Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
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Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Es geht hier nicht um mich, sondern um eine neue Kollegin, die sich auch in der PI befindet.
Ihr ehemaliger AG hat wohl die Pfändungtabelle sehr kulant ausgelegt und nie etwas in die Masse abgegührt. Nun soll sie die fehlenden Zahlungen in die Masse zahlen. Wären ca. 1700€.Sie arbeitet wegen Behinderung nur halbtags und der alte AG hätte ca. 50€ jeden Monat an die Masse zahlen müssen.
Ist es nicht eigentlich der alte AG, der das zahlen müsste?
Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, dass das nicht beim Schuldner zurück geholt werden kann.
Danke schonmal für Eure Hilfe
Ihr ehemaliger AG hat wohl die Pfändungtabelle sehr kulant ausgelegt und nie etwas in die Masse abgegührt. Nun soll sie die fehlenden Zahlungen in die Masse zahlen. Wären ca. 1700€.Sie arbeitet wegen Behinderung nur halbtags und der alte AG hätte ca. 50€ jeden Monat an die Masse zahlen müssen.
Ist es nicht eigentlich der alte AG, der das zahlen müsste?
Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, dass das nicht beim Schuldner zurück geholt werden kann.
Danke schonmal für Eure Hilfe
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Hi Lieschenmüller,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt" geschaut?
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
"ich frage für einen Freund" *hihi*...
MMn ist da absolut der Arbeitgeber in der Pflicht, er kann ja versuchen sich das Geld vom AN zurückzuholen - schade, dass das keine Insolvenzforderung mehr ist, das wär' doch die gerechte 'Strafe' für den Ex...
MMn ist da absolut der Arbeitgeber in der Pflicht, er kann ja versuchen sich das Geld vom AN zurückzuholen - schade, dass das keine Insolvenzforderung mehr ist, das wär' doch die gerechte 'Strafe' für den Ex...
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Insolaner...ich bin selber in der Inso und meine ist wesentlich komplizierter, nach fast 3Jahren immer noch im eröffneten Verfahren wegen Verstrickungen usw. usw.
Ich habe es weiß Gott nicht nötig, die ich Frag für einen Freund Floskel anzuführen, wenn es nicht wirklich so wäre.
Aber trotzdem danke für deine erhellenden Worte.
Müsste dann ja irgendwo im Insorecht zu finden sein. Morgen mal durchackern, die arme Kollegin verzweifelt gerade so richtig.
Ich habe es weiß Gott nicht nötig, die ich Frag für einen Freund Floskel anzuführen, wenn es nicht wirklich so wäre.
Aber trotzdem danke für deine erhellenden Worte.
Müsste dann ja irgendwo im Insorecht zu finden sein. Morgen mal durchackern, die arme Kollegin verzweifelt gerade so richtig.
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Zuletzt geändert von Lieschenmüller am 28. Jan 2022, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Ach ja...es handelt sich noch um ein altes Insoverfahren, da müsste dann doch auch das Insorecht gelten...oder?
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
ich ahnte, dass meine Ironie nicht so ganz überzeugend war, hoffte es aber dennoch...Lieschenmüller hat geschrieben: ↑28. Jan 2022, 22:58 Ich habe es weiß Gott nicht nötig, die ich Frag für einen Freund Floskel anzuführen, wenn es nicht wirklich so wäre.
Sorry, war wirklich nicht gegen Dich, aber da ich den Spruch in den letzten Wochen öfters hörte, und auch selber ironisch brachte...
Viel Erfolg! Ein Denkanstoss wäre, unabhängig vom Insolvenzrecht, ja auch, ob die Kollegin es merken musste, dass zuviel Geld kam, oder ob nicht - bei ersterem könnte man eine mögliche Rückforderung (des AG) eher bejahen als bei letzterem, da ist der AG alleine in der Schuld - mMn zumindest
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Das geht weniger um ein Zurückholen, sondern darum, wem der AG verpflichtet war, Arbeitslohn (pfändbar an den Gläubiger/Insolvenzverwalter oder unpfändbar an den Arbeitnehmer) auszuzahlen. Wenn er dieser Pflicht nicht "genügt", muss er (und nicht der Zahlungsempfänger) nacherfüllen - also an den AN oder den Gläubiger/Insolvenzberwalter zahlen.
