Hallo,
ich befinde mich seit April20 im Regelinsolvenzverfahren und bin seit 3 Monaten in der WVP.
Die RSB nach 3 Jahren werde ich leider nicht schaffen. Weiß hier jemand wie sich das mit dem erreichen der RSB nach 5 Jahren verhält? Die Inso Verwaltungskosten sind jetzt bereits beglichen und auch die Gerichtskosten sind schon gezahlt.
Da wir ja laut EU Recht nun nur noch 3 Jahre bis zur RSB bei Neuanträgen haben gibt es ja eine Aufrechnung der bereits laufenden Insolvenzen. Wie gestaltet sich denn jetzt die Aufrechnung wenn man nach 5 Jahren des alten Modus in die RSB gehen möchte?
Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen, ich habe hierzu bisher noch nirgendwo etwas gefunden.
Vielen Dank für Eure Mühe
hacjoe
Frage zu den neuen Richtlinien
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Re: Frage zu den neuen Richtlinien
weiter suchen - ich weiß nur, dass es eine Regelung gibt - in Abhängigkeit von der Antragstellung oder der Eröffnung (Zeitpunkt) ist früher die Laufzeit beendet.
Ob dadurch auch die vorzeitige Dauer abgekürzt wird, musst Du klären - ich kenne dazu nichts.
Für die Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 eingereicht worden sind, existiert eine Stufenlösung für das allgemeine Verfahrensende. Das scheint bei Dir 5 Jahre und vier oder drei Monate zu sein. Keine Regelung für die Reduzierung der 5 Jahre ersichtlich.
Ob dadurch auch die vorzeitige Dauer abgekürzt wird, musst Du klären - ich kenne dazu nichts.
Für die Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 eingereicht worden sind, existiert eine Stufenlösung für das allgemeine Verfahrensende. Das scheint bei Dir 5 Jahre und vier oder drei Monate zu sein. Keine Regelung für die Reduzierung der 5 Jahre ersichtlich.
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