Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von caffery »

Es ist so einfach, glaub mir.

Nicht einfach ist, einen Bänker zu finden der einschlägig fortgebildet wurde.
0
Ruhrpottmensch
Wissender
Reaktionen: 35
Beiträge: 242
Registriert: 8. Okt 2018, 15:57

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ja... Glaube ich Dir absolut @caffery

Ich denke, da war (ist?!) meine "Geduldsschnur" auch einfach recht kurz...
Dachte halt, das "Einmarschieren" mit dem Aufhebungsbescheid hätte ausgereicht und ich wäre als bald (zum neuen Monat) ohne Pfändungsschutz...

Wahrscheinlich sehe ich auch einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr @Käsebrot und habe ja vielleicht auch aufgrund der Hutschnur was falsch verstanden (Wie caffery schon sagte).

Ich werde es jetzt einfach weiter versuchen und gut...
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von caffery »

Ich schätze mal so ganz grob, dass in etwa 5-8% aller Sparkassenmitarbeiter wissen was ein Aufhebungsbeschluss ist. Von diesen arbeiten glaskugelgeschätzte 80-90% in einer Abteilung in der Hauptstelle ohne regulären Kundenkontakt - also Leute die man nie sieht wenn man in eine Sparkasse einrückt.

Wenn Du jetzt mit Deinem Beschluss in die Filiale Deines Vertrauens einrückst, musst Du also das Glück haben auf eines der ganz wenigen Exemplare zu treffen die übrig bleiben. Ansonsten gibts erstmal wahlweise großes Schultergezucke (was mir noch lieber ist) oder die schlimmere Variante: Es werden Random-Satzbausteine gedroschen als wenns kein Morgen gäbe. Dabei wird dann nicht selten ein Gesichtsausdruck zwischen allwissend, hochnäsig und dauergenervt aufgesetzt. Wenn man auf so ein Exemplar trifft, kann man eigentlich nur noch resetten und wannanders wiederkommen oder woanders hingehen. Denn meistens stecken die dann ihre zwar eigentlich hilfsbereiteren in aller Regel ebenso ahnungslosen Kolleg*innen an, womit man im Prinzip keine Chance mehr hat in dem Moment in dieser Filiale jemanden zu finden der Dir ernsthaft zuhört -weil es sich niemand mit der Satzbausteinspuck-Hexe verscherzen will;)

... und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute;)

Also sollte man den Beschluss entweder direkt an die Fachabteilung zur Hauptstelle bringen/schicken oder beim Einreichen in der Filiale kein inhaltliches Gespräch erzwingen sondern allein darauf insistieren, dass man Deinen Zettel zu der entsprechenden Fachabteilung bringen möge.
1
1 Bild
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von insolaner »

muss die Bank eigentlich eine (am besten schriftliche) Anfrage, ob noch eine Pfändung auf dem Konto liegt, entsprechend verbindlich beantworten?
0
Ruhrpottmensch
Wissender
Reaktionen: 35
Beiträge: 242
Registriert: 8. Okt 2018, 15:57

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Hallo Forum

Ich hol das Thema mal wieder hoch... ;)

Kurz als Zusammenfassung:

Hatte ja schon vor gut einem Jahr mit meiner Bank "rumgemacht", dass mein P-Konto wieder als "normales" Girokonto zu führen ist, die Bank hat sich da ja etwas quer gestellt und ich habs dann irgendwann "aufgegeben", weil ja eben keine Pfändung(en) auf dem Konto lag(en), sondern "nur" der reine Insolvenzbeschlag (Weswegen sich die Bank ja wohl auch "geweigert" den Pfändungsschutz vom Konto zu nehmen).

Der "Überhang" (von inzwischen fast 300€) wurde Monat um Monat mit "weitergeschleppt" und bis dato nicht ausgekehrt. Jetzt steht aber bald wohl ein Umzug an, daher könnte ich diese "geblockten" 300€ echt gut gebrauchen. Ich würde also nochmals ein weiteren Versuch bei der Bank starten, den Pfändungsschutz aufheben zu lassen und das Konto in Zukunft wieder als "ganz normales" Girokonto weiter laufen zu lassen...

Dazu nochmals ein paar Fragen:

- Ich würde mich beim Anschreiben an die Bank, konkret auf den § 850k ZPO beziehen, der ja (ab 01.12.2021?!) ganz klar regelt, dass sich die Bank weder quer stellen, noch etwas an dem "ursprünglichen Vertragsverhältnis ändern "darf" (Also das dass Konto mit den selben Konditionen weitergeführt wird, wie ursprünglich bei Eröffnung vereinbart). Sie sind also quasi gesetzlich dazu verpflichtet, auf mein verlangen hin, den Pfändungsschutz auf dem Konto aufzuheben?! Sehe ich das richtig?

