Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

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Radfahrer1985
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Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Radfahrer1985 »

Hallo
Bin seit kurzem in Privatinsolvenz und etwas verwirrt ,

Am 27.12 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet ...ist es schon die Wohlverhaltensphase?
Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung? Ab 27.12 insgesamt 3 oder 4 Jahre ?

Habe wiedersprüchlichliches gelesen , einmal stand 1 Jahr dass Insolvenzverfahren und dann Beginn der Wohlverhaltensphase...wo anders stand dass mit Eröffnung des Verfahrens die Wohlverhaltensphase beginnt ...was ist nun richtig?
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insolaner
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von insolaner »

Moin, wenn das Verfahren eröffnet ist, bist Du noch nicht in der Wohlverhaltensphase - die schliesst sich an das Verfahren nach dessen Beendigung an. Wird gern verwechselt, denn "Beendigung des Insolvenzverfahrens" heisst mitnichten, dass alles vorbei ist, sondern nur dass der erste Schritt geschafft ist (also quasi der erste Schritt, nachdem das Gericht das ganze eröffnet hat).

Solange du noch im Insolvenzverfahren bist, hast Du einen Insolvenzverwalter. Normalerweise wird dieser Verwalter danach zum Treuhänder - anderer Titel, derselbe Name.
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Radfahrer1985
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Radfahrer1985 »

Wie lange dauert es bis zur Wohlverhaltensphase?

Was ändert sich eigentlich was meine Rechte und Pflichten betrifft ?
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Witwe Bolte
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Witwe Bolte »

Wie lange es bis zur "Wohlverhaltensphase" dauert, weiß man vorher nie.
Das hängt von Deinem Insolvenzverwalter und von Deinem Insolvenzgericht ab.
Mal länger, mal kürzer.

EIN Unterschied ist z.B., dass ein evt. Erbe im Status "eröffnetes Verfahren" komplett an den Insolvenzverwalter geht (genauso wie ein Lottogewinn z.B.) und im Status "aufgehobenes Insolvenzverfahren" (bis Ende der drei Jahre) würde der IV von einem Erbe nur noch 50% bekommen.
Und den Lottogewinn dürftest Du komplett behalten.
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tidus82
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von tidus82 »

Äh äh äh .. ist das nicht im neuen Insolvenzrecht anders geregelt worden? Also Lottogewinne und Erbschaften und sowas?

Ich meine in den neuen Verfahren müssen die Sachen abgegeben werden.
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Radfahrer1985
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Radfahrer1985 »

Wie sieht es mit Geld sparen aus ? Darf man ab der Wohlverhaltensphase ganz legal sparen ? Z.B. jeden Monat 100 Euro weglegen so dass man nach 2 Jahren 2400 Euro hätte ? Oder gibt's da Grenzen ?
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INTI
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von INTI »

Witwe Bolte hat geschrieben: 20. Jan 2022, 17:09
EIN Unterschied ist z.B., dass ein evt. Erbe im Status "eröffnetes Verfahren" komplett an den Insolvenzverwalter geht (genauso wie ein Lottogewinn z.B.) und im Status "aufgehobenes Insolvenzverfahren" (bis Ende der drei Jahre) würde der IV von einem Erbe nur noch 50% bekommen.
Und den Lottogewinn dürftest Du komplett behalten.
Vorsicht, § 295 InsO wurde diesbezüglich geändert.
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Witwe Bolte
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Re: Verwirrung : Im welchem Teil des Privatinsolvenzverfahren bin ich ? Wann beginnt Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Witwe Bolte »

oh, sorry. stimmt, das mit dem Lottogewinn ist jetzt anders.
Die TH wird es freuen. kommt ja auch so oft vor. (Ironie)
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