte ein "Vergleich" ja besser als ein "schlechtes" Urteil sein ...
nützt aber nichts, wenn man ihn dann nicht einhalten kann.
Ja, theoretisch könnte Dein Gläubiger Deinen Eigentumsanteil versuchen zu verkaufen, z.B. auch per Zwangsversteigerung - aber wer kauft/ersteigert denn einen Eigentumsanteil ?
Und was hat die finanzierende Bank damit zu tun, wenn dort immer alles bezahlt wurde (und weiterhin bezahlt wird) ? Ich sehe da keinen Zusammenhang - was ist Deine Sorge ?
Eigentlich sollte ein "Vergleich" ja besser als ein "schlechtes" Urteil sein ...
nützt aber nichts, wenn man ihn dann nicht einhalten kann.
Ja, theoretisch könnte Dein Gläubiger Deinen Eigentumsanteil versuchen zu verkaufen, z.B. auch per Zwangsversteigerung - aber wer kauft/ersteigert denn einen Eigentumsanteil ?
Und was hat die finanzierende Bank damit zu tun, wenn dort immer alles bezahlt wurde (und weiterhin bezahlt wird) ? Ich sehe da keinen Zusammenhang - was ist Deine Sorge ?
0
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
mein Senf heute abend: Wenn Du einen Vergleich abschliuesst, musst Du zahlen können. Sonst musst Du 8.000 anerkennen und der Kläger auf den Rest "verzichten". Schließ bloss keinen Vergelch ab, der nicht bezahlt werden kann - was sagt oder weiß der Anwalt denn davon??
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
Warum ?
Ist es nicht egal, ob man ein (möglicherweise noch schlechteres) Urteil nicht bezahlen kann,
sagen wir z.B. eine Geldstrafe von 16.000,- EUR, oder einen Vergleich, wie hier, über 8.000,- EUR ?
Wenn man gar nichts bezahlen kann, dann kann man eben gar nichts bezahlen - oder was könnte die Folge sein ?
0
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
hoffentlich nicht zu unverständlich: Wer einen Vertrag schließt und weiss, dass er die Leistung nicht erbringen kann, der kann sich strafbar machen, wenn der Gegener nicht auch weiß, dass man nicht zahlen kann.
Oder ganz platt: Eingehungsbetrug.
Ausweg: Sagen: ich kann nicht zahlen und biete 8.000 oder 8.000 anerkennen und hoffen, dass der Gegner mit einem Teilurteil zufrieden ist. Ist beides aber wenig realistisch.
Wer 8.000 anbietet und weiß, dass er nicht zahlen kannund nicht zahlen wird, der gaukelt Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vor.
Oder ganz platt: Eingehungsbetrug.
Ausweg: Sagen: ich kann nicht zahlen und biete 8.000 oder 8.000 anerkennen und hoffen, dass der Gegner mit einem Teilurteil zufrieden ist. Ist beides aber wenig realistisch.
Wer 8.000 anbietet und weiß, dass er nicht zahlen kannund nicht zahlen wird, der gaukelt Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vor.
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
Sehr gut verständlich, danke Imker.
Dem juristischen Laien kommt es ja schon irgendwie komisch vor, einen Vergleich zu vereinbaren in dem Wissen, dass man selbst das gar nicht bezahlen kann.
Aber was sich ein Laie so denkt, muss ja nicht unbedingt mit der "Juristerei" deckungsgleich sein.
Dass ein böswilliger Gegner daraus einen "Eingehungsbetrug" stricken könnte, klingt überzeugend.
Also besser ein Urteil kassieren, auch wenn das unterm Strich schlechter ist, als ein angebotener Vergleich.
Dem juristischen Laien kommt es ja schon irgendwie komisch vor, einen Vergleich zu vereinbaren in dem Wissen, dass man selbst das gar nicht bezahlen kann.
Aber was sich ein Laie so denkt, muss ja nicht unbedingt mit der "Juristerei" deckungsgleich sein.
Dass ein böswilliger Gegner daraus einen "Eingehungsbetrug" stricken könnte, klingt überzeugend.
Also besser ein Urteil kassieren, auch wenn das unterm Strich schlechter ist, als ein angebotener Vergleich.
0
Re: Vermögensauskunft - mögliche Zwangsversteugerung
Das Stichwort hier heisst Teilungsversteigerung, und ist an relativ hohe Hürden gebunden, dürfte in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen.
0