Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, die nichts mehr mit meinem Insolvenzverfahren zu tun hat, aber mich vielleicht direkt wieder in Schulden stürzt. Vielleicht kennt sich ja einer aus. Ich war von 01/2013-01/2019 insolvent. Danach RSB und alles gut. Möchte nie wieder Schulden und bin dabei mir einen kleinen Notgroschen anzusparen. Soweit so gut, das Leben könnte schön sein....ABER
nun ist mein Vater überraschend im Alter von 68 Jahren gestorben. Ich habe erst eine Woche vor seinem Tod erfahren, dass es ihm schlecht geht. Es bestand 18 Jahre lang so gut wie kein Kontakt. Er hatte nach dem frühen Tod meiner Mutter (heimlich) wieder geheiratet und ist ohne Adressangabe verzogen. Gesehen haben wir uns nur ab und an auf Familienfeiern. Er ist also am 20.10.21 verstorben. Wie seine finanziellen Verhältnisse waren, weiß ich nicht, nur dass er wohl zur Miete wohnte, in Rente war und es ihnen ansonsten ganz gut ging.
Nun kam am Samstag ein Schreiben vom Amtsgericht, in dem Stand, dass ich jetzt 6 Wochen Zeit habe das Erbe auszuschlagen. Laut der Witwe sei kein Vermögen vorhanden, außer einem Leasingvertrag für ein Auto. Ich hatte keine Ahnung, dass sein Auto geleast ist. Ich hätte das Leasing wohl innerhalb von 4 Wochen nach seinem Tod kündigen können, aber nicht gemacht, weil ich ja gar nichts davon wusste. Laut §580 BGB tritt man als Erbe in den Leasingvertrag ein. Was kann ich jetzt noch tun? Bin ich da automatisch draußen, wenn ich das Erbe ausschlage? Oder sind das zwei unabhängige Vorgänge? Muss ich jetzt tatsächlich eine Leasingrate zahlen, obwohl ich das Auto nicht kenne, keinen Schlüssel habe und nicht mal weiß wo es steht? Ich habe einfach Panik plötzlich wieder unverschuldet Schulden zu haben ....
Schuldenfrei und jetzt Leasing geerbt?
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Re: Schuldenfrei und jetzt Leasing geerbt?
Hi AdiDana,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldenfrei und jetzt Leasing geerbt?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldenfrei und jetzt Leasing geerbt?" geschaut?
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Re: Schuldenfrei und jetzt Leasing geerbt?
Wenn Du das Erbe ausschlägst, dann wirst Du nie Erbe, § 1953 Abs. 1 BGB.
Im Falle der Ausschlagung der Erbschaft gilt der Eintritt des Erben als nicht erfolgt.
(Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht, BGB § 580 Rn. 5, beck-online)
Im Falle der Ausschlagung der Erbschaft gilt der Eintritt des Erben als nicht erfolgt.
(Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht, BGB § 580 Rn. 5, beck-online)
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Re: Schuldenfrei und jetzt Leasing geerbt?
Mal kurz eingeworfen: ich würde mich vielleicht nicht unbedingt auf die Aussage der Witwe verlassen, dass keinerlei Vermögenswerte vorhanden sind.
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