Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

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Witwe Bolte
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Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich fasse mal zusammen:
- Dein Inso-Verfahren ist aufgehoben, Du bist in der WVP
- Deiner Bank liegt der Aufhebungsbeschluss vom Gericht vor
- Während der WVP hat sich Geld auf dem Konto angesammelt, über welches die Bank Dich nicht verfügen läßt, aber auch an niemanden (IV/TH, Gläubiger) auskehrt.

Ein anderer Gedanke dazu:
Resultiert der Überhang auf dem Konto aus der Tatsache, dass Dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil Deines Gehaltes an den jetzt TH abführt und Dir den nicht-pfändbaren Teil überweist und dieser nicht-pfändbare Teil ist höher als Dein "P-Konto-Grundfreibetrag" ?

Wenn das so wäre, dann könntest Du beim Gericht einen Antrag auf "Quellenfreigabe" stellen, zB:
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf

Den Beschluss dazu dann zur Bank schicken/bringen, dann müsste sie Dir ja den Überhang "freigeben" (wenn der nur aus den Überweisungen vom AG resultiert), und wenn da kein Überhang mehr ist, dann könnte die Rückumwandlung von P- zu "normal"-Konto doch eigentlich problemlos erfolgen.
Denkt man (und frau auch).

Anderer Weg:
Bei der Bank nach der zuständigen "Schlichtungsstelle" oder dem zuständigen "Bank-Ombusmann" fragen (vielleicht findest Du sie auch im Netz) und dort das Problem vortragen und um Hilfe bitten.

Oder der Bank schriftlich eine letzte Frist setzen und mitteilen, dass Du nach Ablauf der Frist bei der BaFin eine Beschwerde einreichst. Das könntest Du natürlich auch jetzt schon machen, ohne der Bank die letzte Frist zu gewähren. Hier bei mir hat aber die Androhung der BaFin-Beschwerde schon genügt, um die Bank zu "bewegen" (die sich zuvor auch tot gestellt hat).

Ein Problem dabei scheint zu sein, dass es zwar eine gesetzliche Vorgabe dazu gibt, wann und wie Banken ein Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln haben (auch, wenn dort ein PFÜB eingegangen ist), es aber keine Regelegung zur Rückumwandlung gibt (meines Wissens jedenfalls).

Bist Du inzwischen umgezogen ?
Aber egal, man möchte ja schon gern über das eigene Geld verfügen können, egal wofür, und es nicht auf der Bank verstauben lassen ... Zinsen gibt es zZt ja eh keine.

Viel Glück!
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