Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
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Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Ich habe am 30. April 2021 den Stromanbieter gewechselt. Mein Vertrag hat bei Abschluss eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, also bis zum 30. April 2022. Eigentlich hat mein Vertrag eine Preisgarantie bis zum 31.12.2023. Der Vertrag kann aber nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Ich weiss, dass mein Stromanbieter davon derzeit auch Gebrauch macht.
Nun bietet der Anbieter auf seiner Homepage zwar höhere, dennoch im Vergleich zu den Wettbewerbern, immer noch sehr günstige Preise an. Ich würde jetzt gerne einen Tarifwechsel zu diesen Preisen vornehmen, da ich davon ausgehe, dass die Preise in den kommenden Monaten bestenfalls stabil bleiben, wohl aber eher noch steigen.
Meine Frage wäre nun, ob ein Tarifwechsel ein neuer Vertrag ist und somit eine neue Mindestvertragslaufzeit begründet.
Also um Missverständnissen vorzubeugen. Eine neue Mindestvertragslaufzeit und somit Unmöglichkeit der Preiserhöhung wäre voll in meinem Sinne.
In den AGB des Stromanbieters steht leider nicht, ob ein Tarifwechsel als Neuvertrag gilt. Da steht lediglich:
Ihr Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab Zustandekommen des Vertrags. Nach Ende der Erstlaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von e i n e m M o n a t auf das Ende der Erstlaufzeit bzw. nach der Erstlaufzeit jeweils zum Monatsende in Textform (also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) gekündigt werden.
Ende
Daraus geht für mich nicht hervor, ob nun ein Tarifwechsel = neuer Vertrag = neue Erstlaufzeit ist.
Nun bietet der Anbieter auf seiner Homepage zwar höhere, dennoch im Vergleich zu den Wettbewerbern, immer noch sehr günstige Preise an. Ich würde jetzt gerne einen Tarifwechsel zu diesen Preisen vornehmen, da ich davon ausgehe, dass die Preise in den kommenden Monaten bestenfalls stabil bleiben, wohl aber eher noch steigen.
Meine Frage wäre nun, ob ein Tarifwechsel ein neuer Vertrag ist und somit eine neue Mindestvertragslaufzeit begründet.
Also um Missverständnissen vorzubeugen. Eine neue Mindestvertragslaufzeit und somit Unmöglichkeit der Preiserhöhung wäre voll in meinem Sinne.
In den AGB des Stromanbieters steht leider nicht, ob ein Tarifwechsel als Neuvertrag gilt. Da steht lediglich:
Ihr Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab Zustandekommen des Vertrags. Nach Ende der Erstlaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von e i n e m M o n a t auf das Ende der Erstlaufzeit bzw. nach der Erstlaufzeit jeweils zum Monatsende in Textform (also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) gekündigt werden.
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Daraus geht für mich nicht hervor, ob nun ein Tarifwechsel = neuer Vertrag = neue Erstlaufzeit ist.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Hi mucel,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?" geschaut?
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation - mein Vertrag ist abgelaufen und ich kann den jetzt mit 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen. Ich hätte auch am Liebsten gerade nochmal 12 Monate Preisfixierung, aber egal wo ich schaue: es ist teurer als aktuell.
Mein Anbieter macht aktuell noch keine Faxen, deswegen bleib ich grad noch etwas ruhig.
Aber um deine Frage zu beantworten: ich vermute, dass das als neuer Vertrag gelten würde. Sollte dein Anbieter aber während der Vertragslaufzeit die Preise anheben, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Und entsprechend kannst du dann reagieren.
Ich würde an deiner Stelle jetzt das einfach weiterlaufen lassen bis dein Anbieter die Preise anhebt (was auf Kurz oder Lang sowieso passiert). Und dann halt nochmal schauen. So mach ich das zumindest.
Mein Anbieter macht aktuell noch keine Faxen, deswegen bleib ich grad noch etwas ruhig.
