Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Hmm, also doch nicht so eindeutig?
Ich werde die Schuldnerberatung vor Ort, die mich damals betreut hat, anfragen.
Vielleicht habe ich ja wider Erwarten auch Glück und das Lohnbüro ist nicht so döschig, wie in der Vergangenheit.
Ansonsten war der Rat der Sachbearbeiterin des Treuhänders, die sich immer sehr bemüht zeigt, nach Erteilung der Restschuldbefreiung der KfW diesen Bescheid zukommen zu lassen und um Aufhebung der Pfändung zu bitten.
Da die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, sähe sie da keine Probleme.
Ich werde die Schuldnerberatung vor Ort, die mich damals betreut hat, anfragen.
Vielleicht habe ich ja wider Erwarten auch Glück und das Lohnbüro ist nicht so döschig, wie in der Vergangenheit.
Ansonsten war der Rat der Sachbearbeiterin des Treuhänders, die sich immer sehr bemüht zeigt, nach Erteilung der Restschuldbefreiung der KfW diesen Bescheid zukommen zu lassen und um Aufhebung der Pfändung zu bitten.
Da die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, sähe sie da keine Probleme.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Diese Rückschlagsperre beträgt doch drei Monate im IK-Verfahren. Diese drei Monate könnten gerade noch gegeben sein, da erste Pfändung am 26.09. erfolgte, Inso-Eröffnung war der 10.12. Habe leider den PfÜb gerade nicht zur Hand.
Wäre ich in irgendeiner Form informiert worden, wenn der Sachverhalt vom InSo-Verwalter schon beseitigt worden wäre?
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Was erzählt ihr den Leuten denn hier neuerdings nur für Horrorgeschichten die in 99,98% der Fälle überhaupt keine praktische Relevanz haben? Zumindest nicht auf Beschlüsse die sich (wie hier) ausschließlich auf laufende Bezüge beziehen.
Wie soll man solche formalen Flöhe denn den Leuten nahebringen und dann wieder fern...
Das Thema ist eins fürn Juristenstammtisch nachm zwölften Püls. Ich will da jetzt nicht groß inhaltlich drauf einsteigen - ja unter anderem weil ich zu faul dazu bin;) Aber auch, weil es (mal wieder) für den hier dargestellten Sachverhalt im Prinzip keine evidente praktische Bedeutung hat.
Die Horrorgeschichte auf die hier angespielt wird erzähle ich Leuten die z.b. einen PfÜB gegen ihre Mietkaution oder eine private Rente die erst in XX Jahren fällig wird haben, also auf Sicherungen die ein Gläubiger auf ein ganz bestimmtes Geld für die Zukunft erworben hat - aber doch nicht auf laufende Bezüge.
Ums praxisnah und kurz zu halten: Kein - wirklich kein - Arbeitgeber, keine öffentliche Kasse - gar keine und keine - wirklich keine - Bank hat im Laufe meiner 10 jährigen Berufslaufbahn einen alten Pfändungsbeschluss nach der RSB-Erteilung auf einmal wieder mit laufenden Bezügen bedient. Und warum? Weil die das alle falsch verstanden haben? Nein! Weils natürlich Kokolores ist!
Gab es bei den vergleichswiese unfassbar wenigen Einzelfällen in denen das doch mal gemacht wurde im Nachhinein gerichtliche Einzelfallentscheidungen in die ein oder andere Richtung? Zum Teil mit Begründungen bei denen man selbst als studierter Jurist einen Arbeitstag braucht um sie zu verstehen? Mit Sicherheit!
Aber deswegen muss man doch hier den Leuten nicht sinngemäß sagen, dass Pfändungen der laufenden Bezüge die älter als 3 Monate vor Eröffnung sind nach der RSB grundsätzlich auf einmal wieder aufleben und bedient werden müssen. Das stimmt doch in keinster Weise mit der gelebten Praxis da draußen überein.
Wie soll man solche formalen Flöhe denn den Leuten nahebringen und dann wieder fern...
Das Thema ist eins fürn Juristenstammtisch nachm zwölften Püls. Ich will da jetzt nicht groß inhaltlich drauf einsteigen - ja unter anderem weil ich zu faul dazu bin;) Aber auch, weil es (mal wieder) für den hier dargestellten Sachverhalt im Prinzip keine evidente praktische Bedeutung hat.
