Frage zu den neuen Richtlinien

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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hacjoe
Neuankömmling
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Registriert: 9. Apr 2020, 10:23

Frage zu den neuen Richtlinien

Beitrag von hacjoe »

Hallo,
ich befinde mich seit April20 im Regelinsolvenzverfahren und bin seit 3 Monaten in der WVP.
Die RSB nach 3 Jahren werde ich leider nicht schaffen. Weiß hier jemand wie sich das mit dem erreichen der RSB nach 5 Jahren verhält? Die Inso Verwaltungskosten sind jetzt bereits beglichen und auch die Gerichtskosten sind schon gezahlt.
Da wir ja laut EU Recht nun nur noch 3 Jahre bis zur RSB bei Neuanträgen haben gibt es ja eine Aufrechnung der bereits laufenden Insolvenzen. Wie gestaltet sich denn jetzt die Aufrechnung wenn man nach 5 Jahren des alten Modus in die RSB gehen möchte?

Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen, ich habe hierzu bisher noch nirgendwo etwas gefunden.

Vielen Dank für Eure Mühe
hacjoe
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Beiträge: 263
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Re: Frage zu den neuen Richtlinien

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Hi hacjoe,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu den neuen Richtlinien" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Frage zu den neuen Richtlinien

Beitrag von imker »

weiter suchen - ich weiß nur, dass es eine Regelung gibt - in Abhängigkeit von der Antragstellung oder der Eröffnung (Zeitpunkt) ist früher die Laufzeit beendet.

Ob dadurch auch die vorzeitige Dauer abgekürzt wird, musst Du klären - ich kenne dazu nichts.

Für die Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 eingereicht worden sind, existiert eine Stufenlösung für das allgemeine Verfahrensende. Das scheint bei Dir 5 Jahre und vier oder drei Monate zu sein. Keine Regelung für die Reduzierung der 5 Jahre ersichtlich.
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