Was muss ein Selbständiger abführen?

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S.Nitschke
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von S.Nitschke »

ichhabwasvergessen hat geschrieben: 26. Feb 2019, 19:24
Gehört es denn nicht zu den Aufgaben des IV, die Höhe der Abführungen, wie wenn der Schuldner ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen wäre, zu überprüfen?
Gugge hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 60216.html
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Witwe Bolte
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke at S. Nitschke, von der Entscheidung hatte ich schon gehört, sie aber noch nicht gefunden.
Ein dickes DANKE!
Sehr schön.

Wirklich Respekt für den Betreffenden, der das bis zum Bundesverfassungsgericht durchgezogen hat!
Und die richtige Anwältin dazu gefunden hat.
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caffery
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von caffery »

Inwieweit ist die BVG-Entscheidung denn für Deine Frage oder die dargestellte Situation relevant?

Das BVG stellte in diesem Urteil doch lediglich fest, dass das fiktive Einkommen der einzig wesentliche Maßstab für die Berechnungen des pfändbaren Betrages ist - sowohl nach unten als auch nach oben und zudem auch keine Bilanzen oder ähnliches aus der Selbständigkeit selbst vorzulegen sind um die Obliegenheiten zu erfüllen.

Das ist zwar ein Segen für alle Selbständigen die sich eine goldene Nase verdienen aber keine lukrative Berufsausbildung haben - es ändert aber nichts an der misslichen Lage derer die wohl die Masse der Betroffenen stellen.
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Witwe Bolte
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo caffery,
das war doch genau meine Frage:
Was muss der Selbständige abführen und worüber muss er den IV informieren.

Du hast zum ersten Teil auf den 295 hingewiesen - voll korrekt, danke, und S.Nitschke hat zum zweiten Teil meiner Frage das Urteil verlinkt, auch dafür nochmal ein dickes Danke.

Ich habe es jetzt so verstanden, dass der Selbständige nur das abführen muss, was pfändbar wäre, hätte er einen entsprechenden Arbeitsvertrag, also was bei ihm als Angestelltem pfändbar wäre, hätte er einen Job.

Und informieren muss er den IV über die GuV seiner Selbständigkeit nicht.

Immer vorausgesetzt, der IV hat die Selbständigkeit freigegeben (und zwar nicht nur "so dahergesagt", sondern echt, schriftlich, verbindlich.

Einzig in einem Punkt bin ich noch etwas unsicher, wie ich schon schrieb:
"Gilt der Absatz (2) des 295 auch bereits im eröffneten Verfahren?"
Weil in (1) ja steht:
" ... in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist ..."

Aber ich glaube schon ... wie Du ja wohl auch? Weil die "Zahlungen an den IV ..." der Angestellte ja auch ab Beginn der Abtretungserklärung "ab Eröffnung und dann für sechs Jahre" gem. § 287 (2) leisten muss.

Danke nochmal @all für die Hinweise hier!
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Witwe Bolte
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Und konkret heisst das für meinen Freund: Wenn er seinen schönen Auftrag bekommt (es sieht z.Zt. gut für ihn aus), dann muss er den IV darüber 1. nicht informieren und 2. ihm auch nichts davon abgeben, da er aus einem fiktivem Dienstverhältnis kein pfändbares Einkommen erzielen würde (in seiner speziellen Situation).

Ich finde wirklich, er hat es verdient, denn er rackert echt wie ein Pferd.
Und wenn er dem IV jetzt z.B. 50 T€ abgeben müsste,
dann könnte sich dieser davon 40% in die Tasche stecken
(=20 T€ - wofür??? Dafür, dass er mal Jura studiert hat und dann das richtige Fachgebiet gewählt hat ???)