Plump heißt es dazu im internet:
Wer haftet bei falscher Lohnpfändung?
Grundsätzlich haften Sie als Arbeitgeber und Drittschuldner für sämtliche Fehler, die sich aus einer Falschberechnung bei einer Lohnpfändung ergeben. Zahlen Sie (wie vorliegend) das Geld an den Falschen aus, so haften Sie dennoch weiter gegenüber dem wahren Berechtigten.18.01.2013
Differenzierter wird es in dem Urteil des ArbG Wesel dargestellt:
ArbG Wesel, Urteil vom 14.07.2011 - 5 Ca 222/11
Nicht behandelt wird die Frage, ob der Zahlungsempfänger dem leistenden Arbeitgeber verpflichtet ist, das zuviel erhalte aus Bereicherungsrecht zu erstatten - es liegt ja eine Lohnabrechnung für das Vertragsverhältnis vor und irgendwann greift auch die meist dreijährige Verjährung.
Also: Viel Erfolg beim Finden der Lösung des Problems. Ich meine, dass der IV oder der TH sich an den AG halten muss, was den Lohn angeht und bei Bereicherungsrecht ist es so, dass das Thema in den Leistungsbeziehungen zurückabgewickelt werden muss.
Das sehen aber viel Juristen eher vom Ergebnis her: Wer zuviel bekommen hat, soll es herausgeben..
Plump heißt es dazu im internet:
Wer haftet bei falscher Lohnpfändung?
Grundsätzlich haften Sie als Arbeitgeber und Drittschuldner für sämtliche Fehler, die sich aus einer Falschberechnung bei einer Lohnpfändung ergeben. Zahlen Sie (wie vorliegend) das Geld an den Falschen aus, so haften Sie dennoch weiter gegenüber dem wahren Berechtigten.18.01.2013
Differenzierter wird es in dem Urteil des ArbG Wesel dargestellt:
ArbG Wesel, Urteil vom 14.07.2011 - 5 Ca 222/11
Nicht behandelt wird die Frage, ob der Zahlungsempfänger dem leistenden Arbeitgeber verpflichtet ist, das zuviel erhalte aus Bereicherungsrecht zu erstatten - es liegt ja eine Lohnabrechnung für das Vertragsverhältnis vor und irgendwann greift auch die meist dreijährige Verjährung.
Also: Viel Erfolg beim Finden der Lösung des Problems. Ich meine, dass der IV oder der TH sich an den AG halten muss, was den Lohn angeht und bei Bereicherungsrecht ist es so, dass das Thema in den Leistungsbeziehungen zurückabgewickelt werden muss.
Das sehen aber viel Juristen eher vom Ergebnis her: Wer zuviel bekommen hat, soll es herausgeben..
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Im allgemeinen wundere ich mich sowieso, dass das nicht schon früher aufgefallen ist. Sie ist jetzt seit 3,5 Jahren in der Inso und ich meine schon in der WVP.
Also mein IV ist da immer hinterher, wie der Teufel hinter der armen Seele. Andersrum allerdings genauso...also wenn zuviel an die Masse gezahlt wurde.
Ich werde ihr das mal so weitergeben und gleich auch selber nochmal suchen. Ansonsten muss sie halt zum Anwalt und mal nachfragen.
Danke für die Hilfe.
Also mein IV ist da immer hinterher, wie der Teufel hinter der armen Seele. Andersrum allerdings genauso...also wenn zuviel an die Masse gezahlt wurde.
Ich werde ihr das mal so weitergeben und gleich auch selber nochmal suchen. Ansonsten muss sie halt zum Anwalt und mal nachfragen.
Danke für die Hilfe.
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Re: Ehemaliger AG hat nicht in die Masse gezahlt
Ich finde es sinnvoller, wenn die Person wartet, bis jemand von ihr etwas schriftlich fordert. Dann kann sie damit andere Personen als Dichj konkret fragen und auchsagen, was die Begründung für die Forderung angeführt wird.
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