Auszahlung Pkonto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
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Auszahlung Pkonto

Beitrag von El Torro »

Nabend...
Hatte mal wieder eine Frage...
Habe Pkonto...habe Unterhaltsfreibetraege und Beschluss, das meine Zuschläge für Nachtarbeit Usw
Ebenfalls freizustellen sind.
Mein Insolvenzverfahren ist rechtskräftig aufgehoben,
Der Insolvenzbeschlag ist weg und Ich habe nun einen Treuhaender.
Nun habe Ich mehrere hundert Euro Nebenkosten aus meinem Mietverhaeltnis aufs Konto zurückbekommen,
So das Ich diesen Monat weit über meinen Freibetrag auf mein P Konto komme. Muss die Bank das auszahlen
Ohne Probleme oder wie läuft das..
Mein Treu händer sagt ,
Er kann nichts mehr freigeben, da Das Verfahren aufgehoben ist. soweit logisch.
Das Problem ist aber,
Das auf dem Konto eine Pfaendung lastet.
Diese ist festgestellte Forderung im Insolvenzverfahren.
Muss die Bank das über der Freigrenze liegende Geld
Jetzt wieder an die Pfaendung abführen...
Oder was muss Ich tun...
Ist vielleicht wieder nur ne Kleinigkeit....
MfG
El Torro
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Re: Auszahlung Pkonto

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Auszahlung Pkonto" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Auszahlung Pkonto

Beitrag von Shopgirl »

Du brauchst eine Freigabe für diese einmalige Zahlung. Die Bank wird ohne (aufgrund der Pfändung) nicht auszahlen.

Das Ding hier: https://www.sparkasse-karlsruhe.de/cont ... ef=textbox
(ich hab nix mit der SPK am Hut, das war nur der erste Treffer bei Google )
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caffery
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Re: Auszahlung Pkonto

Beitrag von caffery »

Ich wüsste leider keinen Grund aus dem man die Nebenkostenrückzahlung Pfändungsfrei stellen könnte. Weder über eine Bescheinigung, noch über einen Antrag auf Vollstreckungsschutz.

Die Bank wird das Geld weder auszahlen, noch an den Gläubiger auskehren da weiter Vollstreckungsverbot besteht. Die Bank wird es in den nächsten Monat übertragen. Vielleicht kannst du dadurch bald drauf zugreifen.
Die Pfändung kriegst du erst mit der Restschuldbefreiumg weg oder mit einem Gerichtsbeschluss der die Maßnahme aufhebt. Ob Gerichte das in solchen Fällen machen, darüber gibt es keine einheitliche Rechtsmeinung. Du kannst es also versuchen.
Die pragmatische Lösung wäre ein Bankwechsel. Dann wärst du das Problem los, bräuchtest kein P Konto mehr und kannst auch bald über den gesperrten Rest verfügen.
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Shopgirl
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Re: Auszahlung Pkonto

Beitrag von Shopgirl »

Arghs. Ich hab mich verlesen. Ich war der Annahme, das wäre eine Nachzahlung von Sozialleistungen.
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El Torro
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Re: Auszahlung Pkonto

Beitrag von El Torro »

Danke Caffery für die Idee mit dem Kontowechsel...
Muss Ich meinen Treuhaender eventuelle Neukonteneröffnungen noch anzeigen....
Und wenn Ich mein Pkonto auflöse..muss diese Bank dann dem Pfaendungsinhaber benachrichtigen ,
Wenn ich es auflöse...
MfG
El Torro
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Auszahlung Pkonto

Beitrag von caffery »

El Torro hat geschrieben: 12. Nov 2021, 06:46 Muss Ich meinen Treuhaender eventuelle Neukonteneröffnungen noch anzeigen....
Nein
El Torro hat geschrieben: 12. Nov 2021, 06:46 Und wenn Ich mein Pkonto auflöse..muss diese Bank dann dem Pfaendungsinhaber benachrichtigen ,
Ich glaub nicht - aber selbst wenn - wen juckts?
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