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Witwe Bolte hat geschrieben: ↑4. Jan 2022, 13:16
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle dort auch kein Konto mehr haben wollen,
denn ob sie in Fall des Falles dann noch Recht und Gesetz interessiert ?
Wer weiß.
Ach, komm schon. Manchmal machst du das doch mit Absicht, um mich zu ärgern Natürlich beachten Banken RSB. Ich würde eher vermuten, dass man einem ehemaligen Schuldner schlicht kein Konto mehr eröffnet.
Hallo Newa, nein, noch nicht. Ich habe vorgestern mal freundlich per Mail nachgefragt - keine Reaktion.
Ich frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Soll ich die Abschlussrechnung und der Betrag jetzt mit Fristsetzung fordern? In § 300a INSO ist das ja eigentlich eindeutig geregelt.
Da noch keine Reaktion gekommen ist geht heute ein Schreiben an den IV raus. Irgendwie ein komisches Gefühl, dem eigenen IV eine Forderung mit Frist zu schicken...
Ich habe jetzt eine Rückerstattung erhalten, aber weniger als erwartet:
Stichdatum für die RSB war am 14.11.2021, d.h. alle Einkünften ab diesem Datum gelten nach $300a als Neuerwerb. Nun hat der IV aber die Pfändung aus dem Novembergehalt nur anteilig ab dem 15.11. zurückgezahlt. Ist das so korrekt? Mein Novembergehalt 2018 wurde ja auch vollständig bei der Pfändung angerechnet und nicht nur ab dem 15.11. Das hört sich irgendwie nach Trickserei an...
1. Da wirst Du wohl tätig werden müssen.
2. TH anschreiben und extrem höflich um volle Auszahlung bitten und anderenfalls um eine Begründung für den Einbehalt eines Teils bitten.
3. Zahlt er nicht - ich vermute das - klagern mit PKH wenn es passt.
4. Es geht vermutlich um weniger 600 EUR, daher wird die Entscheidung des Amtsgericht in dieser Sache nicht ohne weiteres berufungsfähig sein - augen auf bei der Anwaltswahl - helfen könnte in dieser Frage der Spezialist aus D ortmund.
Hallo imker, es geht um über 2000 €, da war ja mein 13tes Gehalt dabei Ich werde Montag mal beim AG die Rechnungslegung anfordern. Sollte der IV den Betrag unrechtmäßig an den Gläubiger abgeführt haben wäre er mir gegenüber sogar Schadensersatzpflichtig. Und ja, es fällt mir schwer, dabei freundlich zu bleiben
Dann lass Dir die Rn-Legung zeigen. Nur: was versprichst Du Dir davon für die Frage, wem die fragliche Lohnzahlung zusteht? Wenn nach dem Ende der Abtretungsfrist gezahlt wurde, ist doch die Frage zu klären, ob eine spätere Zahlung aufzuteilen ist, wenn sie teilweise für einen Zeitraum vor dem Ende "nachgezahlt" wurde. Du hast einen Herausgabeanspruch und einen Schadensersatzanspruch nur, wenn Dir ein Schaden zugefügt wurde. Den hast Du erst, wenn das Geld unwiederbringlich bei ihm als TH weg sein sollte und dann erst kommst Du zu der Frage, wie ein TH haftet ....