Leidiges Thema P-Konto

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Lealtad
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Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Lealtad »

Hallo, ich war immer stiller Mitleser und bräuchte jetzt eure Hilfe.
Ein P Konto besteht und es sind Pfändungen drauf. Mein Gehalt bekomme ich am 25. des Monats und es schwankt wegen Zulagen (Anträge beim Amtsgericht sind durch) Bisher habe ich bis auf einem minimalen Betrag bis zum 30. des Monats alles überwiesen und abgehoben, so dass ich Anfang des Monats nur 100 Euro auf dem Konto hatte und dann am 25. immer das Gehalt.
Nun ist es so, dass ich diesen Monat ein Erbe erwarte im mittleren 4 stelligen Bereich. Dieses soll auch auf mein Konto kommen, da ich die Schulden ja los werden möchte.
Nun meine Frage... wenn ich meinetwegen 5000 Euro diesen Monat auf meinem Konto habe... ich alles wie bisher bezahle... sind Ende des Monats ca 3500 Euro noch drauf. Kann ich dann am 1. des Folgemonats auf meinen kompletten Freibetrag verfügen? Und geht das denn die Folgemonate so weiter? Oder wird alles ausgekehrt?
Ich hoffe es war verständlich geschrieben und bitte um Antworten

LG
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Re: Leidiges Thema P-Konto

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Hi Lealtad,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Leidiges Thema P-Konto" geschaut?
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imker
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von imker »

Du schreibt so verständlich wie und ich werde nicht immer verstanden. Das übersetzten dann Dritte hier im Forum.

Wenn Pfändungen (PLURAL) auf dem Konto "sind", und mehr Geld auf dem Konto zur Auszahlung bereit stehen, als der monatliche Freibetrag "hoch" ist, dann ist das "MEHR" auf dem Weg zu den pfändenden Gläubigern.

Mehr als den monatlichen Freibetrag wird die Bank bei Pfändungen nicht auszahlen, und zum Dezember wird sich da auch noch was ändern ...

Anders gefragt: Was ist in deiner Sprache "der komplette Freibetrag" in den Folgemonaten - was meinst Du mit diesem Begriff - das Erbe oder das monatliche Gehalt?
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Lealtad
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Lealtad »

Oh... ich habe wohl wirklich unverständlich geschrieben. Es tut mir leid.
Ich hatte am 1. des Monats nur 100 Euro verfügbar, da ich am 25. mein Gehalt bekomme und ich alles (bis auf die 100 Euro) bis Ende des Monats abgehoben hatte. ERGO wurden nur 100 Euro übertragen weil nicht mehr drauf war.
Also 100 Euro am 1. des Monats verfügbar obwohl Freibetrag mehr ist... aber da ich erst am 25. Gehalt bekomme, konnte ich natürlich erst dann darüber verfügen.
Wie ist es jetzt, wenn am 30.11. noch 3500 drauf sind? Kann ich am 01.12. wenigstens auf mein Freibetrag von 1252,00 greifen?
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Lealtad
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Lealtad »

Anders mal jetzt... ich habe ca 1800 Euro Freibetrag monatlich... die natürlich am 1. des Monats aktiv werden. Da ich aber am 25. Gehalt bekomme, mache ich alle Überweisungen ect vor dem 30. ... das heißt am 1. sind dann nur noch ca 100 Euro drauf...
Kommt jetzt aber diesen Monat noch 5000 Euro auf meinem Konto, habe ich dann am 1.12. mein Freibetrag zur Verfügung oder nur die 100 Euro die ich sonst übertragen hatte?
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Lealtad
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Lealtad »

Und Imker, das natürlich mehr als mein Freibetrag drauf kommt mit dem Erbe, ist mir bewußt... es soll ja auch alles ausgekehrt werden, was mir nicht zu steht.
Aber was steht mir denn zu? Kann ich am 01.12. über meinen Freibetrag verfügen? Wie gesagt, sonst sind immer nur ca 100 Euro ûbertragen worden, dieses mal sinds aber über 3000 Euro. Was kann ich am 01.12. verfügen?
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Lealtad
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Lealtad »

Kurz und knapp... ich habe am 30.11. noch 3500 Euro auf dem Konto... Freibetrag wurde im November ausgeschöpft. Steht mir was im 01.12. zu oder muss ich erst warten, bis am 24.12. mein Gehalt kommt?
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tidus82
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von tidus82 »

Dir stehen am 01.12. wieder 1800 Euro zur Verfügung - der Rest wird jedoch dann im Januar ausgekehrt - also die restlichen 1700 Euro.
Das Gehalt was du dann am 25. bekommst wird dann bis zum 01.01. auch gesperrt sein, so dass du erst ab dem 01.01. wieder über 1800 Euro verfügen kannst.
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Shopgirl
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

... und wenn du von dem Erbe eh die Pfändungen (oder einen Teil davon) begleichen willst, brauchst du nicht auf die automatische Abführung der Bank warten. Du kannst durchaus den Auftrag erteilen, Summe X an deine Gläubiger abzuführen. Direkt. Nicht erst, wenn es automatisch passiert.
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caffery
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von caffery »

Ganz abgesehen von der Frage die hier gestellt wurde: Der dargestellte Zusammenhang erscheint taktisch "nicht ganz optimal" - um es diplomatisch auszudrücken.

Wohlmöglich wäre es besser, sich hier zuvor mit einem Profi zu unterhalten um den Geldsegen deutlich geschickter zu nutzen als hier geplant wurde.

Alleine der Umstand, dass die aktiven Pfändungen eigentlich in 98% der Fälle nur die Spitze des Überschuldungsberges ausmachen, lässt hier ein komplexeres Bild vermuten.
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Lealtad
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Re: Leidiges Thema P-Konto

Beitrag von Lealtad »

Vielen Dank für eure Antworten. Meine Frage ist damit beantwortet. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
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