Hallo,
Ab Dezember kann man ja ansparen für 3 Monate auf P-Konto.
Aber das ansparen der Höhe wird ja nicht unbegrenzt sein Ich kann darüber nichts finden bis zu welcher Höhe angespart werden darf? Lebe alleine.
P- Konto und 3 Monate ansparen,
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Re: P- Konto und 3 Monate ansparen,
Man kann bis zum vierfachen des maximalen Freibetrags ansparen.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
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Re: P- Konto und 3 Monate ansparen,
Danke.
Ich habe hinsichtlich P-Konto neuste Änderungen noch eine Frage.
Mein Vermieter hat mir mitgeteilt das ich Nebenkostabrechnung ein Guthaben habe 481 Euro.
Wen er das jetzt auf mein Konto überweist. Kann ich das behalten oder ist das Geld trotz neuster Änderung weg?
Es gibt Pfändungen, aber ich habe durch mehre Beschlüsse von Amtsgericht erreicht das über mein komplettes Gehalt 1.450 Euro verfügen kann.
Weiß aber nicht mit der Nebenkostenabrechnung?
Ich habe hinsichtlich P-Konto neuste Änderungen noch eine Frage.
Mein Vermieter hat mir mitgeteilt das ich Nebenkostabrechnung ein Guthaben habe 481 Euro.
Wen er das jetzt auf mein Konto überweist. Kann ich das behalten oder ist das Geld trotz neuster Änderung weg?
Es gibt Pfändungen, aber ich habe durch mehre Beschlüsse von Amtsgericht erreicht das über mein komplettes Gehalt 1.450 Euro verfügen kann.
Weiß aber nicht mit der Nebenkostenabrechnung?
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Re: P- Konto und 3 Monate ansparen,
Ansparen geht nicht- Übertragen geht für einen längeren Zeitraum als zuvor.
Wenn jeden Monat der Freibetrag eingeht, kommst Du an den Geld-Mehreingang aus der Nebenkostenabrechnung nie ran.
Also muss der Geld-Eingang aus der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter bleiben und es muss an ihn weniger Miete überwiesen werden und in Höhe der Geldbetrag "Nebenkostenabrechnung" bar abgehoben werden und in eine Keksdose verbracht werden.
Wenn jeden Monat der Freibetrag eingeht, kommst Du an den Geld-Mehreingang aus der Nebenkostenabrechnung nie ran.
Also muss der Geld-Eingang aus der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter bleiben und es muss an ihn weniger Miete überwiesen werden und in Höhe der Geldbetrag "Nebenkostenabrechnung" bar abgehoben werden und in eine Keksdose verbracht werden.
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Re: P- Konto und 3 Monate ansparen,
Wo siehst du denn den Unterschied zwischen Ansparen und übertragen?
Nehmen wir mal ein dem Pfändungsbeschlag unterliegendes P-Konto auf dem monatlich 1.250 Euro eingehen. Von diesem Konto werden monatlich 1.150 Euro verfügt und somit 100 Euro in den Folgemonat übertragen. Nach 24 Monaten liegen dann dort also 2.400 Euro. Es sind also 2.400 Euro „angespart“. In Monat 25 können dann dementsprechend über 1.250 Euro + 2.400 Euro = 3.650 Euro verfügt werden.
So ist es. Leider!
Das mit dem Verrechnen bzw. weniger überweisen, ist korrekt. Abheben, sofern es im Rahmen der jeweiligen monatlichen Freigrenze bleibt, muss man den „Restbetrag“ allerdings nicht, man kann ihn übertragen.
Hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/geset ... 95073.html
ist das ganze auch nochmal halbwegs verständlich erklärt.
Der neue § 908 ZPO https://dejure.org/gesetze/ZPO/908.html sieht im übrigen vor, dass die Banken die „Rechnerei“ für die Kontoinhaber/Kunden übernehmen müssen. Was allerdings eine „für den Kunden geeignete und zumutbare Weise“ ist/sein wird, muss sich dann evtl. noch zeigen.
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Re: P- Konto und 3 Monate ansparen,
Achso, noch ein Tipp.
Was man besser nicht machen sollte, ist auf einem vorsorglich eingerichteten P-Konto, auf dem allerdings tatsächlich noch keine Pfändungen liegen, Geld „anzusparen“. Wenn dann tatsächlich eine Pfändung eingeht und dort z.B. 3.000 Euro Guthaben vorhanden sind, wird es kompliziert und mit einigem Aufwand verbunden, das Geld zu retten.
Was man besser nicht machen sollte, ist auf einem vorsorglich eingerichteten P-Konto, auf dem allerdings tatsächlich noch keine Pfändungen liegen, Geld „anzusparen“. Wenn dann tatsächlich eine Pfändung eingeht und dort z.B. 3.000 Euro Guthaben vorhanden sind, wird es kompliziert und mit einigem Aufwand verbunden, das Geld zu retten.
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Re: P- Konto und 3 Monate ansparen,
Hallo..wenn du noch im eröffneten Verfahren bist,
Kannst du die Nebenkostenrückzahlung vom Insolvenverwalter freigeben lassen..in der Wohlverhaltensphase geht das nicht.
Gruss El Torro
Kannst du die Nebenkostenrückzahlung vom Insolvenverwalter freigeben lassen..in der Wohlverhaltensphase geht das nicht.
Gruss El Torro
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