Ich finde mmer noch, Leistung muss sich lohnen und nicht Systenkonformität.
Mein Freund könnte sich ja auch aufs Sofa legen und RTL gucken ...
Macht er aber nicht, er tüftelt lieber.
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caffery
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 3. Mär 2019, 22:30 Einzig in einem Punkt bin ich noch etwas unsicher, wie ich schon schrieb:
"Gilt der Absatz (2) des 295 auch bereits im eröffneten Verfahren?"
Weil in (1) ja steht:
" ... in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist ..."
Ich war da auch mal verwirrt und ich meine, es wäre vor einiger Zeit auch mal so gewesen wie du zunächst anhand des Wortlauts auch interpretiert hast. Die Vorschrift galt früher mal nur für die Wohlverhaltensperiode. Es ist - man verbessere mich wenn ich falsch liege - so um die 10 Jahre her, als es in der Rechtsprechung angepasst wurde - was ja auch mehr als logisch ist wenn man mich fragt.
Es ist aber ganz ganz sicher so, dass sie nun für das gesamte Verfahren gilt. Versprochen...
MrsRob hat geschrieben: 3. Mär 2019, 22:40 Und konkret heisst das für meinen Freund: Wenn er seinen schönen Auftrag bekommt (es sieht z.Zt. gut für ihn aus), dann muss er den IV darüber 1. nicht informieren und 2. ihm auch nichts davon abgeben, da er aus einem fiktivem Dienstverhältnis kein pfändbares Einkommen erzielen würde (in seiner speziellen Situation).
Ja, das ist auf jeden Fall so. Hoffen wir mal, dass der Verwalter das Urteil kennt oder kennen will. Ich habe in der Sache auch schon merkwürdiges erleben müssen.

Das mit dem fiktiven Einkommen ist und bleibt aber dennoch eine haarige Geschichte, die man meiner Erfahrung nicht nicht so leicht abtun sollte. Es braucht nur ein Gläubiger mit Sportsgeist da sein, der die Sache naturgemäß anders sieht und schon hat man ein riesen Palaver.
Wenn er etwa keine einzige Unterhaltsverpflichtung hätte, wäre die Nummer wahrlich haarig.
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Graf Wadula
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 3. Mär 2019, 23:06
MrsRob hat geschrieben: 3. Mär 2019, 22:30 Einzig in einem Punkt bin ich noch etwas unsicher, wie ich schon schrieb:
"Gilt der Absatz (2) des 295 auch bereits im eröffneten Verfahren?"
Weil in (1) ja steht:
" ... in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist ..."
Ich war da auch mal verwirrt und ich meine, es wäre vor einiger Zeit auch mal so gewesen wie du zunächst anhand des Wortlauts auch interpretiert hast. Die Vorschrift galt früher mal nur für die Wohlverhaltensperiode. Es ist - man verbessere mich wenn ich falsch liege - so um die 10 Jahre her, als es in der Rechtsprechung angepasst wurde - was ja auch mehr als logisch ist wenn man mich fragt.
Es ist aber ganz ganz sicher so, dass sie nun für das gesamte Verfahren gilt. Versprochen...

...
Wurde mit Wirkung vom 01.07.2014 geändert. Im laufenden Verfahren gilt jetzt § 287b InsO.
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caffery
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von caffery »

Ich meine mir ziemlich sicher zu sein, dass das schon deutlich länger so ist.

Mit der Insolvenznovelle 2014 haben die dazu lediglich bei der Gelegenheit einen Paragraphen gedichtet.

Wie gesagt - ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch schon vorher so war ... seit etwa 2007 meine ich.

Is ja auch wurscht;) Nun isses so und gut is.
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Graf Wadula
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Re: Was muss ein Selbständiger abführen?

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 20. Mär 2019, 17:22 Ich meine mir ziemlich sicher zu sein, dass das schon deutlich länger so ist.

Mit der Insolvenznovelle 2014 haben die dazu lediglich bei der Gelegenheit einen Paragraphen gedichtet.

Wie gesagt - ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch schon vorher so war ... seit etwa 2007 meine ich.

Is ja auch wurscht;) Nun isses so und gut is.
Vorher gab es die gesetzliche Erwerbsobliegenheit nur im Rahmen der Stundungsbewilligung (§ 4c Ziffer 4 InsO). Dadurch gab es immer Diskussionen, ob diese auch bei Verfahren ohne Stundung gilt. Man hat dann oft über Mitwirkungspflichten und BGH-Entscheidungen gearbeitet ;).
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