Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von Witwe Bolte »

Das Kind lebt bei Dir und hat kein eigenes Einkommen ?
In den 60.000 € sind keine Unterhaltsschulden ?
Ja dann ... auf in die Inso!

Du bist vermutlich angestellt (und nicht selbständig) ?
Dann brauchst Du ja jedenfalls eine "anerkannte Schuldnerberatungsstelle" für die Bescheinigung
("aussergerichtlicher Einigungsversuch ist gescheitert"), bevor Du einen Inso-Antrag abgeben kannst.

Deswegen würde ich umgehend mal einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle machen
und Deine Situation dort schildern und Dich von einem Profi dort beraten lassen, guckst Du z.B. hier:
https://schuldnerberatungsatlas.destatis.de/
oder hier
https://schuldner-community.de/schuldne ... ng-suchen/

Dort kannst Du dann auch klären, wie es ggf. mit einem Nebenjob im Inso-Verfahren ist.
Meines Wissens muss der Insolvenzverwalter einen "Zusammenrechnungsbeschluss" beim Gericht beantrgen, wenn er von dem Nebeneinkommen auch was haben will.
Vergiss nur nicht: "Dein" Insolvenzverwalter soll Deine Insolvenz verwalten. Und sonst nix!
Er ist nicht DEIN Anwalt und nicht dazu da, Dich zu beraten.
Also vorsicht mit allem, was Du ihm/ihr erzählst.
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willi1234
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von willi1234 »

Das Kind lebt nicht bei mir. Und hat kein eigenes Einkommen. Ich bin unterhaltspflichtig und dem auch bis zur Krise voll nachgekommen. Als es nicht mehr ging ist das Jugendamt eingesprungen. Sie ist daraufhin vors Gericht . Welches mir Recht gegeben hat und den Unterhalt auf einen für mich bezahlbaren Betrag tituliert hat. Den ich auch zahle . Das passt ihr nicht und sie Fechter das Urteil an mit neuem verfahren und fordert vollen Unterhalt zuzüglich den Differenzbetrag zum Gericht festgelegten. Das Verfahren läuft noch. Also ob Unterhaltsschulden bestehen kann man jetzt nicht wirklich sagen . Wenn dann die gegenüber dem Jugendamt welches vorbeschusst hat.
Ja ich bin angestellt.
Danke für den Hinweis zum Schuldenberater ich dachte eher er ist wie ein Anwalt und vertritt mich. So hatte ich es noch nicht betrachtet. Nur stellt sich mit dann die Frage was soll man sagen und was besser nicht
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von Witwe Bolte »

Bitte lies meinen Beitrag noch einmal und beachte:

"Schuldnerberater" ist ungleich "Insolvenzverwalter".

Wie das Wort schon sagt: Der eine ist ein BERATER, der andere ein VERWALTER.

Ich rate Dir dringend, Dir einen BERATER zu suchen.

Und Dein Spielsucht-Problem anzugehen.

Viel Glück!
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Shopgirl
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von Shopgirl »

Nur stellt sich mit dann die Frage was soll man sagen und was besser nicht
Alles natürlich. Sonst kann dir niemand helfen.
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von Witwe Bolte »

Shopgirl hat geschrieben: 12. Feb 2022, 17:58 ...
Alles natürlich.
Aber nicht jedem alles.
Shopgirl hat geschrieben: 12. Feb 2022, 17:58 ... Sonst kann dir niemand helfen.
z.B. ein Insolvenzverwalter ist auch nicht "zum Helfen" da.
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Shopgirl
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von Shopgirl »

Die Frage von Willi bezog sich wohl recht eindeutig auf einen Schuldnerberater, weil es genau um den in diesem Absatz seines Postings ging.

Aber passt schon, konntest du mal wieder wen korrigieren ... :roll:
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habwiederwas
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Re: Unterschied Freibetrag P-konto / Pfändungstabelle

Beitrag von habwiederwas »

Shopgirl, Witwe Bolte kann und weiß alles.
Und sitzt den ganzen Tag am Rechner :D
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