Guten Abend,
Wann darf ein Inkasso Institut einen negativen Eintrag an die Schufa melden?
Sofort oder erst wenn der Schuldner nicht reagiert?
Vielen Dank
Gruß
Tom
Inkasso Schufa-Eintrag
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Re: Inkasso Schufa-Eintrag
Moin,
etwas mehr Informationen wären Super, aber JA ein Inkassounternehmen darf Forderungen einmelden.
Mal so grob ein paar Anhaltspunkte für Dich:
Du hast einen Vertrag irgendwo abgeschlossen, und irgendwann nicht mehr bezahlt.
Dein Vertragspartner hat Dich angemahnt, möglichst 3x.
Nach der dritten Mahnung erfolgt in der Regel die Übergabe an ein Inkassounternehmen.
Hier wirst Du ebenfalls angemahnt, in den Mahnungen steht meist drin, dass das Inkassounternehmen dazu berechtigt ist Forderungen an die SCHUFA zu übermitteln, steht meist auf der Rückseite oder irgendwo im kleingedruckten.
Mit der zweiten Mahnung werden sie dann meist etwas deutlicher, und geben dir zu Verstehen dass in Eintrag folgt.
Dies gilt alles für nicht bestrittene Forderungen, bei bestrittenen Forderungen ist eine Einmeldung erlaubt.
Hierzu muss das Inkassounternehmen prüfen, ob ein berechtigtes Interesse daran besteht dich bei der SCHUFA anzuschwärzen.
Verpennst Du mal irgendwas zu bezahlen, und das Inkassounternehmen meldet 120,23€ ein, dann dürfte es nicht verhältnismäßig sein. Es gibt da viele Szenarien.
Man kann hier sagen, dass das Inkassounternehmen bockiges Kind spielt, der Zahlt nicht dann sche*ssen wir ihn halt in der SCHUFA an, dann wird er schon Zahlen, in der Regel ist dies so.
Daher empfiehlt es sich einmal Jährlich eine kostenlose Auskunft zu besorgen um seine Daten im Blick zu haben.
etwas mehr Informationen wären Super, aber JA ein Inkassounternehmen darf Forderungen einmelden.
Mal so grob ein paar Anhaltspunkte für Dich:
Du hast einen Vertrag irgendwo abgeschlossen, und irgendwann nicht mehr bezahlt.
Dein Vertragspartner hat Dich angemahnt, möglichst 3x.
Nach der dritten Mahnung erfolgt in der Regel die Übergabe an ein Inkassounternehmen.
Hier wirst Du ebenfalls angemahnt, in den Mahnungen steht meist drin, dass das Inkassounternehmen dazu berechtigt ist Forderungen an die SCHUFA zu übermitteln, steht meist auf der Rückseite oder irgendwo im kleingedruckten.
Mit der zweiten Mahnung werden sie dann meist etwas deutlicher, und geben dir zu Verstehen dass in Eintrag folgt.
Dies gilt alles für nicht bestrittene Forderungen, bei bestrittenen Forderungen ist eine Einmeldung erlaubt.
Hierzu muss das Inkassounternehmen prüfen, ob ein berechtigtes Interesse daran besteht dich bei der SCHUFA anzuschwärzen.
Verpennst Du mal irgendwas zu bezahlen, und das Inkassounternehmen meldet 120,23€ ein, dann dürfte es nicht verhältnismäßig sein. Es gibt da viele Szenarien.
Man kann hier sagen, dass das Inkassounternehmen bockiges Kind spielt, der Zahlt nicht dann sche*ssen wir ihn halt in der SCHUFA an, dann wird er schon Zahlen, in der Regel ist dies so.
Daher empfiehlt es sich einmal Jährlich eine kostenlose Auskunft zu besorgen um seine Daten im Blick zu haben.
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