Ich grüße euch,
ich habe mal eine Frage zur Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen während der Insolvenz.
Ich verdiene 1800€ Netto im Hauptjob und habe noch einen Nebenverdienst am Wochenende der mir 500€ Netto einbringt. Das Einkommen ist monatlich immer in etwa gleich hoch.
Ich hatte bisher eine Kontopfändung von einem Gläubiger. Daraufhin habe ich beim AG einen Beschluss beantragt, dass der Nebenjob nur zur Hälfte angerechnet wird, da dieser ja überobligatorisch ist und wie Überstunden nur zur Hälfte pfändbar ist.
Nach 4 Wochen kam vom Gericht ein Beschluss das mein Nebeneinkommen nur zur Hälfte pfändbar ist.
Ist das während des gesamten Insolvenzverfahrens genauso geregelt oder wird das alles beides komplett zusammengerechnet?
Ich habe erst gestern den Antrag auf InSo zum Gericht geschickt, habe also noch kein IV.
Ich wollte mich nur mal vorab informieren.
LG
Peerer
Hauptjob und Nebenjob
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Re: Hauptjob und Nebenjob
Für die Abtretung im Verfahren gelten die gleichen Regeln wie für die Pfändung.
Es kann aber sein, dass Du Deinen Schutzantrag (in dem Falle ans Insolvenzgericht) wiederholen musst. Das hängt ein wenig davon ab wie der Insolvenzverwalter verfährt. Das kannst Du aber mit ihm besprechen.
Es kann aber sein, dass Du Deinen Schutzantrag (in dem Falle ans Insolvenzgericht) wiederholen musst. Das hängt ein wenig davon ab wie der Insolvenzverwalter verfährt. Das kannst Du aber mit ihm besprechen.
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