Inkasso Schufa-Eintrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
ddorfer1966
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 3
Registriert: 2. Nov 2019, 10:37

Inkasso Schufa-Eintrag

Beitrag von ddorfer1966 »

Guten Abend,

Wann darf ein Inkasso Institut einen negativen Eintrag an die Schufa melden?

Sofort oder erst wenn der Schuldner nicht reagiert?

Vielen Dank

Gruß

Tom
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Inkasso Schufa-Eintrag

Werbung

Hi ddorfer1966,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso Schufa-Eintrag" geschaut?
0
Wayne1337
Fortgeschrittener
Reaktionen: 3
Beiträge: 49
Registriert: 9. Feb 2021, 22:43

Re: Inkasso Schufa-Eintrag

Beitrag von Wayne1337 »

Moin,

etwas mehr Informationen wären Super, aber JA ein Inkassounternehmen darf Forderungen einmelden.

Mal so grob ein paar Anhaltspunkte für Dich:

Du hast einen Vertrag irgendwo abgeschlossen, und irgendwann nicht mehr bezahlt.
Dein Vertragspartner hat Dich angemahnt, möglichst 3x.
Nach der dritten Mahnung erfolgt in der Regel die Übergabe an ein Inkassounternehmen.

Hier wirst Du ebenfalls angemahnt, in den Mahnungen steht meist drin, dass das Inkassounternehmen dazu berechtigt ist Forderungen an die SCHUFA zu übermitteln, steht meist auf der Rückseite oder irgendwo im kleingedruckten.

Mit der zweiten Mahnung werden sie dann meist etwas deutlicher, und geben dir zu Verstehen dass in Eintrag folgt.

Dies gilt alles für nicht bestrittene Forderungen, bei bestrittenen Forderungen ist eine Einmeldung erlaubt.

Hierzu muss das Inkassounternehmen prüfen, ob ein berechtigtes Interesse daran besteht dich bei der SCHUFA anzuschwärzen.

Verpennst Du mal irgendwas zu bezahlen, und das Inkassounternehmen meldet 120,23€ ein, dann dürfte es nicht verhältnismäßig sein. Es gibt da viele Szenarien.

Man kann hier sagen, dass das Inkassounternehmen bockiges Kind spielt, der Zahlt nicht dann sche*ssen wir ihn halt in der SCHUFA an, dann wird er schon Zahlen, in der Regel ist dies so.

Daher empfiehlt es sich einmal Jährlich eine kostenlose Auskunft zu besorgen um seine Daten im Blick zu haben.
0
Antworten