Aber um deine Frage zu beantworten: ich vermute, dass das als neuer Vertrag gelten würde. Sollte dein Anbieter aber während der Vertragslaufzeit die Preise anheben, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Und entsprechend kannst du dann reagieren.
Ich würde an deiner Stelle jetzt das einfach weiterlaufen lassen bis dein Anbieter die Preise anhebt (was auf Kurz oder Lang sowieso passiert). Und dann halt nochmal schauen. So mach ich das zumindest.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Also meine Sorge ist, dass Abwarten in dem Fall echt teuer werden könnte.
Ich war die Tage mal auf Suche in den Vergleichsportalen. Aktuell liegen die Preise bei allen Anbietern weit höher. Grundpreise bis zu 200 Euro monatlich, der Preis für die kWh teilweise bei über 0,60 Euro.
Ich würde bei meinem Anbieter nach dem Tarifwechsel knappe 0,40 Euro für die kWh und 70 Euro Grundpreis monatlich zahlen.
Mal am Rande, unsere Stadtwerke hier in München bieten aktuell nicht mal mehr Neuverträge an. Nur noch Grundversorgung.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Leider gehts mir ganz genauso :/ ich bin auch echt confused ob ich nen Jahres - oder sogar 2 Jahres Vertrag, teurer abschließen sollte oder aktuell einfach mit dem „günstigeren“ Tarif warten sollte.. du könntest echt recht haben, dass Warten teurer wird als jetzt nen Vertrag zu machen.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Naja, immerhin können wir uns jetzt mal wie echte Strombroker oder Energiepreis Spekulanten fühlen.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Ich habe gerade für 3 Jahre bei meinem Grundversorger verlängert. Auch nach Recherche bei diversen Vergleichsportalen war der - überraschenderweise - der günstigste Anbieter.
Die hatten mir das Angebot gemacht, den Preis für 1, 2 oder 3 Jahre zu fixieren. Je länger, desto teurer wurde die km/h.
Mit Festschreibung für 3 Jahre bin ich bei 29 Cent pro kw/h gelandet. Den Grundpreis habe ich gerade nicht im Kopf, das war aber nicht so dramatisch. Unter 20 Euro.
Die hatten mir das Angebot gemacht, den Preis für 1, 2 oder 3 Jahre zu fixieren. Je länger, desto teurer wurde die km/h.
Mit Festschreibung für 3 Jahre bin ich bei 29 Cent pro kw/h gelandet. Den Grundpreis habe ich gerade nicht im Kopf, das war aber nicht so dramatisch. Unter 20 Euro.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Hab mich beim Grundpreis vorhin vertippt. Die 70 Euro sind jährlich.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
"unter 20 Euro" ist relativ, kann schon deutlich (zu) viel sein... 29c ist schon sehr günstig, aber wenn es dann zB 18 Euro pM sind, und woanders derer nur 4, können sogar 36c günstig sein...
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Es war der deutlich billigste Anbieter inkl. aller Kosten.
Kommt halt auch auf den Verbrauch an, und der ist bei mir - aus diversen Gründen - leider relativ hoch.
Kommt halt auch auf den Verbrauch an, und der ist bei mir - aus diversen Gründen - leider relativ hoch.
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Re: Gilt ein Tarifwechsel beim Stromanbieter als neuer Vertrag?
Hallo,
ich bin bei einem Grundversorger.
Grundpreis: 8,80 Euro
29.50 Cent/kWh
Preisgarantie 24 Monate
Wechselbonus 100,00 Euro
im Oktober vom Basic Tarif zu Easy24 Strom gewechselt!
ich bin bei einem Grundversorger.
Grundpreis: 8,80 Euro
29.50 Cent/kWh
Preisgarantie 24 Monate
Wechselbonus 100,00 Euro
im Oktober vom Basic Tarif zu Easy24 Strom gewechselt!
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