In diesem Forum können ehemals und noch aktive Selbständige über ihre Probleme diskutieren. Das Forum wurde eingerichtet, weil diese Personengruppe in der Regel Fragen hat, die bei reinen Verbraucherschuldnern nicht zur Debatte stehen. Über deren Schuldenprobleme wird im Forum Schuldenprobleme diskutiert. Um die Frage, wie man mit persönlichen Belastungen der Schulden lebt, geht es im Forum Life!
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ich fahre einen 20 Jahre alten BMW 318i, der etwa 110.000 km hat und nicht mehr sehr viel wert ist. Allerdings mit Verbrennungsmotor. Also veraltete Technologie.
Ich plane nun aufgrund der Umweltsituation ein Elektro-Auto zu kaufen/zu leasen. Eine Leasingrate von etwa 100,– € im Monat kann ich noch finanzieren.
Ich habe allerdings bei einigen Gläubigern jeweils Schulden im unteren vierstelligen Euro-Bereich.
Meine Frage nun: Kann ein Gerichtsvollzieher …
ein gebraucht gekauftes Elektro-Auto, das einen Wert im unteren vierstelligen Euro-Bereich hat, pfänden, um die Forderung seines Kunden zu begleichen?
ein Elektro-Fahrzeug, das ich geleast habe, das somit noch nicht mir gehört und das ich noch über einige Jahre lease, pfänden?
ein Elektro-Fahrzeug, das ich geleast und die letzte Kaufrate bezahlt habe, womit das Auto dann in meinen Besitz übergegangen ist, es aber eben nicht mehr viel Wert hat, pfänden?
Ich bin übrigens selbstständig und brauche das Auto geschäftlich, damit ich zu meinen Kunden fahren kann.
...wenn das Fahrzeug für die Arbeit gebraucht/benötigt wird, ist es als Arbeitmittel eines Selbständigen nicht pfändbar, auch wenn es Eigentum (nicht Besitz, Halter oder sonst was) des Schuldners geworden ist
Ein Leasingauto an sich ist erstmal nicht pfändbar. Nach Eigentumsübergang (letzte Rate) schon eher, aber ist ei ein 'automatisierter Übergang' überhaupt noch (steuerrechtlich) zulässig?