Einspruch

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Joki
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Einspruch

Beitrag von Joki »

Hallo zusammen,
Anfang Februar läuft die Einspruchsfrist , gegen meinen Antrag auf vorzeitige RSB nach 3 Jahre ab . Sollte zwischenzeitlich ein Einspruch bei Gericht eingehen, würde ich dann sofort per Post benachrichtigt , oder sammelt das Gericht diese erst und meldet sich nach Fristablauf ?
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Re: Einspruch

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Hi Joki,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einspruch" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Einspruch

Beitrag von tidus82 »

Warum so nervös? :)
Da wird schon niemand Einspruch einlegen - die Hürden für so einen Einspruch sind echt hoch.

Bleib ganz geschmeidig und dann kommt die RSB von ganz allein.
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Joki
Wissender
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Re: Einspruch

Beitrag von Joki »

......bin so nervös , da ich das Finanzamt und 3 Anwälte als Gläubiger habe .

Bin echt froh wenn alles vorbei ist ! Ich hoffe mal , das Du recht hast Tidus .....
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Astera
Zwischendurchposter
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Re: Einspruch

Beitrag von Astera »

Ich kann dich gut verstehen, es ging mir genau so. Wie Tidus schon sagte, die Hürden sind hoch und so ein Antrag(Einspruch) ist mit viel Arbeit verbunden, da er gut begründet sein muss.
Versuche (nicht so wie ich) nicht zu viel drüber nachzudenken.
Das wird schon klappen!
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Einspruch

Beitrag von Graf Wadula »

Joki hat geschrieben: 20. Jan 2022, 16:28 ......bin so nervös , da ich das Finanzamt und 3 Anwälte als Gläubiger habe .

Bin echt froh wenn alles vorbei ist ! Ich hoffe mal , das Du recht hast Tidus .....
Mal Gegenfrage: was sollten die denn einwerfen können ? das Gericht hat geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, der Insolvenzverwalter hat das bestätigt, da gibt es wirklich keinen Grund, nervös zu sein (es sei denn, Sie, das Gericht und der Verwalter haben sich verrechnet). Es kann dann nur zu einem Versagungsantrag kommen. Und da wissen Sie ja selbst, ob Sie etwas gemacht haben, was dazu führen kann. Der abschließende Katalog ergibt sich aus 290 InsO. Es sei denn, Sie sind bereits in der WVP, dann ist es 295 InsO.
Ich kenne nicht ein Verfahren, wo die vorzeitige RSB daran scheiterte, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Zumal der BGH da für die Zweifelsfragen eine klare Entscheidung gefällt hat.
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Re: Einspruch

Beitrag von INTI »

Mir fallen da noch die Versagungstatbestände der §§ 297, 298 InsO ein. Die Versagungen sind zwar relativ gering, aber es gibt sie dennoch.

Aber, wenn man eine reine Weste hat, sollte man sich keine Gedanken machen.
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Joki
Wissender
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Re: Einspruch

Beitrag von Joki »

Danke für die Antworten ,
die letzten drei Jahre, ab Anfang der Insolvenz sind rasend schnell umgegangen. Jetzt, die letzten Tage ziehen sich wie ein Kaugummi. Eigentlich müsste alles gut gehen, doch man macht sich echt Gedanken….. kann da noch etwas kommen. Sind für den ein oder anderen hier bestimmt Luxusprobleme ….
Wünsche allen ein schönes Wochenende
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