Die Horrorgeschichte auf die hier angespielt wird erzähle ich Leuten die z.b. einen PfÜB gegen ihre Mietkaution oder eine private Rente die erst in XX Jahren fällig wird haben, also auf Sicherungen die ein Gläubiger auf ein ganz bestimmtes Geld für die Zukunft erworben hat - aber doch nicht auf laufende Bezüge.
Ums praxisnah und kurz zu halten: Kein - wirklich kein - Arbeitgeber, keine öffentliche Kasse - gar keine und keine - wirklich keine - Bank hat im Laufe meiner 10 jährigen Berufslaufbahn einen alten Pfändungsbeschluss nach der RSB-Erteilung auf einmal wieder mit laufenden Bezügen bedient. Und warum? Weil die das alle falsch verstanden haben? Nein! Weils natürlich Kokolores ist!
Gab es bei den vergleichswiese unfassbar wenigen Einzelfällen in denen das doch mal gemacht wurde im Nachhinein gerichtliche Einzelfallentscheidungen in die ein oder andere Richtung? Zum Teil mit Begründungen bei denen man selbst als studierter Jurist einen Arbeitstag braucht um sie zu verstehen? Mit Sicherheit!
Aber deswegen muss man doch hier den Leuten nicht sinngemäß sagen, dass Pfändungen der laufenden Bezüge die älter als 3 Monate vor Eröffnung sind nach der RSB grundsätzlich auf einmal wieder aufleben und bedient werden müssen. Das stimmt doch in keinster Weise mit der gelebten Praxis da draußen überein.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Mag sein, dass Dir das nicht passt, aber so ist es nun einmal. Den Leuten zu erzählen, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung eine vor Eröffnung wirksam angebrachte Pfändung beseitigt ist für mich schon sehr zweifelhaft.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Also mein ganzes Konto lag voll mit Pfändungen, mein Arbeitgeber hat mich fast jeden zweiten Tag angesprochen; weil wieder eine Pfändung rein kam.
Nach Erteilung der RSB habe ich nirgendwo mehr Pfändungen rum liegen - und ich hab mein Konto nicht gewechselt. Ich verstehe das, dass es Schuldnern in 99,98% der Fälle so geht wie mir, verstehe aber auch, dass es scheinbar vereinzelt Ausnahmen gibt.
Ist das denn ein „neues Phänomen“? Bzw. ist es denn einem Praktiker schonmal vorgekommen, dass nach RSB die Pfändung wieder auflebte?
Was ich damit sagen will: nur weil es theoretisch möglich ist, muss es ja nicht zwingend so sein.
Nach Erteilung der RSB habe ich nirgendwo mehr Pfändungen rum liegen - und ich hab mein Konto nicht gewechselt. Ich verstehe das, dass es Schuldnern in 99,98% der Fälle so geht wie mir, verstehe aber auch, dass es scheinbar vereinzelt Ausnahmen gibt.
Ist das denn ein „neues Phänomen“? Bzw. ist es denn einem Praktiker schonmal vorgekommen, dass nach RSB die Pfändung wieder auflebte?
Was ich damit sagen will: nur weil es theoretisch möglich ist, muss es ja nicht zwingend so sein.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Bei uns wird in der Praxis bereits im laufenden Verfahren bzw. in der WVP die Verstrickung weggebügelt, wenn entsprechende Anträge gestellt werden.
Und ja es gibt Schuldner, die anrufen, dass die Arbeitgeber dann wieder an den Gläubiger abführen. Bei den bisherigen Rückmeldung reichte die Androhung einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Gläubiger. Diese verzichteten dann auf die Pfändung und der Käse war gegessen.
Es gibt jedoch auch vereinzelt Verfahren in den Zivilabteilungen der Gerichte.
Und ja es gibt Schuldner, die anrufen, dass die Arbeitgeber dann wieder an den Gläubiger abführen. Bei den bisherigen Rückmeldung reichte die Androhung einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Gläubiger. Diese verzichteten dann auf die Pfändung und der Käse war gegessen.
Es gibt jedoch auch vereinzelt Verfahren in den Zivilabteilungen der Gerichte.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Was sind denn "entsprechende Anträge", INTI ?
An wen gerichtet ?
Mit welchem Inhalt ?
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Erinnerungen nach § 766 ZPO gerichtet an das Insolvenzgericht mit dem Inhalt, dass die Pfändung nach § 89 InsO bzw. 294 InsO verstösst und aufzuheben ist.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Danke, dann werde ich das über die Schuldnerberatung veranlassen.
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