1. ?: Nein.
2. ?: Nein.
3. ?: Ja.
Außergerichtliches Einigungsverfahren
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Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren
Guten Tag,
der 1. Gelbe Brief ist heute angekommen (Gerichtlicher Mahnbescheid) von gleichem Gläubiger wie bei der Ankündigung zur Lohnabtretung.
Vor 3 Tagen gingen an alle 5 Gläubiger die Angebote zum Außergerichtlich Einigungsversuch raus.
Ich informiere gleich am Montag meinen RA über den Mahnbescheid.
Ist das üblich das sich alles überschneidet, Lohnabtretung, Mahnbescheid, Angebote an die Gläubiger zur AGEV ?
Das zehrt ganz schön an den Nerven

der 1. Gelbe Brief ist heute angekommen (Gerichtlicher Mahnbescheid) von gleichem Gläubiger wie bei der Ankündigung zur Lohnabtretung.
Vor 3 Tagen gingen an alle 5 Gläubiger die Angebote zum Außergerichtlich Einigungsversuch raus.
Ich informiere gleich am Montag meinen RA über den Mahnbescheid.
Ist das üblich das sich alles überschneidet, Lohnabtretung, Mahnbescheid, Angebote an die Gläubiger zur AGEV ?
Das zehrt ganz schön an den Nerven
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Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren
Das was Du als "zeitlich überschneidend" empfindest, ist ausschließlich dein subjektives Empfinden. Man kann auch ganz stumpf "Zufall" sagen. Es ist ja nicht so, dass ein Gläubiger einen Mahnbescheid gegen dich beantragt und du diesen direkt einen Tag später bei dir im Briefkasten hast. Das läuft ja über ein Mahngericht mit entsprechender Bearbeitungszeit.
Dein Gläubiger, der hinter deinem heute erhaltenen Mahnbescheid steckt, wusste bei seinem Mahnantrag gar nicht, dass er schätzungsweise 1/2/3 Wochen später ein Angebot zum außergerichtlichen Einigungsversuch von dir erhalten wird. Und da es sich bei dem Gläubiger mit der "Drohung" zur Lohnabtretung und dem heute erhaltene Mahnbescheid um den selben Gläubiger handelt, drückt er lediglich gerade aufs Gaspedal.
Aber natürlich kann ich ich, kann wohl jeder Schuldner hier, Deine Aufregung nachvollziehen
Dein Gläubiger, der hinter deinem heute erhaltenen Mahnbescheid steckt, wusste bei seinem Mahnantrag gar nicht, dass er schätzungsweise 1/2/3 Wochen später ein Angebot zum außergerichtlichen Einigungsversuch von dir erhalten wird. Und da es sich bei dem Gläubiger mit der "Drohung" zur Lohnabtretung und dem heute erhaltene Mahnbescheid um den selben Gläubiger handelt, drückt er lediglich gerade aufs Gaspedal.
Aber natürlich kann ich ich, kann wohl jeder Schuldner hier, Deine Aufregung nachvollziehen

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Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren
Ne da denkste nicht zu weit, was anderes ist es wenn man während der Laufzeit den AG einmal oder mehrmals wechselt. Zum Beginn hatte man ja eine (hoffentlich) eine gültige Abtretung. Wen man schon wusste das der AG eine Abtretung ausgeschlossen, dann geht es wirklich in Richtung Eingehungsbetruginsolaner hat geschrieben: ↑20. Nov 2021, 01:41 wäre das dann 'schädlich' für eine RSB, wenn man zwar eine Abtretung unterschreibt, die aber unwirksam (weil im Arbeitsvertrag verboten) ist? Will ja nicht gleich 'Eingehungsbetrug' (ja, das ist wenn man kein Geld hat und das bei Vertragsabschluss schon weiss) behaupten, aber so in die Richtung? Oder denke ich da mal wieder zu weit?
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Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren
Ganz knapp: nein. Ich würde mich aber versichern, dass das so im Arbeitsvertrag steht und ggf. um eine Anpassung im Vertrag bitten. Das tut keinem weh und hilft nur.
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Re: Außergerichtliches Einigungsverfahren
Okay, so habe ich das noch nicht gesehen. Bei mir war es genau so und meine SB meinte, dann kann ja nichts passieren.
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