- Mir kann in der jetzigen Phase (WVP) der "Inso" ohne den Pfändungsschutz "nichts" mehr passieren ohne den Pfändungsschutz (Es gibt definitiv KEINE "alten" Kontopfändungen), außer es würde eine "neue" Kontopfändung reinkommen würde (Was natürlich nicht geplant ist!)?! Richtig?

- Nur zur Sicherheit: Auf dem ursprünglich bei der Bak eröffneten Girokonto, hatte ich einen Dispo von 2000€ und die Möglichkeit zusätzlich eine KK "dazu zu buchen". Beides möchte & brauche ich eigentlich gar nicht... Kann oder wird mir die Bank das sowieso wegen der "Vorgeschichte" als "P-Konto" verweigern oder hauen die mir einfach nur den Pfändungsschutz raus, womit die "alten" Optionen auf dem Konto dann wieder aufleben?! Eine Option auf einen Dispo kann ich bei der Bank ja auch jederzeit wieder "kündigen/deaktivieren/widerrufen" oder?!
0
mucel
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 99
Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von mucel »

Zu deiner 1. Frage

Schreib der Bank dann nochmal, dass sie dein Konto rückwandeln sollen und das du dich bei einer weiteren Verweigerung an die BAFIN wenden wirst und dort eine Beschwerde einlegst bzw. die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens beantragst.

Dann „garnierst“ du dein Schreiben noch um den Zusatz, dass du dir bei einer weiteren Weigerung vorbehälst gegen die Bank Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch wenn dir im Prinzip keine wirklichen Schäden entstehen können, ist das Wort Schadensersatz ein Wort, dass bei Bankern einen Blutdruckanstieg hervorruft.

Zu deiner 2. Frage: Ich denke nicht, dass eine Bank die schon bei einer Rückwandlung deines Kontos einen Affentanz vollzieht, dir jemals noch einen Dispo einräumt oder eine Kreditkarte aushändigt.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von Shopgirl »

Du bist aber doch noch in der Insolvenz, oder? Wenn der P-Konto-Schutz aufgehoben wird, geht das Geld doch an den TH.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von tidus82 »

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist der Potti in der WVP - also kein Beschlag mehr.
Entsprechend dürfte der Rückwandlung nichts - außer der Meinung der Bank - im Weg stehen.

Ich hab’s bei meinem Konto genauso gemacht, nur ohne das Tammtamm der Bank.
1
1 Bild
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von Shopgirl »

Aber müsste der TH das nicht der Bank mitteilen?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Umwandlung P-Konto zu Basiskonto - Laut Bank liegt Pfändung vor (unbekannt) - Weiteres Vorgehen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Nein.
Wie caffery schon sagte:
caffery hat geschrieben: 2. Feb 2021, 18:08 ...
Eine Bank bekommt grundsätzlich und in keiner Weise automatisch mit, dass jemand in die Wohlverhaltensphase gekommen ist. Sie bekommt keinen Beschluss von Gericht zugestellt oder sowas. Auch ein Insolvenzverwalter/Treuhänder teilt dies der Bank nicht mit.
Wenn es also einen Insolvenzbeschlag auf Deinem Konto gab, dann wird der nicht einfach irgendwie automatisch dadurch "verschwunden" sein, dass Dein Verfahren aufgehoben wurde. Der ist dann immer noch drauf.
Diese Mitteilung Deiner Bank zur Kenntnis zu bringen fällt also in Deinen Aufgabenbereich.

Also: Gehe hin und bringe Deiner Bank eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses und warte gespannt was dann passiert.
Der Insolaner muss selbst aktiv werden und der Bank den Aufhebungsbeschluss vom Gericht zukommen lassen.

Und dann verhalten sich natürlich alle Banken (die 'shopgirl' kennt) voll korrekt ...
... bis auf die Bank von 'Ruhrpottmensch'.

Hast Du eigentlich schon mal was von "Sal. Oppenheim" gehört/gelesen, shopgirl ?
Oder von der WarBurg-Bank ?
Oder von der Kaupthind-Edge ?
Oder von der Deutschen Bank:
https://www.tagesschau.de/thema/deutsche_bank/
oder von ... ... ... ...

Alle "voll korrekt", klar.
Halten sich immer an Recht+Gesetz.
Ausser, wenns um Geld geht ...
0
Antworten